Frau Behncke berichtete über zwei Bauleitplanungen, welche durch ihre Bekanntgabe im Amtsblatt für die Region und die Landeshauptstadt Hannover am 06.07.2011 Rechtskraft erhalten hätten. Im einzelnen seien dies folgende Pläne: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Flachsfeld 2) und der Bebauungsplan Nr. 4-5 „Flachsfeld 2“. Zusätzlich sei der Bebauungsplan Nr. 3/7 „Fünfviertelfeld“ durch seine Bekanntgabe am 11.08.2011 in Kraft getreten.

 

Weiterhin berichtete Frau Behncke über ihre Teilnahme an einer Workshop-Veranstaltung zum Thema „LTE-Versorgung in der Region Hannover und in Burgdorf. Hier sei über eine Pilotstudie mit dem Titel „Abschätzung der Exposition der Bevölkerung durch LTE-Sendeanlagen“ informiert worden. Danach seien die Auswirkungen der elektromagnetischen Felder so zu erwarten wie die der vorangegangenen Hochfrequenz-Funk-Techniken von USM und UMTS.

Beim LTE-Ausbau im Frequenzbereich der sogenannten Digitalen Dividende (800 MHz) müssten sich die Lizenzinhaber an den Vorgaben der Bundesnetzagentur orientieren. Danach seien zunächst Kommunen der Prioritätsstufe 1, d.h. Kommunen in ländlichen Regionen (breitband-unterversorgte Kommunen bis 5000 Einwohner) zu versorgen. Zu den Perspektiven und der Realisierung der Infrastruktur der Mobilfunkbetreiber seien während der Veranstaltung die relevanten Betreiber in Niedersachsen genannt worden. Diese seien von ihr, so Frau Behncke, zwischenzeitlich angeschrieben und um Informationen zum Ausbau des LTE-Netzes in der Region Hannover und insbesondere im Bereich der Stadt Burgdorf gebeten worden.

Folgende Angaben wären von den vier, für den Bereich relevanten Mobilfunkbetreibern gemacht worden:

 

e-plus: betreibe in der Stadt Burgdorf zurzeit 2 Mobilfunkstationen (Raiffeisenstr.8 und Retschystr. 22- 28) mit dem Standard HSDPA/HSUPA. Diese ließen im Moment Downloadgeschwindigkeiten von bis zu 3,6 MBit/sec. zu. In Kürze sollten diese auf 7,2 MBit/sec erhöht werden. Hinsichtlich des weiteren Ausbaus bestünden momentan keine weiteren Planungen.

Explizit zum Thema LTE sei vorgebracht worden, dass es aus Sicht von e-plus nicht darauf ankomme, mit welcher Technologie mobile Breitbandinternetzugänge zur Verfügung gestellt würden, sondern dass das tatsächliche Kundenbedürfnis erfüllt werde. Dieses stelle sich so dar, dass der Kunde einen schnellen Zugang zum Internet zu vernünftigen Konditionen und hoher Stabilität wünsche. Für die heutzutage gängigsten Anwendungen auf Smartphones und Tablets genüge nach Kenntnis von e-plus eine Datenrate von 1,5 MBit/sec. Diese stelle man bereits jetzt zur Verfügung. An einem Wettlauf um lediglich theoretisch mögliche Höchstgeschwindigkeiten werde man sich nicht beteiligen, da hierdurch die Kosten (auch für den Kunden ) steigen würden, ohne dass daraus ein Mehrwert generiert werden könne.

Vodafone, so Frau Behncke, verweise auf die (o.g.) Vorgaben und die Prioritätenliste der Bundesagentur. Erst wenn die darin genannten Kommunen zu 90 % versorgt seien, dürfe in die nächste von vier Stufen gewechselt werden. In der Region Hannover sei nur die Stadt Neustadt am Rübenberge in der Liste für das Bundesland Niedersachsen enthalten. Dies bedeute für die Stadt Burgdorf, dass dort der LTE-Ausbau erst beginnen dürfe, wenn die LTE-Versorgungsvorgaben für alle vier Prioritätsstufen erfüllt seien und die Bundesnetzagentur die Freigabe zum LTE-Ausbau in weiteren Kommunen erteilt habe.

Vodafone werde zu gegebener Zeit auf die Stadt Burgdorf zukommen, wenn die vorhandenen Vodafone-Sendeanlagen mit LTE-Funksystemen erweitert würden.

O2 habe seine Planungen für den LTE-Ausbau in Burgdorf derzeit vorläufig zurückgestellt, diese würden jedoch fortlaufend geprüft. Über einen Ausbau werde die Stadt Burgdorf rechtzeitig vorher informiert.

Die Telekom habe ihre Planungen aktuell –insbesondere zum LTE1800-Ausbau – überarbeitet. Dem entsprechend habe die Telekom eine Übersichtskarte der Region Hannover mit der aktuellen LTE-Planung (Stand 2012) übersandt. Für den Bereich der Stadt Burgdorf sei von Seiten der Deutschen Telekom zurzeit kein LTE-Ausbau vorgesehen. Da die übersandte Übersichtskarte wettbewerbsrelevante Informationen enthalte, seien diese Daten unbedingt vertraulich zu behandeln. Daher könne die Karte nicht im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Herr Brinkmann erläuterte die Absicht der Stadt Burgdorf, die an der Eseringer Straße liegenden Obdachlosenunterkünfte abzubrechen und die freiwerdenden Grundstücke als Bauflächen zu vermarkten. Da sich bisher kein Interessent für die nach § 34 BauGB mögliche Bebauung mit drei, jeweils über 700 m² großen Grundstücken gefunden habe, denke man jetzt darüber nach einen Bebauungsplan zu entwickeln. Dieser könne eine Aufteilung in vier Grundstücke einschließlich einer Erschließungsstraße und gegebenenfalls einem fünften Grundstück (soweit der Eigentümer des Grundstückes „Eseringer Straße 17“ hieran Interesse habe), vorsehen. Allerdings müsse man davon ausgehen, dass die von der westlich gelegenen Bahnlinie ausgehenden Immissionen im Planverfahren zu Problemen, d.h. zu besonderen Planfestsetzungen führen könnten.

Der Bauausschuss werde nunmehr vorzeitig um eine kurze Meinungsäußerung zu der weiteren Vorgehensweise gebeten.

Frau Weilert-Penk bat um Auskunft, ob man bereits mit dem Eigentümer des Grundstückes „Eseringer Str. 22“ Gespräche geführt habe, da beabsichtigt sei, zwei neue Häuser neben seinem Grundstück zu errichten. Sie könne sich durchaus vorstellen, dass eine eventuelle Planung nicht unbedingt auf die Gegenliebe der betroffenen Nachbarn stoße.

Ungeachtet dessen sei sie der Ansicht, dass es zunächst erforderlich sei, die ehemaligen Obdachlosenunterkünfte abzubrechen, um die Fläche sehen und beurteilen zu können.

Frau Rickert befürwortete die aufgezeigte Nachverdichtung auch hinsichtlich des angesprochenen privaten Grundstücks und sprach sich dagegen aus, eine Planung ausschließlich mit Rücksicht auf die Wünsche der benachbarten Eigentümer vorzunehmen.

An Frau Weilert-Penk gewandt, informierte Bürgermeister Baxmann darüber, dass der Abbruch der Häuser in Kürze erfolgen werde.

Frau Leykum befürwortete eine Überplanung in der von Herrn Brinkmann vorgestellten Form, da es ihrer Auffassung nach keine Interessenten für derart große Grundstücke im Bereich der Eseringer Straße gebe

Herr Brinkmann ergänzte, dass bei einem Verkauf der Fläche ca. 140 €/m² nach der Bodenrichtwertkarte anzusetzen seien.

Herr Schrader äußerte Unverständnis hinsichtlich der Überplanung des privaten Grundstück Eseringer Str. 17 und bat um eine entsprechende Auskunft, warum dies vorgesehen sei.

Herr Brinkmann erläuterte, dass sich dies im Zuge einer sinnvollen Nachverdichtung ergeben habe, eine Überplanung des Grundstückes jedoch nicht zwangsweise zu einer rückwärtigen Bebauung führen müsse, dies dem Eigentümer jedoch die entsprechende Option hierfür gebe. Allerdings habe man mit dem betroffenen Eigentümer noch nicht gesprochen, da man zunächst das Meinungsbild des Ausschusses habe abwarten wollen. Herr Köneke befürwortete ebenfalls ein „kleines Baugebiet“, da dies für die neuen Bewohner bedeutend angenehmer sei sich zu aklimatisieren.

Herr Hunze fasste zusammen, dass der Bauausschuss sich für eine Überplanung des Grundstückes mit dem Ziel, vier Baugrundstücke und ein eventuell fünftes privates Grundstück zu schaffen, ausspreche.

 

Abschließend wies Herr Lehmann darauf hin, dass das auf dem Marheine-Grundstück an der Sprengelstraße aufgestellte Schild mit der Darstellung einer auf diesem Grundstück vorgesehenen Bebauung noch keine rechtliche Konsequenz habe, da noch keine entsprechende Baugenehmigung erteilt worden sei. Es handele sich in diesem Fall um ein reines Werbeschild.