Beschluss:
Der Ortsrat sprach sich einstimmig für den nachfolgend
formulierten Beschlussvorschlag aus:
Der
Verwaltungsausschuss
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beschließt, die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),
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stimmt den in den „Ausführungen zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden“ benannten allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung zu und
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beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis
des in der Ratssitzung am 26.08.2010 beschlossenen „Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts und Innenstadtkonzepts Burgdorf“ die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden
(§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.