Beschluss:
Der Ortsrat
sprach sich einstimmig für den im Folgenden formulierten Beschlussvorschlag
aus:
Der
Verwaltungsausschuss
a)
beschließt, die 55. Änderung des
Flächennutzungsplans einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),
b)
stimmt dem Vorentwurf der 55. Änderung
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.04.2011 zu und
c)
beauftragt den Bürgermeister, mit dem
Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1
BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.