Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Strecker gab einige kurze Erläuterungen zu der Vorlage.

 

Anschließend verteilte Herr Bienert von der Region Hannover eine Folie (Anlage 3) und gab entsprechende Erläuterungen zu den einzelnen hierin aufgeführten Punkten. Bei einem Beitritt der Kommunen zu dieser Anstalt werde bei einem Anteil von 1.000 € kein großes finanzielles Risiko, z.B. bei einer Auflösung, eingegangen.

 

Herr Meyerhofer, Teamleiter für Beratung und Internem Service bei der Hann-IT, erklärte, dass aus dem Bereich der Träger dieser Anstalt ein IT-Arbeitskreis gebildet werde, der dann regelmäßig tagen und entsprechende Probleme oder Anforderungen besprechen werde.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten seien im Verwaltungsrat vertreten und erhalten einen entsprechenden Stimmenanteil nach erzielten Umsätzen.

 

Die Dienstherrnfähigkeit sei noch nicht abschließend geklärt, so dass die Gründungsvereinbarung in diesem Punkt noch offen bleiben müsse.

 

Herr Bienert wies darauf hin, dass die Regionsversammlung am 12.04.2011 einen einstimmigen Beschluss zur Gründung dieser Anstalt gefasst habe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Strecker zur Übernahme des vorhandenen Personals der Hann-IT erklärte Herr Bienert, dass mit dem Personalrat ein entsprechendes Angebot ausgehandelt und somit die Unruhe beim Personal beseitigt werden konnte.

 

Die Frage von Frau Ethner, welchen Vorteil die einzelne Kommune von der Gründung einer solchen Anstalt habe, beantwortete Herr Meyerhofer dahingehend, dass so IT-Leistungen gebündelt werden und bei Beschaffungen entsprechend günstige Einkaufpreise erzielt werden können.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:

 

‚Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen schließt sich folgender Beschlussempfehlung an:

 

Der Rat beschließt:

 

Die Stadt Burgdorf und die Region Hannover gründen gemeinsam mit weiteren Kommunen nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung eine gemeinsame kommunale Anstalt HannIT mit Wirkung zum 01.07.2011.

 

Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage beigefügten Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung wird auch für die Fälle beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt oder die Dienstherrnfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird.’