Herr Frerichs teilte mit:

 

a)       Die Region Hannover hat mit Schreiben vom 04.04.2011 mitgeteilt, dass der Landschaftsrahmenplan fortgeschrieben wird, wobei erstmals eine Online-Beteiligung erfolgt. Unter der Internet-Adresse www.hannover.de könnten Einwohnerinnen und Einwohner bis zum 24.06.2011 Hinweise und Ergänzungen abgeben. Die formale Beteiligung bezogen auf den Gesamtentwurf einschließlich des jetzt noch nicht vorliegenden Maßnahmenkonzeptes sowie des Zielkonzeptes erfolge im Frühjahr 2012.

b)       Zum Klimaschutzaktionsprogramm wurde seitens der Stadt der entsprechende Antrag gestellt; eine Eingangsbestätigung hierüber liegt vor. Ein Antrag für das Teilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ ist durch die Liegenschaftsabteilung gestellt worden.

 

Herr Herbst teilte mit:

 

a)       Bei der Ortsbesichtigung der Sprengelstraße in Schillerslage war festgestellt worden, dass im Zuge der Ortsdurchfahrt ein subjektives Unsicherheitsgefühl bei Passanten auf dem Gehweg in Höhe der Einmündung „Am Bergfeld / Im Dorfe / Sprengelstraße“ während der Vorüberfahrt größerer Kraftfahrzeuge entstehen kann. Daher wurde die Möglichkeit von Abhilfemaßnahmen diskutiert. Bzgl. der gewünschten farblichen Markierung des Bordsteins hat die Straßenverkehrsabteilung mitgeteilt, dass diese Weißmarkierung nicht möglich ist. Es handelt sich um einen atypischen Fall der Kennzeichnung, der nicht umsetzbar ist. Parallel wurde mit dem Eigentümer des Grundstücks über den teilweisen Ankauf eines Grundstücksstreifens von ca. 2 m Breite gesprochen, der unmittelbar an dem Gehweg gelegen ist. Mit diesem Grundstücksstreifen könnte der Gehweg unter Versetzung des vorhandenen Zauns auf insgesamt ca. 3,5 m Breite erweitert werden. Die damit verbundenen Kosten sind durch die Stadt zu tragen. Der Grundstückseigentümer hat seine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft signalisiert. Zu verhandeln ist in der nachfolgenden Zeit über die weiteren Modalitäten.

b)       In der Louisenstraße sollen, nach bereits erfolgter Absprache mit den dortigen Anwohnern, Poller gesetzt werden. Die mittlerweile angeordneten Parkverbote sollen vorübergehend, voraussichtlich für einen Monat, auch in der Zeit nach 17.00 Uhr kontrolliert werden.

c)       Die Protokolle der Geschwindigkeitsmessungen werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

d)       Mittels tabellarischer Übersichten, die der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt sind, stellte Herr Herbst die Voraussetzungen und Auswirkungen der Aufstellung dreier unterschiedlicher Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Verkehrsberuhigter Bereich, Tempo-30-Zone) auf die zulässige Geschwindigkeit, das erlaubte Parken, das allgemeine Verhalten, die Zulässigkeit von Fußgängerüberwegen sowie die baulichen Voraussetzungen dieser Beschilderungen dar.

 

Herr Lüddecke hinterfragte, ob die Einschränkungen durch die Einrichtung einer Tempo 20 bzw. Tempo 30-Zone auch für die Einrichtung von Radwegen gelten. Herr Herbst erläuterte, dass in diesen Bereichen keine Radwege ausgewiesen oder Vorfahrtstraßenschilder aufgestellt und Ampeln errichtet werden dürfen.

 

Herr Herbst erläuterte weiter, dass in Tempo-20- bzw. 30-Zonen das Parken generell erlaubt ist. Ein Parkverbot kann in besonderen Situationen angeordnet werden. In diesen Zonen besteht generell die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“, allerdings kann das Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt nur an dieser Kreuzung) aufgestellt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) wurde deinstalliert, aber das sog. „Bordsteinregulativ“ ist im bisherigen „Altbestand“ weiter zu beachten. Daher wurde das Gespräch mit der Region Hannover gesucht und es wurden Maßnahmen angeordnet, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge im Innenstadtbereich reduzieren sollen. Die Deinstallation der Parkverbote ist als Einzelfallentscheidung anzusehen.

 

Herr Baxmann betonte, dass die Stadt zu keinem Zeitpunkt rechtswidrig gehandelt hat.

 

Herr Schulz führte aus, dass im Bereich „Habichtshorst“ in der dortigen Tempo-30-Zone ein Bordsteinregulativ vorhanden ist und gleichwohl die „Rechts-vor-links-Regelung“ gelten soll. Herr Herbst sagte eine Überprüfung zu.

 

Herr Lüddecke sprach an, dass Radfahrern oftmals die Vorfahrtsregelungen in Tempo-30-Zonen nicht bewusst sind. So ist die Verkehrssituation in der Lippoldstraße als gefährlich anzusehen. Die Verkehrsteilnehmer sind sich dort nicht sicher, ob die Vorfahrtsregelung „rechts-vor-links“ gilt. Herr Herbst erwiderte, dass ggf. eine Verkehrsschau an den angesprochenen Bereichen durchgeführt werden könnte.

 

Herr Herbst führte weiter aus, dass in Abstimmung mit der Region Hannover das Halten zum Be- und Entladen in der Marktstraße erlaubt ist. In den Flächen, die durch aufgeklebte Markierungen gekennzeichnet sind, ist das Parken erlaubt. Diese Flächen sind im Verlauf der Poststraße / Braunschweiger Straße auf beiden Straßenseiten wechselseitig angebracht, wobei auf die berechtigten Belange der Anwohner Rücksicht genommen wurde und z.B. durch Fahrversuche die Erreichbarkeit der Grundstückszufahrten sichergestellt wurde. Nun muss geprüft werden, ob diese Regelung durch die Bürger und insbesondere die Radfahrer akzeptiert und angenommen werden wird.

 

Herr Morich hob hervor, dass ein schnelles Handeln notwendig war, um Verluste für die Einzelhändler zu verhindern. Herr Herbst erwiderte, dass vom Einzelhandel gefordert worden war, im Innenstadtbereich Parkplätze einzurichten. Herr Baxmann fügte hinzu, dass zu beobachten war, dass die Straßen im Innenstadtbereich nicht durch die Kunden des Einzelhandels in Anspruch genommen wurden, sondern regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dort ansässigen Firmen.

 

Frau Rickert merkte an, dass sie in den letzten Wochen in der Innenstadt Dauerparker beobachtet hat, die in der Vergangenheit auf dem Schützenplatz ihre PKW abgestellt hatten. Es sei wichtig, auf die Belange der Fahrradfahrer zu achten, die den Bereich Poststraße / Braunschweiger Straße befahren. Freu Leykum merkte an, dass der Zustand der letzten Wochen nicht tragbar gewesen ist. Nicht nur für den Einzelhandel sei ein Verlust eingetreten, sondern für die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich und für die Radfahrer. Die erhoffte Reduzierung des Fahrzeugverkehrs konnte nicht erreicht werden.

 

Herr Lüddecke entgegnete auf die Äußerung von Herrn Morich, dass Aussagen über Umsatzeinbußen nicht stets im Zusammenhang mit der Parkplatzsituation stehen müssen. Die Leidtragenden der letzten Zeit waren insbesondere die Radfahrer. Wichtig ist nun die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt.

 

Herr Herbst erläuterte, dass in den Bereichen  Braunschweiger Straße / Poststraße die Radfahrer um geparkte Fahrzeuge herum fahren müssen. Diese veränderte Verkehrsführung muss nun beobachtet werden. Die Reduktion des Fahrzeugverkehrs konnte durch parkende Fahrzeuge nicht erreicht werden. Die Fahrzeit durch die Innenstadt mit dem Fahrziel Südstadt ist noch immer zu kurz. Daher muss auch im Hinblick auf das Ausbauprogramm für den Innenstadt geprüft werden, ob andere Maßnahmen möglich sind. Evtl. könne durch Aufpflasterungen eine Verbesserung erreicht werden. Daneben könnte durch die Einrichtung mehrerer Fußgängerüberwege der Verkehrsfluss verlangsamt werden. Eine entsprechende Vorlage wird in Abstimmung mit der Polizei und der Verkehrsbehörde erarbeitet und vorgelegt werden.

 

Zu der veränderten Verkehrsführung merkte Herr Baxmann an, dass nicht unmittelbar nach der Umsetzung Strafzettel für falsches Parken verteilt würden, sondern dass nach einer kurzen Eingewöhnungszeit Verstöße geahndet werden. Herr Herbst ergänzte, dass nach den rechtlichen Grundsätzen eine Zeit von drei Tagen nach Aufstellung abgewartet werden muss, bevor Verstöße gegen das Parkverbot verfolgt werden können. Ab Montag, den 11.04.2011 würden auch nach 17.00 Uhr entsprechende Kontrollen durch die Stadt durchgeführt.

 

Frau Leykum sprach sich dafür aus, dass verschiedene Möglichkeiten ausprobiert werden sollten, um die Situation in der Innenstadt zu verbessern. Herr Lüddecke hinterfragte, ob durch die Einrichtung eines generellen Durchfahrtverbots am Beginn der Marktstraße mit Ausnahmen für Anlieferverkehr und Anlieger die Anzahl der Fahrzeuge reduziert werden könnte. Herr Morich schloss sich diesem Vorschlag an und ergänzte, dass sich Bürger durchaus die Einrichtung einer Fußgängerzone wünschten.

 

Frau Rickert erwiderte, dass die Einrichtung einer Fußgängerzone nicht von allen Bürgern gewünscht werde und es mit der Führung des Busverkehrs in diesem Bereich Probleme geben würde.

 

Herr Baxmann führte aus, dass diese Verkehrsregelung dazu führen würde, dass die Verkehrsbelastung in der Gartenstraße zu stark ansteigen würde. Es müsse ein Ausgleich zwischen der Aufenthaltsqualität und der Erreichbarkeit der Innenstadt erreicht werden. Weiter verfügen Marktstraße / Poststraße und Braunschweiger Straße über Nebenstraßen, deren Verteilerfunktion bei der Einrichtung eines Durchfahrtverbots ebenfalls beachtet werden muss. Der Kompromiss, einen kurzen Bereich der Poststraße als Einbahnstraße auszugestalten, hat sich als richtig erwiesen.

 

Frau Leykum sprach den früheren Antrag der FDP-Fraktion bzgl. zeitweiser Sperrungen der Marktstraße an. Herr Baxmann führte aus, dass es sich hier um einen Alternativvorschlag der Verwaltung gehandelt hat. Eine zeitweise Sperrung sollte nur aus begründetem Anlass angeordnet werden (z.B. Oktobermarkt). Ansonsten sei diese nicht nachvollziehbar.

 

Herr Lüddecke forderte, dass diesbezüglich durch die Verwaltung konkrete Maßnahmen benannt werden und merkte an, dass bei der Anordnung eines Durchfahrtverbots mit Ausnahme für Anlieger diese Ausnahme nur durch wenige Personen in Anspruch genommen würde. Frau Leykum sprach sich dafür aus, in der Oberen Marktstraße eine veränderte Verkehrsführung anzudenken. So könne bis zur Einfahrt des Rewe-Marktes eine kurze Einbahnstraße eingerichtet werden.

 

Herr Baxmann verlieh seiner Verärgerung über die Presseberichterstattung in den letzten Wochen Ausdruck. Diese sei nicht durchgehend sachgerecht und zutreffend gewesen. So sei die nicht korrekt errichtete Aufpflasterung im Bereich Marktstraße umgehend korrigiert worden. Es hat sich um einen handwerklichen Fehler der ausführenden Baufirma gehandelt, der kurzfristig behoben worden ist.

 

Herr Lüddecke hinterfragte in diesem Zusammenhang, ob dies nicht vor dem Abnahmetermin hätte festgestellt werden können. Herr Herbst erwiderte, dass dies der Fall gewesen war. Herr Baxmann ergänzte, dass der Fehler zwar vor der Freigabe des Abschnitts für den Verkehr bekannt gewesen sei. Eine weiter andauernde Sperrung für den Fahrzeugverkehr sei nicht vertretbar gewesen. Daher habe die Fehlerbehebung nach der Freigabe erfolgen müssen.

 

Weiter sprach Herr Baxmann die Berichterstattung über die angeblich zeitlich verspätete Meldung veränderter Verkehrsführungen an die Hersteller von Navigationsgeräten an. Eine derartige Mitteilung von Kommunen an die Hersteller sei unüblich. Vielmehr treten die Hersteller an die Kommunen heran.

 

Herr Lüddecke vertrat die Auffassung, dass seitens der Stadt entsprechende Meldungen an die Hersteller von Navigationsgeräten gegeben werden sollten, wenn Konzepte für eine Änderung von Straßenführungen entwickelt werden.

 

Herr Herbst führte aus, dass derartige Meldungen im Übrigen nicht zu einer Beschleunigung der Aufnahme von veränderten Verkehrsführungen in die Software von Navigationsgeräten führen. Weiter könnten nur umgesetzte Verkehrsführungen mitgeteilt werden, nicht die angedachten Planungen. Herr Baxmann sprach an, dass die Region ein Mobilitäts- und Verkehrsmanagement anstrebt, in dem derartige Meldungen gebündelt kommuniziert werden.

 

Herr Herbst wies darauf hin, dass die Veränderungen der Verkehrsführung und der Parksituation im Innenstadtbereich stets im Einvernehmen mit der Region Hannover erfolgt sind. Das Ministerium hat in einem aktuellen Anschreiben an die Stadt allerdings darauf hingewiesen, dass nach einem Erlass aus dem Jahr 2005, der weder der Stadt, der Polizei, anderen Kommunen in der Umgebung noch der Region Hannover bekannt war, die Zustimmung der Region zu den genannten Veränderungen hinsichtlich der Gemeindestraßen nicht notwendig gewesen wäre.

 

Herr Herbst wies auf die Situation bzgl. der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung hin. Diese war kürzlich durch die 46. Änderung zunächst modifiziert worden und darauf folgend wurde diese Änderung wieder zurückgenommen. Allerdings hatte das zuständige Bundesministerium die ebenfalls geänderten Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung in Kraft belassen, so dass diese nun auf eine nicht „passende“ Straßenverkehrsordnung angewendet werden müssten. Dieses verkompliziere die Rechtsanwendung. Weiter sei zu beachten, dass jetzt die Stadt auf Grundlage des Erlasses freier entscheiden könne. Bei Straßen des klassifizierten Straßennetzes (Bundes-, Landes-, Regionsstraßen) sei aber nach wie vor der Straßenbaulastträger zu beteiligen. Dieser könne Entscheidungen der städtischen Verkehrsbehörde, sollten diese nicht ausreichend begründet sein, ablehnen. So könne beispielsweise die Ampelanlage in Sorgensen wegen der zu geringen Zahl querender Fußgänger nicht rechtssicher angeordnet werden.

 

Frau Leykum schloss die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt ab.