Herr Rohde sprach an, dass im Bereich „Leineweberstraße / Im Felde“ ein Abstellplatz vorhanden ist, auf dem Schutt lagert.

 

Weiter wies Herr Rohde darauf hin, dass im Bereich „Schützenplatz / Kleiner Brückendamm“ der Bordstein nicht weit genug abgesenkt ist.

 

Herr Rohde hinterfragte, ob für die Stadt Burgdorf selbst die „Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung“ Anwendung findet. Nach § 3 Abs. 8 dieser Verordnung sind bei einsetzendem Tauwetter die Geh- und Radwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege, die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr von dem vorhandenen Eis zu befreien. Rückstände von Streumaterial müssen beseitigt werden, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.

 

Herr Herbst erläuterte, dass diese Verordnung auch zu Lasten der Stadt gilt. Die Rückstände sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht. Bis Ende des Monats März gilt die Rufbereitschaft für den Winterdienst. Bei einer anderslautenden Entscheidung der Region kann die Verordnung geändert werden.

 

Herr Alker hinterfragte, ob in Ehlershausen im Bereich Trakehnerweg die dort befindliche Eiche im Zuge von Baumaßnahmen gefällt werden wird. Herr Herbst erläuterte, dass dies nicht der Fall ist.

 

Herr Schrader verwies auf die Vorlage 2008 0337 und die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 16.09.2010 und fragte an, ob versuchsweise Sperrungen der Marktstraße durchgeführt werden sollen.

 

Herr Baxmann erwiderte, dass Sperrungen an den Wochenenden ohne einen entsprechenden Anlass nicht sinnvoll sind.