Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen beschloss der Ausschuss für Umwelt und Verkehr, das weitere Verfahren abzubrechen.


Zu Beginn der Diskussion stellt Herr Fleischmann den Antrag, Herrn Plaß von der weiteren Beratung wegen möglicher Befangenheit auszuschließen.

 

Frau Leykum erwiderte, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Wie bereits in der Sitzung des Bauaussschusses erläutert, ist nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung zu verfahren. Herr Plaß hat dargelegt, dass er sich nicht für befangen hält.

 

Herr Plaß verdeutlichte, dass aus seiner Sicht keine Verquickungen mit der zu thematisierenden Biogasanlagen bestehen.

 

Frau Leykum ließ über den Antrag von Herrn Fleischmann nicht abstimmen, da er nicht den gültigen rechtlichen Bestimmungen entsprach.

 

Frau Heldt legte dar, dass die WGS der Errichtung einer Biogasanlage nicht zustimmen kann und verwies zunächst auf einen Bericht in der Ausgabe 50/2010 der Zeitschrift „SPIEGEL“, wonach ein hoher Bedarf für Pflanzen zur Erzeugung von Biosmasse zum Betrieb von Biogasanlagen entstünde sowie einen weiteren Bericht in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“. Die konventionelle Landwirtschaft leidet unter den Biogasanlagen. Die Preise für Kartoffeln und Mais würden zukünftig steigen. Boden und Gewässer würden durch den Betrieb von Biogasanlagen belastet und Grundnahrungsmittel werden sich verteuern. Die Verwendung von Tierfutter in Biogasanlagen ist nicht hinnehmbar.

 

Herr Fleischmann sprach sich gegen die Errichtung einer größeren Biogasanlage aus und legte dar, dass in anderen Städten Bürgerproteste gegen die Errichtung kleinerer Biogasanlagen Erfolge gezeigt haben.

 

Herr Plaß  befürwortete die Errichtung einer größeren Biogasanlage im Gegensatz zu mehreren privilegierten Anlagen. Die Vorlage 2011 0888 selbst ist nur auf das weitere Vorantreiben der Planungen und Erwägungen durch die Verwaltung gerichtet. Auch nach einer Ablehnung einer größeren Biogasanlage würden in Burgdorf Pflanzen für die Verwertung in einer anderen Biogasanlage angebaut werden. Herr Plaß sprach sich dafür aus, dass die Verwaltung ihre Planungen weiter fortführt.

 

Herr Schrader stimmte den Ausführungen von Herrn Plaß grundsätzlich zu. Es kann jedermann die Errichtung einer Biogasanlage beantragen mit dem Anspruch auf eine ergebnisoffene Prüfung. Erst diese Prüfung bringt sodann weitere Ergebnisse hervor. Daher kündigte Herr Schrader die Zustimmung der FDP an, dass die Verwaltung mit ihren Planungen fortfährt und belastbare notwendige Fakten darlegt, die sodann auch eine negative Entscheidung hinsichtlich einer größeren Biogasanlage mit sich bringen könnte.

 

Herr Trappmann führte aus, dass im Rahmen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für eine privilegierte Anlage das Einvernehmen mit der Stadt hergestellt werden muss. Die Stadt kann zwar das Einvernehmen versagen, darf dies aber nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben tun. Gegen ein gemeindliches Einvernehmen könnten grundsätzlich nur handfeste städtebauliche Interessen der Gemeinde sprechen. Grundsätzliche ethische Bedenken gegen diese Anlagen können in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht werden. Bei der heute anstehenden Diskussion über eine große Anlage, die einer gemeindlichen Planung bedarf, können diese Belange jedoch in die Entscheidung einfließen. Falls das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig versagt wird, so kann die Genehmigungsbehörde dieses ersetzen.

 

Frau Leykum wies darauf hin, dass mit der Vorlage eine politische Stellungnahme erbeten worden war, in die durchaus ethische Gründe aufgenommen werden sollten. Frau Leykum lehnte die Verwertung von Mais und Getreide in Biogasanlagen ab. Bereits die bloße Weiterplanung kann eine Weichenstellung bedeuten und sollte daher ebenfalls abgelehnt werden. Denkbar sind allenfalls Biogasanlagen neben Kläranlagen. Die Errichtung von Biogasanlagen widerspreche den Klimaschutzzielen. Die mögliche Errichtung von kleineren Anlagen ist kein Argument. Im Ergebnis lehnte Frau Leykum die weitere Planung durch die Stadt ab.

 

Herr Alker schilderte, dass er grundsätzlich die Kritik an einer größeren Biogasanlage nachvollziehen könnte, insbesondere wenn potenzielle Nahrung als Energielieferant dienen soll. In der SPD ist noch keine abgeschlossene Meinungsbildung erfolgt, daher sind weitere Informationen notwendig. Es sind zwar Anhörungen erfolgt; offen sind noch Fragen wie ein „Gülletourismus“ sowie der Anteil des Mais beim Betrieb der Biogasanlage. Herr Alker sprach sich dafür aus, dass die Verwaltung ihre Planungsarbeiten weiter vorantreiben soll.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass mit der Vorlage 2011 0888 keine Entscheidung darüber gefällt werden soll, ob eine größere Biogasanlage errichtet wird. Es sollte nur entschieden werden, ob die Verwaltung mit ihren Planungen fortfährt. Hinsichtlich der möglichen Errichtung privilegierter Anlagen erläuterte Herr Baxmann, dass die Verwaltung im Rahmen dieser Diskussion auch auf die Folgen einer negativen Entscheidung bezüglich einer größeren Biogasanlage hinweisen muss. Schließlich wies Herr Baxmann unter Hinweis auf eine entsprechende Meinungsäußerung in einem Internetforum darauf hin, dass die Verwaltung sich nicht weigert, das Thema der Biogasanlagen zu bearbeiten.

 

Herr Rohde erinnerte daran, dass eine ähnliche Diskussion vor Jahren hinsichtlich der Windkraftanlagen geführt worden war. Die Darstellung von Informationen über Biogasanlagen z.B. im Internet sei oft verwirrend. Im Ergebnis stimmte Herr Rohde den Ausführungen von Frau Heldt zu und sprach sich ausdrücklich gegen die Verwendung von Mais in Biogasanlagen aus. Die Verwaltung soll das Thema im Sinne der Vorlage nicht weiter verfolgen.

 

Herr Hunze sprach an, dass die Verwaltung sich mit dem Thema der Biogasanlage seit nahezu einem Jahr beschäftigt. Aus seiner Sicht hätte die Verwaltung frühzeitig ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einleiten sollen.

 

Herr Trappmann wies darauf hin, dass die Vorlage 2011 0888 keinen Entscheidungsvorschlag enthält. Bzgl. der Anregung von Herrn Hunze wies Herr Trappmann darauf hin, dass man bei einem solch kontroversen Thema vor der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zunächst politisch beraten muss, ob ein Verfahren überhaupt eingeleitet werden soll. Man sei nun nach fast einjähriger Beratung des Themas an dem Punkt angelangt, an dem die Entscheidung getroffen werden sollte, ob eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema zielführend ist. Falls die Beratung zum Thema Biogasanlage fortgeführt werden soll, empfiehlt die Verwaltung dies im Rahmen eines Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung zu tun. In dieses Verfahren könnten Gutachten und externe Stellungnahmen auf Kosten der Projektbetreiber eingeholt werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Herrn Alker führte Herr Trappmann aus, dass nach der Ablehnung einer größeren Biogasanlage möglicherweise kleinere, privilegierte Anlagen mit einer Leistung von unter 0,5 Megawatt grundsätzlich entstehen könnten; jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. müssen derartige Anlagen in räumlicher Nähe zur Hofstelle errichtet werden. Notwendig ist dabei ein Genehmigungsverfahren im Rahmen des Bundesimmisionsschutzgesetzes oder auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung. Ob tatsächlich privilegierte Anlagen beantragt werden, lässt sich aus Sicht der Verwaltung nicht prognostizieren.

 

Herr Schrader verwies darauf, dass mit einem positiven Beschluss über die weitere Planung keine Rechte geschaffen werden. Bei einem Stopp der Planungen verbleibt es bei einer rein emotionalen Betrachtung. Notwendig sind weitere Sachinformationen. Bislang konnten die Investoren an den entstandenen Personal- und Planungskosten nicht beteiligt werden.

 

Herr Baxmann machte deutlich, dass bei der Frage der Genehmigung kleinerer Biogasanlagen die Stadt nicht Herrin des Verfahrens ist. Darüber hinaus muss der Bezug zur Hofstelle enger sein, so dass die Anlagen näher an der Randlage der Ortsteile errichtet werden.

 

Da die Vorlage 2011 0888 keinen eigenen Beschlussvorschlag enthielt, wurde nach kurzer Diskussion Einigkeit darüber erzielt, dass im Rahmen der Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt und Verkehr darüber abgestimmt werden soll, ob das weitere Verfahren abgebrochen werden soll.