Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Einstimmig beschloss der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, die Verwaltungsnebenstelle in der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen zu schließen und das Objekt „Ratsweg 6“ auf dem Markt zum Verkauf anzubieten. Gemäß § 22 des Gebietsänderungsvertrages vom 17.10.1973 ist der Erlös aus dem Verkauf für kommunale Maßnahmen in der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen- vorrangig für das Waldbad – zu verwenden .


Ortsbürgermeister Walter erklärte, man habe sich bereits im Vorfeld geeinigt, der Schließung der Verwaltungsnebenstelle und der Veräußerung des Gebäudes zuzustimmen, allerdings solle der Verkaufserlös als Finanzierungsunterstützung für das Waldbad genutzt werden.

 

Bürgermeister Baxmann erläuterte, der Verkaufserlös solle zur Finanzierung des städtischen Anteils am Erhalt des Waldbades verwendet werden. Die Stadt Burgdorf werde, wenn die zuständigen Gremien dies beschließen, in den kommenden 20 Jahren ca. 600.000 Euro für das Waldbad ausgeben. Der Verkaufserlös der Verwaltungsnebenstelle solle diesen Betrag mindern und nicht zusätzlich draufgelegt werden.

 

Ortsbürgermeister Walter sprach sich dafür aus, den Verkaufserlös dem Förderverein zur Verfügung zu stellen.

 

Bürgermeister Baxmann führte aus, dass zur Kreditrückversicherung neben einer privaten Bürgschaft von 100.000 Euro eine weitere Bürgschaft erforderlich sei, die die Stadt über die Wirtschaftsbetriebe Burgdorf (WBB)  übernehmen werde. Dafür solle der Verkaufserlös den WBB zur Verfügung gestellt werden.

Der Wert der Nebenstelle könne in die Kreditaufnahme  einfließen und wäre geeignet, die künftige Belastung der Stadt um den entsprechenden Betrag zu reduzieren.

 

Frau Meinig zeigte sich erleichtert, dass Einvernehmen herrsche, das Gebäude zu veräußern, und betonte, ihre Fraktion habe als Bedingung gestellt, den Verkaufserlös für die Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen einzusetzen. Wenn damit eine Reduzierung der Kreditaufnahme erreicht werden könne, sehe sie diese Bedingung als erfüllt an.

Für den TV Ehlershausen, der einen Teil des Gebäudes seit Jahresanfang  als Lagerfläche gemietet habe, werde sich sicherlich eine neue Lösung finden, wobei öffentliche Räume nicht zugesagt werden könnten.

 

Ortsbürgermeister Walter erkundigte sich, ob die Stadt dem TV Ehlershausen geeignete Räume als Lagermöglichkeit zur Verfügung stellen könne.

 

Herr Alker schlug vor, eine Beschlussempfehlung mit der Maßgabe abzugeben, dass der Verkaufserlös gemäß § 22 des Gebietsänderungsvertrages vom 17.10.1973 für kommunale Maßnahmen in der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen – vorrangig für das Waldbad – zu verwenden sei.