Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Frau Rück kritisiert unter Tagesordnungspunkt 7 der Niederschrift die Darstellung der Einkommensgrenze, nach der sich die Kindergartengebühr berechnet.

 

Zur Verdeutlichung sei ausgeführt, dass im Beispielfall lediglich ein Rechenfehler unterlaufen ist.

 

Eine vierköpfige Familie hat somit folgende Einkommensgrenze:

 

Haushaltsvorstand (Vater)                                          =        569,00 €

Weiteres Familienmitglied (Mutter)                                =        252,00 €

Weiteres Familienmitglied (Kind 1)                                =        252,00 €

Weiteres Familienmitglied (Kind 2)                                =        252,00 €

Wohnungskosten max. bei 4 Familienmitgliedern              =        556,00 €

Einkommensgrenze                                                    =      1.881,00 €

 

In diesem Fall ist somit von einer Einkommensgrenze von 1.881,00 € auszugehen.

 

Die Niederschrift wird bei zwei Enthaltungen einstimmig genehmigt.