Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Beschluss:

 

Da ein Beschlussvorschlag in der Vorlage nicht formuliert worden war, bat Frau Weilert-Penk die Ausschussmitglieder zu der Frage, ob sie der Meinung seien, dass die Verwaltung auf der Basis der Vorlage 2010 0815 weiterarbeiten solle, abzustimmen.

Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gegen die Fortführung der Arbeiten auf Basis der Vorlage aus.


Herr Trappmann gab eine kurze Einführung in die Thematik und kündigte an, dass Frau Herbst die von Herrn Obst an die Stadtverwaltung gerichteten Fragen gleich zu Beginn der Beratung beantworten werde.

 

Herr Fleischmann beantragte, die Ratsherren Barthold Plaß und Alfred Brönnemann von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen, da aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Verquickung von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu erwarten sei. Seiner Auffassung nach seien beide Ratsherren befangen und daher nicht in der Lage, sich entsprechend für die Interessen der Burgdorfer Bürger einzusetzen.

Herr Schulz sah keine Befangenheit beider Ratsherren, da keine von ihnen betreuten Vorhaben betroffen seien. Im übrigen sei es von Vorteil, wenn sich Sachverständige an der Diskussion beteiligten.

Herr Pilgrim sah keinen Grund für einen Ausschluss, da sich beide Ratsherren nicht, wie in der NGO gefordert, selbst als befangen ansähen.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses lehnten den von Herrn Fleischmann gestellten Antrag auf Ausschluss der Ratsherren Plaß und Brönnemann von der Beratung und dem Beschluss zu T0P 7 der Tagesordnung gestellten Antrag mit einer Ja-Stimme und acht Nein-Stimmen ab.

 

Für die Beantwortung der von Herrn Obst gestellten Anfrage nahm Herr Obst den Platz von Herrn Hunze ein und dieser begab sich in den Zuschauerraum.

 

Die von Herrn Obst gestellten Anfragen sowie die diesbezüglichen Antworten der Verwaltung befinden sich in der Anlage 1 zu dieser Niederschrift.

 

Nachdem Herr Pilgrim zunächst seine Bedenken hinsichtlich der Folgen der Verbreitung von Biogasanlagen und die daraus resultierenden gesetzlichen Notwendigkeiten dargelegt hatte, bat er die Verwaltung ebenfalls um die Beantwortung verschiedener Fragen.

Auf die Frage, inwieweit für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlage zwingend die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sei, antwortete Herr Trappmann, dass für Anlagen dieser Größenordnung zwingend ein Bauleitplanverfahren erforderlich sei. Das weitere Genehmigungsverfahren hänge dann von Details ab, so dass sich erst dann entscheide, ob ein „normales" Baugenehmigungsverfahren oder ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchzuführen sei. In jedem Fall werde bereits in der Bauleitplanung ein Umweltbericht erforderlich.

Herr Pilgrim bat ebenfalls um Auskunft, welche möglichen indirekten Wirkungen die anbauenden Betriebe weiterhin verursachen könnten. Herr Trappmann erläuterte, dass zur Zeit Mais als hauptsächlicher Energielieferant vorgesehen sei. Inwieweit es der Stadt erlaubt sei, den Landwirten eine bestimmte Fruchtfolge aufzuerlegen und diese rechtlich gesichert festzulegen, müsse noch geprüft werden. Es gebe in der Praxis Beispiele dafür, über städtebauliche Verträge Inputstoffe, wie z.B. einen Höchstanteil von 10 % Gülle, festzuschreiben.

 

Zu der Frage von Herrn Pilgrim, ob es der Stadt zustehe, die Höhe der Förderung nach dem EEG so zu beeinflussen, dass kein Mais in die Anlage eingebracht werde, erklärten Bürgermeister Baxmann und Frau Behncke, dass der Handlungsspielraum der Stadt diesbezüglich sehr begrenzt sei. Zwar sei der Input zum Teil verhandelbar, aber grundsätzlich sei der Anbau von Pflanzen durch eine "ordnungsgemäße Landwirtschaft" gedeckt.

Für die Kontrolle, inwieweit genveränderte Stoffe eingebracht würden, sei die Stadt zudem nicht zuständig.

Die Einhaltung des Grundwasserschutzes, so Herr Trappmann müsse in einem Planungsverfahren berücksichtigt werden. So würden im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens auch die Wasserverbände und die zuständigen Fachbehörden beteiligt.

 

Bezugnehmend auf das Bedürfnis der Ausschussmitglieder weitere Informationen zu erhalten, machte Bürgermeister Baxmann deutlich, dass die Verwaltung in diesem Verfahrensstadium nicht über alle erforderlichen Informationen verfüge. Die Beschäftigung mit dem Thema sei sehr zeitaufwendig und für einige Fragestellungen müsste die Stadt externe Gutachten beauftragen. Bevor dieser Aufwand betrieben werde, benötige man von den politischen Gremien ein Signal zum Fortgang des Verfahrens.

 

Darauf bezogen sprach sich Herr Pilgrim dafür aus, das Verfahren mit der Zielrichtung, einen Einleitungsprozess für ein Flächennutzungsplanverfahren einzuleiten, weiter zu betreiben, um es der Verwaltung zu ermöglichen konkrete, aussagekräftige Informationen zu erarbeiten.

Herr Schulz zitierte einen Artikel aus der Wirtschaftswoche vom 31.01.2011 und sprach sich angesichts erheblicher ethischer Bedenken auch im Namen der WGS gegen die Einleitung eines (Bauleitplan-)Verfahrens aus.

Herr Fleischmann kritisierte zunächst den Ablauf der „Expertenrunde“ am 20.01.2011, die seiner Meinung nach keine objektive Veranstaltung gewesen sei. Weder sei eine ausgeglichene Besetzung des Podiums gewährleistet noch sei eine entsprechende Diskussion gestattet worden. Die Wortbeiträge seien sehr einseitig gewesen. Auch seien keine konkreten Burgdorfer Belange diskutiert worden.

Herr Trappmann widersprach dieser Beurteilung der Veranstaltung, da sich der jeweilige Anteil der Wortbeiträge nach den jeweiligen Fragen aus dem Publikum gerichtet habe. Herr Trappmann verwies darauf, dass der von der Stadtverwaltung eingeladene Prof. Rode deutlich die Schwierigkeiten und Probleme einer Biomassenutzung benannt habe. Von einer einseitigen Besetzung des Podiums könne daher keine Rede sein. Die Kritik hinsichtlich der vorliegenden Informationen sei in sich widersprüchlich. Auf der einen Seite verlange Herr Fleischmann eine detaillierte Auseinandersetzung mit allen offenen Fragen. Auf der anderen Seite werde kritisiert, dass sich die Verwaltung überhaupt mit dem Thema beschäftige und hierfür Arbeitskapazitäten binde. Eine Beantwortung der Fragenkataloge sei schlichtweg nicht möglich, wenn gleichzeitig keine Arbeitskraft gebunden werden solle. Die Beantwortung mehrerer der gestellten Fragen sei nur durch Experten möglich. Die hierfür anfallenden Kosten sollten jedoch den Betreibern auferlegt werden, was allerdings nur im Rahmen eines förmlichen Verfahrens möglich sei.

Frau Leykum erklärte für ihre Fraktion, dass diese den Bau der Anlage ablehne. Angesichts der weltweiten Nahrungsmittelknappheit und dem zu befürchtenden Anbau von Monokulturen sei ein solches Vorhaben nicht vertretbar. Frau Leykum betonte, dass eine Ablehnung der Biogasanlage nicht mit einem Nein zum Klimaschutz gleichzusetzen sei.

Herr Schrader sprach sich für eine Fortführung des Verfahrens aus. Seiner Auffassung nach könne man nur den Mut der Landwirte herausstellen, eine große Anlage errichten zu wollen. Er wies darauf hin, dass nur bei diesem Verfahren der Rat die Möglichkeit habe, den Standort der Anlage zu steuern.

Herr Plaß schloss sich seinem Vorredner an und sprach sich für eine Fortführung des Verfahrens aus, um zu einem späteren Zeitpunkt zu einer auf belastbaren Gutachten basierenden Entscheidung kommen zu können.

Herr Hunze bestritt, dass man nach § 35 BauGB privilegierte Anlagen nicht verhindern könne, da Gas kein landwirtschaftliches Produkt sei. Er sprach sich dafür aus, eine Vorrangfläche für Anlagen dieser Art auszuweisen, damit nicht ungesteuert Anlagen errichtet werden könnten.

Frau Weilert-Penk gab den Vorsitz an Herrn Hunze ab und führte Folgendes aus:

Nach langen, tiefgreifenden Überlegungen und bei Berücksichtigung allen ihr zur Verfügung stehenden Informationen sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Biogasanlage von ihr nicht befürwortet werden könne.

Zwar wies sie darauf hin, dass regenerative Energien gefördert werden müssten, da sie zukunftsweisend und sinnvoll seien, jedoch würde die extreme Steigerung der Biogasanlagen in der Bevölkerung und in wissenschaftlichen Kreisen inzwischen erhebliche Bedenken auslösen und seien aufgrund der Vergasung und Verstromung von pflanzlichen Produkten aus ethischen Gründen sehr bedenklich, da gleichzeitig die Lebensmittelpreise weltweit ansteigen.

Unabhängig von der Tatsache, dass der Bau von Biogasanlagen von Landwirten ebenfalls umstritten sei, da die Pachtpreise erheblich steigen, verwies sie auf die Auswirkungen für die Stadt Burgdorf. Sie befürchtete, dass neben der Landschaftsveränderung, der Monokultur, dem steigenden Verkehrsaufkommen, der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht verhindern könne, dass tierische Fette oder genmanipulierte Pflanzen in die Biogasanlage eingeleitet werden, zumal bei Änderung der Rechtslage oder Insolvenz der Betreiber der Vertrag unwirksam wird.

Aus diesem Grunde sollten die Sorgen und Ängste der Burgdorfer Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden.

Herr Könnecke erinnerte daran, dass die Landwirtschaft in Niedersachsen der zweitgrößte Erwerbsfaktor sei. Das Bild, das die Ausschussmitglieder von der Landwirtschaft in Burgdorf hätten, entspreche nicht dem aktuellen Stand, da es in Burgdorf kaum noch Viehhaltung gebe. Auch werde Hühnertrockenkot bereits seit Jahren auf den Feldern um Burgdorf verteilt. Bei der Gewinnung von Biogas ersetze ein LKW mit Hühnertrockenkot umgerechnet ein Fußballfeld Mais. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass Mais auch ohne Biogasanlagen in Burgdorf angebaut werden könne.

An Herrn Hunze gewandt, erklärte Herr Trappmann, dass die Ausweisung von Vorranggebieten bei Biogasanlagen nicht zielführend sei. Zudem müsse man berücksichtigen, dass durch kommunale Planung keine Verhinderungsplanung betrieben werden könne. Es könnten zwar bestimmte Standorte ausgeschlossen werden, gleichzeitig müsse jedoch entschieden werden, an welchen Standorten diese Anlagen zulässig sein sollen. Biogasanlagen müssten gem. § 35 BauGB im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Daher sei die Ausweisung dezentraler Standorte am Stadtrand nicht möglich.

Herr Fleischmann sah in einer großen Biogasanlage nur Nachteile für Burgdorf und sprach sich ebenfalls gegen die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des FNP aus.