Frau Behncke erinnerte an die Berichterstattung in der Sitzung des Bauausschusses am 01.01.2010 zu der Bauleitplanung der Stadt Lehrte. Diese sieht die Ansiedlung eines Baumarktes in der Innenstadt von Lehrte vor. Im Rahmen der Beteiligung der Nachbarkommunen sei die Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 20.12.2010 an den Entwurfsfassungen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.00/91 „Lehrte Mitte“ Teilplan Nr. 00/91B „Östlich Manskestraße“ beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31.01.2011 gebeten worden.

Die Stadt Burgdorf habe hier auf eine Stellungnahme verzichtet, da sich die Planungen im Vergleich zu den Vorentwürfen nicht geändert hätten.

Weiterhin, so Frau Behncke, sei die Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 22.12.2010 von der Stadt Lehrte als Nachbarkommune am Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 00/99 „Zuckerpassage/Alte Schlosserei“ in Lehrte beteiligt und um Stellungnahme zum 31.01.2011 gebeten worden. Ziel des Verfahrens sei die Erweiterung eines bestehenden Einkaufszentrums in der Lehrter Innenstadt. Der Geltungsbereich des Planes umfasse eine Fläche von 3.201 m². Eine maximale Verkaufsfläche werde nicht festgesetzt. Auch hier habe die Verwaltung keine Stellungnahme abgegeben, da sich das Vorhaben in dem durch RROP festgelegten Versorgungsbereich der Stadt Lehrte befinde und diese ein Mittelzentrum sei.

 

Frau Behncke informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass die 51. FNP-Änderung (Bereich Östlich Beerbuschweg) durch die Region Hannover am 06.11.2010 genehmigt wurde und durch die Bekanntgabe am 20.01.2011 Rechtskraft erhalten habe.

Rechtskraft durch Bekanntgabe am 20. bzw. 27.01.2011 haben ebenfalls die Bebauungspläne 0-71/3 (Burgdorf Nordwest, Verlängerte Moorstrasse) und 8-9 (Östlich Beerbuschweg) erhalten.

 

Abschließend erinnerte Frau Behncke an das in der Sitzung des Rates am 26.08.10 beschlossene Innenstadtkonzept und das Stadtentwicklungskonzept als Grundlage für die künftige räumliche Entwicklung der Stadt Burgdorf in den nächsten 15 Jahren. Die Stadtverwaltung, so Frau Behncke, sei nun dabei, aus dem beschlossenen Innenstadtkonzept und dem integrierten Stadtentwicklungskonzept die nächsten Schritte für nachfolgende Aufgaben und Projekte abzuleiten und diese verwaltungsintern und politisch abzustimmen. Als wesentliches Ziel des ISEK sei festgelegt worden, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen, da das ISEK mit seinen rahmengebenden Aussagen die Grundlage für die künftige räumliche Entwicklung der Stadt Burgdorf und somit die Basis für die Darstellung im Flächennutzungsplan liefere.

Während die ISEK-Broschüre zu Anfang des Jahres 2011 allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben worden sei, war von Seiten der Verwaltung zu prüfen, ob diese Broschüre im Verfahren der Neuaufstellung des FNP für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit genutzt werden könne. Dazu seien bei der Region Hannover als Genehmigungsbehörde Gespräche geführt worden. Das Team Städtebau habe die Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen begrüßt und befürworte es, wenn die Kommunen in dieser Richtung tätig würden. Die ISEK-Broschüre sei eine wertvolle Grundlage und für die Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB geeignet. Dies insbesondere, da dieser Verfahrensschritt auch problemlos ohne Umweltbericht durchführbar sei. Wichtig sei, dass dort, wo Flächendarstellungen verändert würden, auch landschaftsplanerische Fachaussagen aufgenommen würden. Insofern sei man mit einem landschaftsplanerischen Fachbeitrag zum Zwecke der FNP-Neuaufstellung einverstanden. In dieser Hinsicht komme der Stadt Burgdorf entgegen, dass die Region ihren Landschaftsrahmenplan neu erstelle. Nach Auskunft der Arbeitsgruppe Landschaftsrahmenplan bei der Region Hannover seien dazu für die Region Hannover fünf fachthematische Karten mit Bestands- und Bewertungsaufnahmen erstellt worden. Die Beteiligung der Kommunen an diesen Bestands- und Bewertungskarten beginne am 24.03.2011 mit der Vorstellung der Karten und werde bis Ende Juni 2011 durchgeführt. Grundsätzlich sei auch für die Arbeitsgruppe Landschaftsrahmenplan vorstellbar, dass für eine Neuaufstellung des FNP „nur" ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag erarbeitet werde. Für eine Abstimmung, welche Landschaftsbereiche zweckmäßigerweise vertieft betrachtet werden sollen, stehe die AG Landschaftsrahmenplan nach dem 24.03.2011 gerne zur Verfügung. Um die Zeit zu nutzen und einen großen zeitlichen Abstand zwischen dem Beschluss über das ISEK und die Neuaufstellung des FNP zu vermeiden, solle das formelle Verfahren noch im 1. Halbjahr 2011 gestartet werden. Dementsprechend werde die Stadtplanungsabteilung eine Sitzungsvorlage erstellen mit der Absicht, die formelle Neuaufstellung des FNP einzuleiten und anhand der ISEK- Broschüre die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.

 

Frau Herbst verwies auf die Presseberichterstattung, wonach neben dem IKEA-Möbelhaus in Großburgwedel ein 4.500m² großer Elektronikfachmarkt errichtet werden solle.

Von der Stadt Burgwedel sei zum Stand der baurechtlichen Planung für diesen Elektronikmarkt zu erfahren gewesen, dass sich der Standort innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 119 „Sondergebiet Isernhägener Straße/Im Steinkamp“ befinde. Dieser Bebauungsplan sei 1999 rechtsverbindlich geworden. Mit dem Plan sei das (anhand des Tageslichtprojektors von Frau Herbst dargestellte) Sondergebiet „Möbelmarkt/Elektrofachmarkt, Möbelspezialfachmarkt“ festgesetzt worden. Die zulässige Grundfläche aller drei Märkte belaufe sich auf 21.700 m², wobei der Elektrofachmarkt auf eine maximale Verkaufsfläche von 3.100 m² begrenzt worden sei.

Inhalt der dritten, seit dem 06.01.2011 rechtskräftigen Änderung, so Frau Herbst, sei die Aufhebung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Parkplatzes vor dem Ikea-Gebäude und die Festsetzung einer vergleichbaren großen Fläche vor dem Parkhaus. Diese Änderung beinhalte keine Änderungen der im Sondergebiet maximal zulässigen Verkaufs- und Grundflächen. Durch die Verschiebung der Baufläche und eine Klarstellung, dass die Grundfläche des Parkhauses nicht auf die zulässige Grundfläche von 21.700 m² anzurechnen sei, werde die Ausnutzbarkeit des Baugebietes aber deutlich verbessert.

Frau Herbst stellte fest, dass die Stadt Burgdorf am Aufstellungsverfahren der 3. Änderung nicht beteiligt worden sei. Wenn dadurch erhebliche Belange bei der Entscheidung über die 3. Änderung nicht beachtet worden wären, stelle dies einen beachtlichen Verfahrensfehler dar.

Daraus ergäben sich verschiedene Fragen. So sei zu prüfen, ob erst durch die aufgrund der 3. Änderung verbesserte Ausnutzbarkeit die Ansiedlung eines Elektromarktes ermöglicht werde. Rechtlich wäre die Ansiedlung des Elektrofachmarktes auch ohne die 3. Änderung möglich gewesen. Durch diese werde aber die Umsetzbarkeit verbessert, da die auf der Fläche vor dem Möbelmarkt entfallenden Einstellplätze nunmehr auf dem Dach des Elektromarktes nachgewiesen und durch die vorhandene Parkpalette angefahren werden können. Zu klären ist außerdem, ob durch die Änderung erhebliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Burgdorf entstehen. Laut Einzelhandelskonzept der Stadt Burgdorf handele es sich bei den Warensortimenten eines Elektromarktes, mit Ausnahme von Elektrogroßgeräten, um zentrenrelevante Sortimente. Für diese werde das Ziel verfolgt, sie im zentralen Versorgungsbereich anzusiedeln.

Im zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt“ seien 2007 die folgenden Warensortimente eines Elektrofachmarktes vertreten gewesen: Bild- und Tonträger in Buchhandlungen, Elektrokleingeräte sowie Unterhaltungselektronik im Otto-Shop sowie Quelle-Shop, Fotozubehör in den Fotostudios und Drogeriemärkten, Leuchten und Lampen in einem mittlerweile nicht mehr vorhandenen Geschäft an der Braunschweiger Straße und in mehreren Einrichtungs- und Antiquitätenläden, Computerhardware im Büromarkt Baumgarten, Telekommunikationsartikel im Büromarkt Baumgarten und in zwei Phone Shops (davon einer nicht mehr vorhanden), evtl. Musikinstrumente im Musikhaus an der Braunschweiger Straße.

Erhebliche Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich, so Frau Herbst, seien erst dann anzunehmen, wenn es zu Umsatzumverteilungen in einer Höhe von 20 bis 30% in Richtung des in Großburgwedel geplanten Elektrofachmarktes kommen würde oder die Entwicklungsziele des zentralen Versorgungsbereiches „Innenstadt“ beeinträchtigt würden. Nach Einschätzung der Stadtplanungsabteilung würden durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Isernhägener Straße/Im Steinkamp“ keine derartigen Auswirkungen ermöglicht. Im Ergebnis sei daher davon auszugehen, dass die Stadt Burgdorf nicht erfolgreich gegen den Bebauungsplan vorgehen könne. Allerdings werde man die Stadt Burgwedel anschreiben und daran erinnern, dass die Stadt Burgdorf zukünftig an Bebauungsplanverfahren, insbesondere an solchen, die ein Einzelhandelsvorhaben ermöglichen, beteiligt werden möchte.

 

Abschließend berichtete Frau Herbst anhand eines Übersichtsplanes, dass ein Landwirt in Immensen beabsichtige, eine Biogasanlage südlich der Ortschaft Immensen, westlich der Lehrter Straße, zu errichten. Für diese Anlage sei ein Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt worden. Die Gremien der Stadt Lehrte würden gerade über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beraten. In den diesbezüglichen Unterlagen werde die Anlage wie folgt beschrieben: Elektrische Leistung der Anlage 499 kW, Zusammensetzung des Gärsubstrates überwiegend aus Mais und Rindergülle. Das entstehende Biogas solle in einem BHKW zur Stromproduktion genutzt werden. Der von der Stadtverwaltung Lehrte vorbereitete Beschlussvorschlag empfehle, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Stadt Burgdorf sei an dem Genehmigungsverfahren nach BImSchG nicht zu beteiligen.