Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Unter den genannten Voraussetzungen empfahl der Ortsrat einstimmig dem Verwaltungsausschuss, den Bürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, ob es Möglichkeiten zur Errichtung eines Wohnhauses mit Pferdestall in der Gemarkung Otze gebe.


Herr Hunze führte zur Begründung des Antrags aus, dass er bereits mehrfach darauf angesprochen worden sei, dass es sehr kompliziert sei, in Otze ein Wohnhaus zusammen mit einem Pferdestall zu errichten. Er verwies darauf, dass Burgdorf den Ruf einer pferdefreundlichen Stadt habe. Demzufolge sei es wichtig, dass dieser Wohnwunsch auch in Burgdorf und den Ortschaften befriedigt werden könne. 

 

Herr Trappmann erläuterte, dass im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Innenbereich zwar in der Regel der Bau eines Wohnhauses möglich sei, die Errichtung eines Pferdestalles sei jedoch in vielen "Baugebietskategorien" der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht zulässig. Zulässig sei das Wohnen mit Pferd jedoch grundsätzlich in "Dorfgebieten". Diese Gebietskategorie sei in landwirtschaftlich geprägten Ortschaften wie Otze häufig anzutreffen. Er wies darauf hin, dass die Verwaltung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit Pferdestall darstellen sowie exemplarisch aufzeigen könne, welche Teile Otzes sich für diese Nutzung eignen. Eine detaillierte Prüfung der im Planungsausschnitt markierten Flächen sehe er kritisch, da hier ein Aufwand vergleichbar einer Bauanfrage angesetzt werden müsse. Herr Trappmann plädierte daher dafür, die Beantwortung der Fragen allgemein zu halten und keine Überprüfung der einzelnen Flächen vorzunehmen.

 

Herr Hunze erklärte sich mit dem Vorschlag einverstanden.