Frau Debes beantwortete die Anfragen der Einwohner und Ortsratsmitglieder aus der Ortsratssitzung vom 18.11.2010:

 

  • An der Bushaltestelle Barnackersweg/ Burgdorfer Straße sei die Sicht –besonders bei erhöhter Sitzposition wie auf einem Traktor- stark eingeschränkt.

Hierzu teilte Frau Debes mit, dass der Efeubewuchs des Wartehäuschens durch den Gärtnerbauhof stark zurückgeschnitten worden sei.

 

  • Ein Einwohner hatte berichtet, dass an der Kreisstraße Otze Richtung Ramlingen im Bereich der Brücke nach Mäharbeiten am Seitenstreifen tagelang das Mähgut auf dem Radweg gelegen habe.

Hierzu teilte Frau Debes mit, dass die Zuständigkeit für die Mäharbeiten und die damit verbundenen Reinigungsarbeiten bei der Straßenmeisterei Burgwedel liege. Entsprechende Meldungen sollten zukünftig möglichst zeitnah an die zuständige Fachabteilung der Stadtverwaltung, in diesem Falle Herr Niemeyer von der Tiefbauabteilung, erfolgen.

 

  • Weiterhin hatte ein Einwohner gefragt, ob die Ampelanlage „Heeg“/ „Bruchsweg“ mit einem „grünen Pfeil“ ausgestattet werden könne.

Hierzu teilte Frau Debes mit, dass nach Aussage der Straßenverkehrsabteilung diese Lichtsignalanlage nur eine Phase schalte. In dieser Phase, in der der geradeausfahrende Verkehr angehalten wird, erfülle der Grünpfeil seine Funktion nicht.

Bei einem installierten Grünpfeil müsse laut der Straßenverkehrsabteilung ein rechtsabbiegender Fahrzeugführer bei roter Ampel folgendes beachten:

1.      Halten am Haltebalken

2.      Langsam anfahren bis zur Einmündung Bruchsweg

3.      Vorfahrt von querenden Radfahrern und Fußgängern beachten

4.      Langsames Vortasten bis zur Einfahrt Bruchsweg

5.      Rechtsabbiegen in den Bruchsweg

Diese Reihenfolge könne jedoch nur eingehalten werden, wenn das erste Fahrzeug ein Rechtsabbieger sei. Ein geradeaus fahrendes Fahrzeug setze die Funktion des Grünpfeils außer Kraft.

Darüber hinaus versuchten erfahrungsgemäß viele nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch Hupen und andere Gesten den Vordermann auf sein Sonderrecht aufmerksam zu machen. Dieses Verhalten führe nach Mitteilung der Polizei zu falschem Verhalten des Vordermanns, wenn er ohne die Vorfahrt zu achten in den Bruchsweg einfahre.

 

Aus den o.g. Gründen dürfe ein Grünpfeil nicht installiert werden.

 

  • Zudem wurde durch einen weiteren Einwohner die Frage gestellt, ob die Signalanlage „Sorgenser Mühle“ in den Nachtstunden nicht abgeschaltet werden könne.

Hierzu teilte Frau Debes mit, dass es sich nach Aussage der Straßenverkehrsabteilung dabei um eine Nachtabschaltung von 22.00- 05.00 Uhr handle. Bei der Abschaltung der Lichtzeichenanlage sei es erforderlich, dass der nicht vorfahrtsberechtigte Verkehr durch gelbes Blinklicht auf seine Wartepflicht aufmerksam gemacht werde. Somit sei eine gänzliche Abschaltung der Lichtzeichenanlage nicht möglich.