Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Plaß schilderte, dass der Antrag zur Tempo-30-Reduzierung im Ortsrat Schillerlage diskutiert wurde. Es sei unverständlich, warum die obere Verkehrsbehörde die Temporeduzierung verweigert hatte. Trotz der Zurückziehung des Antrags im Ortsrat Schillerslage sollte die Angelegenheit im Ausschuss für Umwelt und Verkehr behandelt werden. Durch zu schnell fahrende Fahrzeuge treten regelmäßig Verkehrsgefährdungen in Schillerslage auf. Vor dem Eintritt eines Schadens müsse daher etwas geschehen.

Herr Baxmann wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang eine Kritik an der oberen Verkehrsbehörde nicht angebracht ist. Die Straßenverkehrsvorschriften erlauben keine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Die Mitarbeiter der Region sind an das geltende Recht gebunden.

Frau Heldt äußerte ihr Unverständnis gegenüber der Entscheidung der oberen Verkehrsbehörde. Bei der Ortsdurchfahrt „Sprengelstraße“ handelt es sich wie auch in Heeßel um eine Gemeindestraße. Weiter existiere an dem Kreuzungspunkt „Sprengelstraße/Am Bergfeld“ ein Gefahrenpunkt. Lange Fahrzeuge schwenken beim Durchfahren des Kurvenverlaufs aus Richtung Burgwedel mit dem Heck auf den südlichen Gehweg, wodurch Fußgänger stark gefährdet werden.

Herr Bertram erläuterte, dass grundsätzlich innerhalb der geschlossenen Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist. Nur unter besonderen Voraussetzungen, z.B. nach erfolgten geschwindigkeitsbedingten Unfällen, ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung möglich.

Herr Schrader erbat die Beantwortung der Frage, ob die Ablehnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an die Rechts-vor-links-Regelung gekoppelt ist. Etwa die Hälfte der Ortsdurchfahrt in Schillerslage verfügt über eine Tempo-30-Reduzierung. Hier erbat Herr Schrader die Auskunft, ob dies nicht auf die gesamte Ortsdurchfahrt erweitert werden kann.

Herr Bertram erläuterte, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwingend mit der Schaffung einer Recht-vor-links-Vorfahrtsregelung einhergeht.

Herr Plaß regte an, dass der Ausschuss für Umwelt und Verkehr eine Ortsbesichtigung vornimmt und versucht werden soll, eine Verständigung herbeizuführen.

Herr Herbst führte aus, dass bei einem Ortstermin auch die Mitglieder des Ortsrates Schillerslage sowie Vertreter der Polizei eingeladen werden sollten. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ohne eine Rechts-vor-links-Regelung ist nicht möglich, sondern zwingend miteinander zu verbinden. Mit der Region Hannover ist ein Kompromiss erzielt worden, die anderslautende Regelung in der Marktstraße in Burgdorf während der Übergangszeit bis zum Stadtstraßenumbau beibehalten zu dürfen. In Schillerslage ist keine durchgehende Tempo-30-Zone nach § 45 Abs. 1 c) StVO eingerichtet worden, sondern nur eine streckenweise Geschwindigkeitsreduzierung. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. aufgrund geschwindigkeitsbedingter Unfälle eingerichtet werden. Die räumliche Erweiterung der Geschwindigkeitsreduzierung über den derzeitigen Zustand könnte rechtlich bedenklich sein und vor Gericht ggf. angegriffen werden.

Frau Heldt sprach sich für die Aufstellung verkehrsberuhigender Maßnahmen wie z.B. „Blumenkübel“ im Straßenverkehrsraum aus falls keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden darf.

Herr Herbst wies darauf hin, dass in der Vergangenheit ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung aufgrund des Widerstands aus Schillerslage abgelehnt worden war. Bauliche Veränderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung sind technisch möglich.

Herr Baxmann sprach sich dafür aus, eine Ortsbegehung durchzuführen und danach eine Entscheidung zu treffen. Überzogene Forderungen gegenüber der Region Hannover dürfen nicht gestellt werden, um den erzielten Kompromiss nicht zu gefährden.

Frau Leykum schloss die Diskussion unter Hinweis auf die durchzuführende Ortsbegehung.