§                 Herr B. stellte an Herrn Bethmann die Frage, wie dieser es mit seiner Berufsehre vereinbaren könne, dass er auf für den Anbau von Lebensmitteln „unwiederbringlichen Flächen“ Energiepflanzen anbauen wolle.

 

          Herr Bethmann antwortete, dass nur ca. 1/3 der Betriebsflächen der Betreibergemein­schaft für eine entsprechende Produktion genutzt würden. Zudem gebe es in Deutschland einen Nahrungsmittelüberschuss.

 

 

§                Herr P. bezog sich auf den zuvor genannten Aspekt und fragte nach, warum es bei einer – seiner Meinung nach anzuzweifelnden – Lebensmittelüberproduktion dann notwendig sei, dass in Brasilien und weiteren Ländern Sojabohnen und ähnliche Produkte angebaut würden, um in Deutschland damit Tiere zu füttern.

 

Herr Bethmann argumentierte, dass in Deutschland keine Sojabohnen etc. gedeihen würden und die Landwirte bei der Tierfütterung jedoch auf derlei Futtermittel angewiesen seien.

 

 

§                Herr N. kritisierte, dass in dieser Diskussion generell nur von Mais gesprochen werde und regte eine differenzierte Betrachtung, vor allem hinsichtlich der Frage eines potentiellen Einsatzes von gentechnisch veränderten Maissorten, an. Er stellte an Herrn Bethmann die Frage, ob entsprechend gentechnisch veränderte Sorten in der betreffenden Anlage zum Einsatz kämen. Er problematisierte zudem die Wahl des Betriebsstandortes, da es seiner Meinung nach geeignetere Standorte gebe, wo eine Wärmekopplung/-abnahme stattfinden könne.

 

Herr Bethmann äußerte sich dazu wie folgt:

 

1.   Derzeit sei in Deutschland kein Genmais bzw. die Verwendung dessen zugelassen. Wenn die Bundesregierung sich jedoch für den Anbau und die Verwendung entscheiden würde, schließe er für sich bzw. die Betreibergemeinschaft einen Einsatz entsprechend der Sorten nicht aus.

 

2.   Einen solchen Standort mit angeschlossener Wärmenutzung zu finden und anzustreben, sei aus seiner Sicht lobenswert und richtig, jedoch in der Praxis schwierig; dies liege in der dazu notwendigen Nähe der Anlage zum Verbraucher und der Ganzjährigkeit der Abnahmeleistung begründet. Auch er habe sich Gedanken zu einem entsprechenden Standort und potentiellen Abnehmern, wie z.B. dem Schulzentrum, gemacht, jedoch sei hier zu bedenken, dass auch durch das Schulzentrum keine 100%ige Wärmeenergienutzung erfolgen könne, da dieses die Wärme nur in 3 – 4 Wintermonaten benötigen würde. Es gebe Versuche mit Anlagen, bei denen der Betrieb und damit auch die Wärmeerzeugung im Sommer gedrosselt und im Winter erhöht würden. Doch sei eine Direkteinspeisung aus Sicht der Betreibergemeinschaft die bessere Lösung.

 

Herr Scherer bestätigte die Sicht, dass es sich bei der nach einer Gaswäsche erfolgten Direkteinspeisung des Gases in das Erdgasnetz und Nutzung der Abwärme bei der Verstromung in Blockkraftheizwerken (BHKWs) durch lokale Gasanbieter vor Ort um die effektivste Form der Nutzung handele. Auch sei die Ausnutzbarkeit des eingebrachten Rohstoffs/die Effektivität bei der Biogaserzeugung durch entsprechend groß dimensionierte Anlagen am besten gewahrt.

 

 

§                Herr E. kritisierte die Praxis des Anbaus von Energiepflanzen. Zu viele landwirtschaftliche Flächen gingen für den Anbau von Lebensmitteln verloren. Er plädierte für die Rückkehr zur Wirtschaftsform „Brot statt Schlot“. Die Preise für Agrarprodukte würden permanent steigen und Lebensmittel seien in weiten Teilen der Welt bereits jetzt unerschwinglich.

§                 

 

§                Frau B. berief sich noch einmal auf das von ihrem Mann, Herrn Blees, vorgestellte Modell der Flächennutzung und thematisierte die Problematik, dass zur Beschickung einer Biogasanlage eine Anbaufläche mit einem Radius von 5 – 15 km notwendig sei. Sie fragte Herrn Bethmann, ob eine solche Anbaudimension auch im Falle seiner Anlage notwendig sei.

 

Herr Bethmann verwies darauf, dass, bei der vorgestellten Betrachtung, die Flächenkonkurrenz um Anbauflächen und nicht der darauf stattfindende Anbau das Kernproblem sei. Jene Situation sei hier nicht gegeben, da die Betreibergemeinschaft über genügend Flächen verfüge.

 

 

§                Frau B. führte aus, dass in einer Ratsvorlage im vergangenen Jahr jedoch über deutliche Zukäufe von Gärmaterial aus dem Hülptingser Raum durch die Betreibergemeinschaft gesprochen worden sei und auch diese Flächen dann nicht mehr anderen Nutzungen, wie z.B. der Nahrungsmittelproduktion und der Naherholung, zur Verfügung stünden.

 

Herr Bethmann bekräftigte noch einmal, dass eine Fläche von 1.200 ha in der Bewirtschaftung der Betreiber stünde und für den Anbau der Energiepflanzen lediglich eine Anbaufläche von 400 ha gebraucht werde. Es bliebe, seiner Aussage nach, bei einer vierjährigen Fruchtfolge auf einem Teil der betreffenden Felder.

 

Herr Prof. Dr. Rode führte dazu aus, dass nicht der Umkreis um eine Anlage entscheidend sei, sondern die tatsächliche Anbaufläche. Bei einer Leistung von 0,5 MW/Jahr brauche eine Biogasanlage beim Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (den sogenannten NaWaRo) den Ertrag von einer 200 ha großen Fläche. Im vorliegenden Fall einer 1,5-MW-Anlage benötige diese also Rohstoffe von einer Anbaufläche von 600 ha. Das eigentliche Problem dabei sei nicht der Anteil der Fläche, der allein für die entsprechende Anlage mit einer Pflanzensorte belegt sei, sondern liege in der Addition von Flächenbelegungen. Wenn schon ein hoher Anteil entsprechender Pflanzen für z.B. Futter- oder Lebensmittel angebaut würde, könnte es zu einer Art Monokulturanbau kommen. Derartige Probleme mit Maismonokulturanbau gebe es aber eigentlich nur in Räumen, in denen auch der Anbau von Mais als Futterpflanze stattfinde. In Burgdorf sei dies bisher nicht der Fall. Er empfahl, in sensiblen Landschaftsräumen, wie z.B. ausgewiesenen Naherholungsgebieten, über entsprechende Verhandlungen und vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Betreibern den Energiepflanzenanbau zu steuern.

 

 

§                Herr K. kritisierte bezogen auf den Vortrag von Herrn Blees, dass die in dessen Vortrag vorgestellte Berechnung bzgl. der potentiell benötigten Anbaufläche für eine Biogasanlage falsch sei. Zum Anbau entsprechender Mengen an Mais benötige man nicht die gesamten knapp 8.000 ha in dem zitierten 5-km-Radius, sondern, unter der Annahme, dass nur 50% der 8.000 ha Ackerfläche seien, nur 15% der Ackerfläche.

 

Herr Blees wies darauf hin, dass die vorgestellten Berechnungen nicht von ihm, sondern von der Universität Hohenheim in Baden-Württemberg stammten und auf einer Landvolkveranstaltung in Hildesheim publik gemacht worden seien.

 

Herr K. plädierte daraufhin dafür, in einem entsprechenden Vortrag nur geprüfte Fachinformationen darzulegen, anstatt eigene Meinungen oder aus anderen Veröffentlichungen/Vorträgen anscheinend unreflektiert übernommene Informationen vorzustellen.

 

Herr von der Brelie bat darum, sich wieder einer sachlichen Diskussion zu widmen.

 

§                Herr F. konfrontierte Herrn Bethmann mit der Tatsache, dass seinen Recherchen nach die Firma L. überschuldet sei und eine in diesem Fall notwendige Investitionssumme von ihr nicht aufzubringen sei, da ihre Bilanzierung bereits jetzt defizitär sei. Entweder müsse die Gesellschaft Konkurs anmelden oder den Kapitaleinsatz drastisch erhöhen. Zudem berief er sich darauf, dass der Gesetzgeber beabsichtige, Gülle als Abfall einzustufen. Er stellte die Frage in den Raum, warum ein solcher Fakt, da es hier zum Einsatz von Gülle kommen solle, nicht berücksichtigt werde.

 

Herr Bethmann verneinte eine nähere bzw. andauernde vertragliche Bindung zur Firma L. Das Unternehmen unterstütze die Betreibergesellschaft lediglich bei der Projektierung. Bezüglich der evtl. eintretenden gesetzlichen Neubewertung von Gülle als Abfall und der daraus resultierenden Behandlung sehe er keine Auswirkungen auf die potentiell zukünftige Betriebspraxis und den Umgang mit Gülle. Zudem solle nur Gülle eingebracht werden, die in den beteiligten Betrieben entstehe. Gülle sei zudem eine sinnvolle Energiequelle.

 

Herr Scherer stellte zum einen klar, dass es ihm bei seinen Ausführungen allein um die generelle Befürwortung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und nicht um spezielle Erzeugungsformen gehe. Er unterstütze aber Herrn Bethmann in seinen Aussagen, dass Gülle nach wie vor auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werde. Weiterhin sei es aus seiner Sicht förderlich, Biogasanlagen mit Gülle zu beschicken, da so der Einsatz anderer, erst noch zu produzierender Rohstoffe, reduziert werden könne. Gülle sei eine wertvolle Energiequelle und werde zudem noch durch die Biogasanlagen veredelt, da sie nach der Gärung/als Gärrest besser für die Düngung nutzbar sei.

 

Herr Dr. Philipp sah durch eine mögliche Neubewertung von Gülle als Abfall keine Verschlechterung bzgl. des Einsatzes als Rohstoff in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung. So müsse Gülle in Zukunft, wenn ihr dann die Abfalleigenschaft gesetzlich zuerkannt würde, vor einer weiteren Verwendung in einer Biogasanlage „lediglich“ hygienisiert werden, was hinsichtlich der Tierseuchenproblematik nur positiv zu sehen sei.

 

Herr Prof. Dr. Kaever sah durch den Einsatz von Gülle aus Immensen in der avisierten Biogasanlage des Herrn Bethmann für Burgdorf den „Gülletourismus“ eröffnet, da bisher kein Landwirt in Burgdorf Gülle erzeuge bzw. verwende.

 

 

§                Ein Wortbeitrag aus dem Publikum bezog sich auf einen kürzlich ausgestrahlten Fernsehbeitrag über eine Biogasanlage, in dem anschaulich von Synergieeffekten bezogen auf die Nähe eines Gewerbegebietes zu einer Biogasanlage berichtet worden sei. Er stellte vor dem Hintergrund der lokalen Diskussion die Frage, ob eine solche Anlage Arbeitsplätze schaffe oder vernichte?

 

Herr Dr. Philipp kannte den Bericht nicht, dafür aber einige Anlagen in Gewerbegebieten, welche die dort ansässigen Betriebe mit Energie und Wärme, zum Teil bereits seit 20 Jahren, versorgten.

 

Herr Prof. Dr. Rode führte anhand eines Beispiels aus seinem Wohnort aus, dass es durchaus Synergieeffekte und Einsparpotentiale durch eine räumliche Nähe von Biogasanlagen zu Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen gebe. So würde in Salzhemmendorf das Thermalbad mit bei der Biogasverstromung anfallender Wärme beheizt. Ein weiteres Beispiel für eine gelungene Kraft-Wärme-Kopplung sei die Verwendung der produzierten Wärme durch einen Betrieb für Naturkosmetik. Möglich sei daneben aber auch die Kühlung von Anlagen in laufenden Betriebsprozessen. Biogasanlagen ermöglichten, seiner Ansicht nach, durchaus günstige Energieangebote. Es seien die Betreiber sowie die Politik gefordert, entsprechende Konzepte zu erstellen.

 

Herr Scherer verwies ebenfalls auf einige gelungene Projekte und Partnerschaften, u.a. auf das Modelldorf Jünde, wo bereits ein gewisser Energietourismus zu verzeichnen sei, sowie auf die Stadt Gehrden, die durch den Betrieb eines Biogasblockheizkraftwerkes die Energiekosten langfristig unter dem Erdgaspreis gebracht und damit für das Hallenbad deutlich reduzierte Betriebskosten aufzuwenden habe.

 

Herr Blees bezog sich auf Herrn Scherers Aussage und stellte klar, dass es aus seiner Sicht in dieser Diskussion nicht um die Nutzung von Wärmeenergie aus Biogasanlagen  gehe, da dies im betreffenden Fall nicht beabsichtigt sei. Ihm gehe es darum darzustellen, dass die Stadt Burgdorf anscheinend ihre Ziele geändert habe. So scheine sie den Wechsel von einer „Wohlfühlstadt“ mit hohem Naherholungswert zu einem Agrarindustriestandort vollziehen zu wollen.

 

 

§                Herr J. brachte zwei Aspekte in die Diskussion ein. Zum einen verwies er bzgl. der Diskussion um die Schaffung von Arbeitsplätzen darauf, dass eine Biogasanlage eineinhalb Arbeitsplätze pro Betriebsstandort schaffe. Zum anderen zweifelte er die Wirkungen für den Klimaschutz an. Schwedische Studien würden belegen, dass die CO2-Bilanz einer Biogasanlage, ausgelöst durch den Methanschlupf, negativ sei: der Methanschlupf betrage 10%, in den Betreiberkonzepten würde aber i.d.R. nur von 1 – 1,5% gesprochen. Auch die Herstellung von Biokraftstoffen sei negativ für den Klimaschutz.

 

          Herr Scherer führte aus, dass er die angeführten Untersuchungen zum Methanschlupf nicht kenne. Aus seiner Sicht und den ihm vorliegenden Kenntnissen wirkten sich Biogasanlagen jedoch positiv auf das Ziel „Klimaschutz“ aus. Den Betreibern sei schon allein aus wirtschaftlichem Interesse daran gelegen, den Methanschlupf gering zu halten und keine schadhaften oder uneffektiven Anlagen zu betreiben. Er relativierte zudem die Sichtweise, dass Biogasanlagen hochindustrielle Anlagen seien. Eine Anlage in der hier beabsichtigen Dimension sei mitnichten eine Großanlage oder “ein BASF-Werk“. Für Energieerzeuger handele es sich hier um eine „lächerliche“ Dimension, die Kraftwerke in Mehrum oder Stöcken würden 800 MW produzieren. Die Größe der Anlage führe zu einer guten Beherrschbarkeit.

 

Herr Prof. Dr. Rode erwähnte drei in jüngster Zeit veröffentlichte Studien, die eine positive Klimabilanz von Biogasanlagen nachgewiesen hätten. Er schilderte darüber hinaus seine Sicht, dass die Krux bei den Klimabilanzen in verschiedenen Bereichen stecke:

 

1.   Probleme entstünden bei offenen Nachgärbehältern, nicht bei geschlossenen;

 

2.   ohne eine vernünftige Wärmekopplung sei die Effektivität von Biogas analog der von Raps oder Ethanol gering, bei einem entsprechenden Konzept sei dies jedoch zu steuern;

 

3.   negative Auswirkungen entstünden beim Anbau von Energiepflanzen auf organischen Böden, diese seien aber durch die Berücksichtigung der Bodenstrukturen anhand von Empfindlichkeitskarten, z.B. des LBEG, vermeidbar/zu umgehen.

 

 

§                Frau H. bezog sich auf ihre Erfahrungen als Landwirtin mit Kontrollen durch z.B. die Berufsgenossenschaft und fragte bei Herrn Prof. Dr. Kaever nach, ob es tatsächlich keinerlei Überwachung des Betriebes von Biogasanlagen oberhalb der Ebene des Anlagenbetreibers gebe.

 

Herrn Prof. Dr. Kaever verneinte ein „übergeordnetes“ Kontrollsystem Es gebe, im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung, ein System der reinen Eigenüberwachung der Anlage und des Betriebsprozesses und keine regelmäßige Prüfung wie z.B. durch den TÜV bei Pkws, lediglich nach dem Bau erfolge eine Abnahme.

 

 

§                Herr J. stellte das Verhältnis von Nutzen und Aufwand einer solchen Biogasanlage im Allgemeinen und speziell für Burgdorf in Frage und verdeutlichte seine Bedenken anhand einer modellhaften Darstellung. So entspreche die Energie, die eine 1,5-MW-Anlage pro Jahr produziere, gerade einmal dem Bedarf von 30 Pkw. Dies stehe, vor dem Hintergrund der benötigten Anbaufläche, für ihn in keinem angemessenen Verhältnis. Er warf die Frage nach Alternativen auf.

 

Herr Scherer stimmte zu, dass eine solche Anlage nicht ganz Burgdorf mit Energie versorgen könne, verwies aber noch einmal auf seinen Eingangsvortrag und die Notwendigkeit der Kombination verschiedener regenerativer Energiequellen und Energieeinsparungspotentiale, um das langfristige Klimaschutzziel erreichen zu können.

 

Herr Prof. Dr. Rode griff daraufhin den Punkt der Flächenverfügbarkeit und –nutzung noch einmal auf und verdeutlichte, dass im Vorfeld eines solchen Projektes die spezifischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf den Raum stets abgeschätzt werden müssten. Probleme dürften nicht verlagert werden. Man müsse zudem immer bedenken, was als Eingriff in Natur und Landschaft i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu verstehen sei. So sei dies bei einer „herkömmlichen“ Landwirtschaft nicht der Fall, ein reiner monokultureller Anbau von Energiepflanzen könne aber u.U. als solcher zu bewerten sein.

 

 

§                Herr Blees verdeutlichte noch einmal, dass es ihm bzw. der BIBO nicht um die Bewertung von Biogasanlagen als positiv oder negativ gehe, sondern allein um den konkreten Standort. Der von der Betreibergesellschaft vorgesehene Standort liege in einem Schutzgebiet für verschiedene Schutzgüter, u.a. auch im Naherholungsgebiet in Randlage der Stadt Burgdorf in der Nähe der Wohnbebauung. Sowohl im Flächennutzungsplan als auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt sei belegt, dass der Anlagenstandort seinen derzeitigen Charakter und seine Funktion behalten solle.

 

 

§                Eine Wortmeldung aus dem Publikum bezog sich noch einmal auf das konkrete Anlagenkonzept und zweifelte die Genehmigungsfähigkeit der Anlage an. Hintergrund der Aussage seien vorliegende Informationen, dass neue Anlagen nur noch dann genehmigt würden, wenn es eine Kraft-Wärme-Kopplung gäbe, was bei dieser Anlage ja anscheinend nicht der Fall sein solle, da kein „Wärmeabnehmer“ am Standort verfügbar sei.

 

Herr Scherer erläuterte noch einmal die verschiedenen Anlagenkonzepte zur sinnvollen Wärmenutzung (Anlagen mit angeschlossenen BHKW, Anlagen mit Satelliten-BHKW, Anlagen mit Einspeisung des produzierten Gases ins Erdgasnetz und Verstromung/Wärmenutzung an anderer Stelle) und ging dann auf das konkrete Konzept und die Effizienz ein. Hier sei vorgesehen, das Gas nach erfolgter Gaswäsche komplett ins Erdgasnetz einzuspeisen, was eine sehr gute Wärmebilanz ergebe (100% ganzjährig), da die Energie passgenau an den Stellen des Bedarfs genutzt werden könne.

 

 

§                Herr P. stellte an Herrn Bethmann bzw. die Stadtverwaltung die Frage nach Alternativstandorten für die Anlage.

 

Herr Bethmann erläuterte, dass bisher drei potentielle Standorte geprüft worden seien. Der unter anderem avisierte Standort nahe Immensen sei für die Betreibergesellschaft nicht wirtschaftlich, die beiden anderen seien vorstellbar und hier würde er sich dann auch den Wünschen der Stadt bzgl. der konkreten Auswahl beugen. Einer der Standorte liege im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung, was jedoch, nach seiner Einschätzung, für die Genehmigungsfähigkeit und den Betrieb unproblematisch sei. Er verwies auf die Veröffentlichung der Standorte im vergangenen Jahr.

 

Herr B. wandte sich an Herrn Bethmann bzgl. potentieller von der Anlage ausgehender Geruchsbelästigungen und fragte, ob derlei auszuschließen sei? Zudem wollte er wissen, ob in die betreffende Anlage tierische Bestandteile eingefahren würden.

 

Herr Bethmann schloss dauerhafte, auf das Gewerbegebiet übergreifende Geruchsbelästigungen aus. Dies sei auch von einem Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes in einer Bauausschusssitzung bestätigt worden. Er selbst wolle keine Abfälle oder tierische Bestandteile in der Anlage vergären, es sei eine reine NaWaRo-Anlage geplant.

 

 

§                Herr W. interessierte sich dafür, wie der Prozess am Wohnort Hrn. Rodes (er hatte von einer Biogasanlage in seinem Wohnort berichtet, s.o.) verlaufen sei, ob und was es dort für Bedenken und Probleme gegeben habe.

 

Herr Prof. Dr. Rode bestätigte das Vorhandensein solcher, konkret seien dies folgende gewesen:

 

1.   Bedenken betreffend des Landschaftsbildes und der Anlage – diese ließen sich aber durch Vorgaben bzgl. der Gestaltung der Anlage und der Einbettung in die Landschaft gut ausräumen;

 

2.   Probleme mit dem vollflächigen Maisanbau – Anwohner hätten sich beschwert, bis zum Horizont nur mehr Mais vor ihren Fenstern stehen zu haben, hier erfolgte eine Einigung mit den Landwirten, dass in direkter Nachbarschaft zur betroffenen Wohnbebauung kein Mais mehr angebaut würde;

 

3.   Bedenken bzgl. einer potentiellen Geruchsbelästigung – diese seien aber im Regelfall unbegründet, da in einem Abstand von ca. 100 m zur Anlage keine Belästigungen mehr von der Anlage wahrzunehmen seien. Lediglich beim Gülleanliefern und -ausbringen könne das Maß der Geruchsbelästigung auch einmal über das durchschnittlich geringe Maß hinaus gehen. Derlei Gerüche träten jedoch auch bei einer „normalen“ Ausbringung von Gülle auf bewirtschafteten Felder auf.

 

 

§                Herr B. stellte an Herrn Bethmann die Frage, wie eine Qualifizierung der Betreiber zu gewährleisten sei. Zudem wollte er wissen, ob durch das Projekt Gewerbesteuereinnahmen generiert würden.

 

Herr Bethmann berichtete von absolvierten Praktika und seinem Bestreben, entsprechende Intensivkurse zu belegen. Er gehe weiter davon aus, dass bei einer Zahl von 6.000 Biogasanlagen in Deutschland sich entsprechendes Fachpersonal zur Weiterbildung finden lasse.

 

Herr Blees ging davon aus, dass durch die Anlage, aufgrund entsprechender Unternehmensstrukturen, keine Gewerbesteuer an die Stadt Burgdorf fließen werde.

 

 

§                Herr I., einer der sieben potentiellen Betreiber der Anlage, meldete sich mit einem Wortbeitrag bzgl. der Qualifizierung und Sicherheit der Anlagen. Allein aus eigenwirtschaftlichem Interesse seien er und seine Kollegen, mit einer jeweils zu investierenden Summe von 1 Mio. Euro, daran interessiert, dass die Anlage sicher und reibungslos funktioniere und zu keinen wirtschaftlichen Verlusten führe.

 

Herrn Prof. Dr. Kaever stimmte dieser wohl generell monetär motivierten Grundausrichtung von Betreibern zu, fragte jedoch, wie es denn dann sein könne, dass in den letzten Jahren fünfzig, teils schwere Unfälle zu verzeichnen gewesen seien.

 

 

§                 Herr H. bezog sich auf eine Haftpflichtversicherung für Betriebe jeglicher Art und fragte Herrn Bethmann, wie sich die Betreibergesellschaft bei einer derart hohen Investitionssumme und Gefahr adäquat versichern wolle bzw. welche Versicherungsgesellschaft dieses Risiko übernehmen werde.

 

Herr Bethmann wies darauf hin, dass wohl keine Bank der Welt ihm einen derart hohen Kredit geben würde, wenn die Anlage nicht entsprechend für den Fall der Fälle versichert sei.

 

 

§                Frau K. stellte die Aussage in den Raum, dass der Trend beim Betreiben von Biogasanlagen ja dahin gehe, die Beschickung mit NaWaRo durch die Beschickung mit Abfall zu ersetzen, da dies den Betreibern höhere Subventionen ermögliche. Sie berief sich auf Aussagen der E.ON sowie des Staatssekretärs Ripke, dass es für den Betrieb eben wirtschaftlicher sei, Öle/Fette und Abfälle zu vergären und wandte sich an Herrn Bethmann mit der Frage, was bei einer solchen Umstellung zu berücksichtigen sei und was mit der erteilten Genehmigung passiere, wenn er seine einzusetzenden Rohstoffe ändern wolle?

 

Herr Bethmann erwiderte, dass in dem Falle eine Hygienisierung des Gärmaterials erfolgen müsse, um später die Gärreste ausbringen zu dürfen und dass es hierfür einer Umrüstung der Anlage bedürfe. Er habe dies jedoch nicht vor. Im Zweifel könne die Stadt in einem städtebaulichen Vertrag festschreiben, welches Gärmaterial in die Anlage eingefahren würde.

 

Ein Landwirt aus dem Publikum verwies darauf, dass kein Anlagenbetreiber seine Rohstoffe „einfach so“ auf eine Ko-Fermentation mit Abfällen umstellen würde, da er in diesem Falle sämtliche erhaltenen Boni, auch rückwirkend für die gesamte Laufzeit der Anlage, zurückzahlen müsse.

 

 

§                Frau W-P. regte an, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren, um eine solche Umnutzung zu verhindern.

 

 

Herr Prof. Dr. Rode regte folgendes Vorgehen an

 

§ 1.     über die Bauleitplanung könne die Verwendung von bestimmten Rohstoffen geregelt werden;

 

§ 2.     wie vorgeschlagen, seien derlei Fragestellungen gut und sinnvoll in einem Städtebaulichen Vertrag zu regeln

         und bestätigte zudem den Fakt, dass der Landwirt in einem solchen Falle die erhaltenen Subventionen zurückzahlen müsse.

 

 

§                Frau E. fragte Herrn Bethmann, was im Falle einer Störung bei der Einspeisung ins Erdgasnetz passieren würde und wie mit dem dann produzierten Rohgas umgegangen würde?

 

Herr Bethmann erklärte, dass in einem solchen Falle das Gas so lang wie möglich zurückgehalten werde und es hernach über eine Notfallfackel verbrannt werde.

 

 

§                Herr F. kam noch einmal auf den Gesichtspunkt der Ko-Fermentation zurück und darauf, dass, seiner Ansicht nach viele Landwirte aus Rentabilitätsgründen die Beschickung doch umgestellt hätten.

 

Herr Bethmann bekräftigte erneut, dass eine Ko-Fermentation nicht lohnender sei als eine reine NaWaRo-Anlage.

 

 

§                Herr E. führte an, dass für eine solche 1,5-MW-Anlage eine Anbaufläche von 600 ha Mais benötigt werde und demzufolge „alle Äcker zwischen hier und Immensen“ mit Mais bestellt werden müssten, alles andere „sei eine Lüge“.

 

Herr Bethmann verneinte noch einmal die ausschließliche Beschickung mit Mais. Man gehe von einer Anbaufläche von 200 ha Mais aus. Die Bewirtschaftung erfolge nach wie vor in einer vierjährigen Fruchtfolge.

 

 

Herr von der Brelie beendete an dieser Stelle die Diskussion und schloss die Veranstaltung um 21.00h.