Sitzung: 10.02.2011 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Pfützenbildung an der Einmündung „Reiherstieg“ in die „Ramlinger Str.“
Frau Kallina teilte mit, dass nach Auskunft der Tiefbauabteilung eine Gosse zur Ableitung des Oberflächenwassers in Richtung Süden angelegt worden und eine Sickerlinse mit Ablaufrost hergestellt worden sei. Sobald die Witterung es zulasse, würde mit der Instandsetzung der Asphalt-Fahrbahndecke begonnen.
Wohnung im Obergeschoss des Hauses Ratsweg 6
Frau Kallina teilte mit, dass der TV Ehlershausen die Wohnung im Obergeschoss des Hauses Ratsweg 6 seit dem 01.01.2011 als Lager und einen Raum als Büro (stundenweise) nutze. Es sei ein Nutzungsentgelt in Höhe von monatlich 30,- Euro vereinbart worden, die Kündigungsfrist betrage einen Monat zum Monatsende.
Beratendes Mitglied Fritz Röttger
Frau Kallina erklärte, dass ab dem 24.02.2011 Herr Fritz Röttger durch Nachrücken als Ersatzperson Mitglied des Rates der Stadt Burgdorf werde und somit gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung zukünftig dem Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen als Mitglied mit beratender Stimme angehören werde.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Ramlingen-Ehlershausen
Frau Kallina teilte mit, dass Ramlingen-Ehlershausen ab sofort als Ortschaft der Stadt Burgdorf zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Klinikum Lehrte gehöre und nicht mehr wie vorher zu Burgwedel.
Waldbad/Verwaltungsnebenstelle/Gebietsänderungsvertrag
Herr Strecker erläuterte, dass der Übergang des Waldbades auf die Wirtschaftsbetriebe Burgdorf (WBB) im Jahre 2006 keinesfalls eine Veräußerung gewesen sei und von einer fehlenden Ortsratsbeteiligung nicht die Rede sein könne, da sowohl in der Ortsratssitzung am 14.02.2006 ein entsprechender Hinweis gegeben, als auch am 20.06.2006 vom Abschluss eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und den WBB berichtet worden sei. Außerdem seien die Herren Buchholz, Alker und Röttger als Mitglieder des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen und des Rates der Stadt Burgdorf an den Beschlüsen beteiligt gewesen.
Ortsbürgermeister Walter stellte fest, dass der Übergang des Waldbades auf die WBB nicht auf der Tagesordnung des Ortsrates gestanden habe und ein entsprechender Beschluss nicht gefasst worden sei.
Bürgermeister Baxmann stellte klar, dass die Übertragung im Jahr 2006 an eine hundertprozentige Tochter der Stadt erfolgt sei, man bei der nunmehr geplanten Veräußerung des Waldbades an den Förderverein selbstverständlich den Ortsrat beteiligen werde.
Herr Alker erklärte, dass der Ortsrat in jedem Fall hätte beteiligt werden müssen und diese Beteiligung im Sinne der NGO eindeutig nicht stattgefunden habe.
Herr Strecker wies darauf hin, dass der Ratsbeschluss aus dem Jahre 2006 trotz fehlender Beteiligung des Ortsrates weiterhin gültig sei und letztlich eine Übertragung auf die WBB ja auch von allen Seiten beabsichtigt gewesen sei.
Bürgermeister Baxmann ergänzte, dass Beteiligungsrechte auch zeitnah wahrgenommen werden sollten. Wer sie einfordere, müsse sich auch beteiligen lassen.
Herr Strecker zitierte § 8 Abs. 3 Nr. 1 des Gebietsänderungsvertrages und gab zu Bedenken, dass nicht jede öffentliche Einrichtung unbeschränkt erhalten bleiben könne, so mache z.B. eine Kindertagesstätte ohne Kinder keinen Sinn.
Bürgermeister Baxmann ergänzte, dass ein Bestandsschutz sämtlicher Einrichtungen für die Ewigkeit nicht Grundlage des Gebietsänderungsvertrages gewesen sein könne.
Herr Alker erklärte, man wolle dies auch nicht bestreiten, wies aber darauf hin, dass nach § 22 Verkaufserlöse für ortsinterne Interessen zu verwenden seien.
Bürgermeister Baxmann entgegnete, die Stadt Burgdorf habe seit 1974 Investitionen in erheblichen Umfang im Ortsteil Ramlingen-Ehlershausen vorgenommen.
Frau Meinig kritisierte die Praxis der permanenten Gegenrechnung. Fakt wäre, dass vorhandene Einrichtungen erhalten und verbessert werden müssten. Sollte eine Liegenschaft veräußert werden, müsse der Erlös in der Ortschaft reinvestiert werden. Geben und Nehmen müsse sich die Waage halten.
Ortsbürgermeister Walter erteilte mit Zustimmung des Ortsrates Herrn Dr. Zielonka das Wort, der Ausführungen zur Entscheidungskompetenz der Ortsräte machte und auch auf die Revisionsklausel (§ 13 Gebietsänderungsvertrag) einging.
Bürgermeister Baxmann erläuterte, dass seit Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages mehrfach entsprechende Ratsbeschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst worden seien.
Ortsbürgermeister Walter erklärte, er habe aufgrund der Mitteilung der Liegenschaftsabteilung, das Gebäude Ratsweg 6 schnellstmöglich verkaufen zu wollen, die Befürchtung gehegt, dies solle ohne Beteiligung des Ortsrates geschehen und daher weiteren Beratungsbedarf angemeldet.
Bürgermeister Baxmann entgegnete, Herr Strecker habe im Ortsrat ausführlich über die Schließung der Verwaltungsnebenstellen referiert und Zustimmung erhalten. Zur Klarstellung sei nun eine entsprechende Vorlage nachgeschoben worden, die zu seinem Bedauern nicht behandelt werden solle. Er schlug vor, den Verkaufserlös des Gebäudes für das Projekt Waldbad zu nutzen. Damit sei den Forderungen des Gebietsänderungsvertrages Genüge getan.
Herr Strecker stellte klar, dass der Ortsrat vor einer Veräußerung angehört werde.
Herr Alker kündigte an, Gespräche mit den anderen Ortsräten zur Problematik Kernstadt/Ortsteile führen zu wollen.
