Sitzung: 07.02.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Frau Tietje, Leiterin der Kindertagesstätte „Weststadt“, und Frau Böhlke, Leiterin der Kindertagesstätte „Südstern“ berichten über die Sprachförderung in Kindertagesstätten.
Frau Ethner erkundigt sich danach, welche Kinder im „Südstern“ an der Sprachförderung teilnehmen. Frau Böhlke berichtet, dass nach Beobachtungen der Mitarbeiterinnen diese nach Dringlichkeit ausgewählt werden. Der Schwerpunkt liege im „Südstern“ bei den Kindern mit Migrationshintergrund, aber auch deutsche Kinder hätten grammatikalische Probleme.
Frau Goldbach möchte wissen, ob die Schulen das gleiche Programm nutzen, um die Förderung fortzusetzen. Frau Böhlke verneint dies.
Herr Obst fragt nach, ob die Eltern miteinbezogen werden und auch Hilfestellungen erhalten. Frau Böhlke gibt an, dass die Eltern über die Förderung vorab informiert werden und Elterngespräche jederzeit möglich seien. Man gebe den Eltern auch viele Tipps zur Umsetzung mit nach Hause.
Frau Ethner erkundigt sich nach der Resonanz der Eltern. Frau Böhlke erwidert, dass die Eltern nicht gegen die Sprachförderung seien, sondern die Notwendigkeit anhand der Entwicklungsbögen ihrer Kinder erkennen.
Frau Meinig merkt an, dass Eltern auch auf die Möglichkeit einer logopädischen Unterstützung hingewiesen werden sollten.
Frau Pape fragt an, wie viele Kinder im „Südstern“ eine Sprachförderung benötigen. Frau Böhlke gibt an, dass derzeitig an drei Tagen pro Woche 27 Kinder gefördert werden. Rund 10 Kinder, bei denen die Dringlichkeit nicht so hoch sei, würden sich noch in der „Warteschleife“ befinden.
Frau Ethner teilt mit, dass es eine Initiative vom Bund zur frühkindlichen Förderung gegeben habe, die einen Zuschuss in Aussicht gestellt habe. Die Stadt habe sich hieran nicht beteiligt.
Herr Paul teilt hierzu mit, dass er darüber eingehend mit Herrn Beneke gesprochen habe. Aufgrund der nachstehend beschriebenen Bedingung sei eine Teilnahme aber nicht in Frage gekommen.
Ab März 2011 sollen Kindertagesstätten hinsichtlich einer Sprach- und Integrationsförderung mit einer halben Personalstelle und mit Sachmitteln gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein Kind im Alter unter 3 Jahren in der Kindertagesstätte betreut wird und mehr als 50 % der Kinder in einer Familie aufwachsen, in der nicht deutsch gesprochen wird oder mehr als 25 % der Eltern keinen oder nur den Mindestbeitrag zahlen. Denkbar wäre diese Möglichkeit für die Kindertagesstätte „Südstern“ oder die AWO-Kindertagesstätte gewesen. In beiden Einrichtungen werden jedoch keine Kinder unter 3 Jahren betreut. In der Krippe der Paulusgemeinde treffen dahingegen die übrigen Kriterien nicht zu. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass durch den Bund nur eine halbe Stelle gefördert wird und die andere halbe Stelle durch die Stadt bereitzustellen wäre.
