Frau Rück teilt mit, dass die Gebührenerhöhungen zwar gewollt seien, jedoch nicht beide in einem Kindergartenjahr. Es wird eine Erhöhung zum 01.08.2011 um 3 % und zum 01.08.2012 um 2 % vorgeschlagen.
Herr Strecker erläutert, dass in der Vorlage leider die Prozentzahlen vertauscht worden seien. Die neuen Zahlen werden nachgeliefert.
Herr Fleischmann lehnt die Vorlage gänzlich ab, da die Stadt versuche, ihre Schulden auf dem Rücken der Eltern abzutragen. Insbesondere müsse das Essenentgeld für Hartz IV-Empfänger ersatzlos gestrichen werden.
Frau Rück erläutert, dass die Hortgebühren sich nicht an den realen Betreuungszeiten orientieren. Es sei zu einfach, in den Gebühren nur eine Herabsetzung um eine Stufe vorzunehmen. Ihre Fraktion habe errechnet, dass die Betreuungszeit bei ca. 1/3 liege. Dies müsse sich auf die Gebühren entsprechend auswirken.
Frau Gersemann bekräftigt, dass die Berechnung für die Horteltern transparenter gestaltet und der aktuellen Situation, d.h. der tatsächlich zugrunde liegenden Betreuungszeiten angepasst werden müsse.
Herr Baxmann gibt zu bedenken, dass es unabhängige Basiskosten gebe.
Frau Gersemann macht deutlich, dass Eltern sich klar für eine Hortbetreuung entscheiden müssen, um Planungssicherheit für die Verwaltung zu haben. Ein Wechsel kann erst nach einem Jahr möglich sein.
Frau Meinig ergänzt, dass für Zeiten der Ferienbetreuung andere Einrichtungen wie etwa das Frauen- und Mütterzentrum zur Verfügung ständen.
Bezüglich des Abschnitts „Essenentgelt“ macht Herr Fleischmann klar, dass dieses aus seiner Sicht für Geringverdiener und Hartz IV-Empfänger gänzlich zu streichen sei.
Herr Strecker erläutert, dass das Essen pro Portion aufgrund gestiegener Energiekosten zum 01.01.2011 um 0,15 € auf 2,05 € seitens der Lieferfirma erhöht worden sei. Danach sei von den Eltern ein monatlicher Beitrag von 41,00 € für das Essen zu tragen. Um die Kosten für das Küchenpersonal wenigstens anteilig aufzufangen, sei ein zusätzlicher Betrag von monatlich 4,00 € vorgeschlagen worden. Der Ausschuss müsse nun entscheiden, wie hoch die Gebühr anzusetzen sei. Herr Baxmann ergänzt, dass die Personalkosten für die Küchenkraft mit 4,00 € pro Kind die tatsächlichen Kosten dennoch nicht auffangen würden. Im übrigen sei ein Preis von 2,05 € pro Essen nicht üppig.
Frau Gersemann bekräftigt, dass auch die Qualität des Essens entscheidend sei.
Frau Goldbach erläutert, dass das Essen beim Kinderschutzbund nicht so günstig sei und die Erhöhung daher nicht ungerechtfertigt sei.
Herr Müller-Brandes weist darauf hin, dass man an den Hauswirtschaftskräften nicht sparen dürfe. Es sei nicht sinnvoll, für diese Arbeiten ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher einzusetzen.
Herr Strecker erläutert im Abschnitt „Gebührenermäßigung“, dass die Regelung auch für Tagespflegekinder gelten sollte. Frau Rück stimmt diesem zu.
Frau Gersemann bittet darum, auf Grundlage der im Haushaltssicherungskonzept entworfenen Erhöhung in einer überarbeiteten Vorlage die Gebührenerhöhung und die Auswirkungen darzustellen. Die Erhöhung solle zum 01.08.2011 um 3 % und zum 01.08.2013 um 2 % erfolgen.
Herr Baxmann erinnert daran, dass das Haushaltssicherungskonzept nur einen Rahmen darstellt und der Ausschuss hieran nicht gebunden ist.
Frau Meinig bittet um Darstellung der Einkommensgrenze über das Protokoll.
Antwort:
Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Für einen Haushaltsvorstand werden 569,00 € zugrundegelegt, für jede weitere Person 252,00 €. Die Wohnungskosten werden anhand der Anzahl der Familienmitglieder bis zu festgelegten Höchstbeträgen gestaffelt.
Ein Beispiel einer vierköpfigen Familie soll dies verdeutlichen:
Haushaltsvorstand (Vater) = 569,00 €
Weiteres Familienmitglied (Mutter) = 252,00 €
Weiteres Familienmitglied (Kind 1) = 252,00 €
Weiteres Familienmitglied (Kind 2) = 252,00 €
Wohnungskosten max. bei 4
Familienmitgliedern 556,00 €
Einkommensgrenze 1.656,00 €
Jeder Fall ist somit einzeln zu betrachten.
