Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Scholz erklärte, dass die Region Hannover im Jahr 2010 in allen Städten und Gemeinden Daten abgefragt habe, die für die Mietspiegel ausgewertet wurden. Der Mietspiegel soll als Grundlage für Vermieter zur Erhöhung von Mieten, aber auch für Mieter als Möglichkeit zur Verhinderung von Mieterhöhungen genutzt werden können. Für die Stadt Burgdorf wurde ein gemeinsamer Mietdatenpool mit 15 anderen Städten und Gemeinden gebildet, aus dem dann aus den zur Verfügung stehenden Daten für die Stadt Burgdorf ortsspezifische Miethöhen berechnet wurden.

 

Herr Lüddecke wies darauf hin, dass die Erhebung dieser Daten von der Region in Auftrag gegeben worden sei, um die Mietobergrenzen für die Berechnung von Unterkunftskosten zu erhalten. Es seien für die Region Kosten von rd. 500.000 € angefallen. Die Erhebung der Daten müsse alle 2 Jahre erneuert werden.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

 

‚Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen nimmt die Vorlage Nr. 2011 0857 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt: Die Stadt Burgdorf erkennt den als Anlage beigefügten Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Burgdorf als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB an.’