Einstimmiger
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf
stimmt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 00.61300.600000.6
(Statiker-Prüfgebühren) in Höhe von 40.106,00 € zu.
Einstimmiger
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf
stimmt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 00.61300.600000.6
(Statiker-Prüfgebühren) in Höhe von 40.106,00 € zu.