Betreff
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Burgdorf 2022
Vorlage
BV 2022 0245
Aktenzeichen
40.032-2019/002094
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt den vorliegenden Entwurf des Medienentwicklungsplans für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Medienentwicklungsplans.      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Medienentwicklungsplan der Stadt Burgdorf

 

Der vorliegende Entwurf des Medienentwicklungsplans (MEP) ist ein Planungsinstrument, dessen Schwerpunkte in den Bereichen Ausstattung und Technik liegen. Er schafft die Voraussetzungen für das Lehren und Lernen mit Neuen Medien in den Schulen. Der MEP beschreibt die Vorgehensweisen bei der Ausstattung der Schulen mit der notwendigen Infrastruktur sowie Konzepte zum Betrieb als auch zur wirtschaftlichen und effektiven Wartung und Betreuung der Systeme.

 

Um den medienpädagogischen Anforderungen eines MEP gerecht zu werden, wurde dieser in enger Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt.

 

Die Medienentwicklungsplanung der Stadt Burgdorf berücksichtigt den Aufbau, den Betrieb, die Wartung und den Support sowie die mittelfristige Finanzplanung für die technische Ausstattung der Schulen. Er soll ebenfalls die Grundlage für die Investitionsplanung und die Einstellung von Haushaltsmitteln sein.

 

Die Ziele des MEP sind u. a.:

 

·         Planungssicherheit für Schulträger, Schulen und Politik durch mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung

·         Standardisierung

·         Investitionsplanung für die Schulen

·         Umsetzung der medienpädagogischen Anforderungen der Schulen

 


Medienbildungskonzepte der Schulen

 

Eine wichtige Grundlage des MEP sind die Medienbildungskonzepte der einzelnen Schulen. Deren Schwerpunkt liegt im Gegensatz zum MEP auf der Darstellung der pädagogischen Nutzung der digitalen Medien an einer Schule und den daraus folgenden Konsequenzen für die individuelle Ausstattung. Ein Medienbildungskonzept sollte - orientiert am Profil der Schule - erläutern, wie sich der digitalunterstützte Unterricht mediendidaktisch integrieren und pädagogisch sinnvoll in den einzelnen Unterrichtsfächern umsetzen lässt. Dabei wird sich an den Lehrplänen und Bildungsstandards des Landes Niedersachsen orientiert.

 

Ein Medienbildungskonzept sollte sowohl die gegenwärtige Nutzung der technischen Ausstattung beschreiben, als auch einen Ausblick auf die zukünftige, geplante Nutzung geben. Die Medienbildungskonzepte der Schulen müssen regelmäßig fortgeschrieben werden.

 

 

Aufgaben und Ziele des Schulträgers

 

Schulen nehmen bei der Vermittlung von Basisqualifikationen für den Umgang mit Medien eine Schlüsselrolle ein. Das hier Gelernte bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Informations- und Multimediagesellschaft vor. Die Lehrkräfte müssen das "Lernen mit Neuen Digitalen Medien" lehren sowie die Fähigkeit vermitteln, multimediale Informationen anzuwenden, zu analysieren und zu interpretieren.

 

Die Aufgabe des Schulträgers ist es, die Rahmenbedingungen für die Vermittlung dieser Basisqualifikationen zu schaffen. Das Lernen mit digitalen Medien erfordert eine leistungsfähige, zukunftsorientierte und möglichst homogene hochverfügbare IT-Infrastruktur.

 

 

 

 

 

Die Ziele des Schulträgers sind u. a.:

 

·         Die IT-Ausstattung der Schulen soll wirtschaftlich - insbesondere bezüglich der laufenden Kosten und damit dauerhaft - finanzierbar sein.

·         Eine angemessene Verfügbarkeit der Systeme ist sicherzustellen.

·         Die pädagogischen Anforderungen der Schulen sollen erfüllt werden.

·         Die Lehrkräfte sollen von Wartungs- und Betreuungsaufgaben entlastet werden (außer First-Level-Support).

·         Um eine hohe Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten, sollten Administration und Wartung der Systeme durch professionelles Personal des Schulträgers oder in deren Auftrag erfolgen.

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Der Entwurf des MEP wird in der Sitzung am 30.08.2022 in den Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport eingebracht und vorgestellt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 26.09.2022 kann eine weitere inhaltliche Diskussion geführt werden. Sofern der Fachausschuss den Entwurf des MEP empfehlen kann, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Burgdorf am 17.11.2022 vorgesehen.

 

Die Vorlage nebst Anlagen wird nur digital abzurufen sein. Auf einer Versendung der Vorlage nebst Anlagen wird aufgrund der Größe verzichtet.

    

 

(Pollehn)