Betreff
Schottergärten: Rechtliche Grundlagen und städtische Maßnahmen zur Vermeidung und Aufklärung
Vorlage
M 2020 1205
Aktenzeichen
53.031
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachstand:

In letzter Zeit verstärkt sich der Trend, vor allem in neuen Baugebieten, aber auch in älteren Wohngebieten sogenannte Schottergärten anzulegen. Abgesehen von der damit einhergehenden optischen Veränderung des Straßenbildes sprechen vor allem ökologische Aspekte gegen die Anlage von Stein- oder Schottergärten (Stichwort: Aufheizung, Versiegelung, Rückgang der Artenvielfalt etc.). Mit mehreren Maßnahmen möchte die Stadt Burgdorf daher dem Anlegen von sogenannten „Schottergärten“ (auch „Stein- bzw. Kiesgärten“) entgegenwirken:

 

  1. durch einen Hinweis im Baugenehmigungsbescheid,
  2. durch Festsetzungen in Bebauungsplänen und
  3. durch eine eigens zum Thema Schottergärten angefertigte Broschüre.

 

Zu 1:

Grünflächen durch Schotter oder Pflaster zu ersetzen ist rechtswidrig. Nach der Landesbauordnung von Niedersachsen (§ 9 Abs. 2) sind die nicht überbaubaren Teile des Grundstückes als Grünfläche zu gestalten. Daher soll auf der Grundlage einer vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz herausgegebenen Information vom 11.12.2019 in zukünftigen Baugenehmigungen folgender Hinweis mit aufgenommen werden. „Es ist insbesondere darauf zu achten, dass gem. § 9 Abs. 2 NBauO nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“

 

Zu 2:

Beispielhaft für zukünftig zu erstellende Bebauungspläne wurde bereits im Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ unter § 4 der Örtlichen Bauvorschriften die Gestaltung der Vorgärten geregelt. Demnach „sind Vorgärten (nicht überbaubare Fläche zwischen öffentlicher Straßenverkehrsfläche und Baugrenze) bis auf den Anteil der notwendigen Geh- und Fahrflächen (siehe textliche Festsetzung Nr. 6) vollflächig mit bodenbedeckender Vegetation (Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) zu begrünen und auf Dauer zu erhalten. Abgängige Pflanzen sind zu ersetzen.“

 

Zu 3:

Flankiert werden diese Maßnahmen mit der Herausgabe einer Broschüre mit „Tipps und Informationen zur Anlage naturnaher Vorgärten“ in Kooperation mit dem NABU Burgdorf, Lehrte, Uetze. Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über das Klimaschutzmanagement der Stadt Burgdorf mit 56 % geförderten Broschüren sollen über vielfältige Wege die Bürgerinnen und Bürger in passenden Situationen erreichen. So sollen sie in Zukunft u.a. bei Grundstücksverkäufen durch die Stadt Burgdorf, wie auch bei Beratungen der Bauordnung an Bürgerinnen und Bürger überreicht werden. 

Auch beim NABU ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die naturnahe Gestaltung von Vorgärten zu bewerben. Neben der Veröffentlichung bei der Ausstellung zum Themenjahr 2020: „Natürlich Burgdorf“ im Stadtmuseum ist von Seiten des NABU insbesondere eine kontinuierliche Erläuterung und Bewerbung der Broschüre bei eigenen Fachvorträgen und Veranstaltungen geplant.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)