Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
a)
Von der
als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der
Unterkünfte Friederikenstr. 43, 43 a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am
Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck) für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der
Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.
b)
Die
dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „4. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Unterkünfte für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird
beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Flüchtlingsunterkünfte „Friederikenstr. 43, 43a, Friederikenstr. 29 (Container)“ sowie „Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck)“ wurden seitens der Finanzabteilung die Gebühren neu berechnet.
Zur Anpassung der Gebühren ist es notwendig, die Satzung über die „Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ zu ändern.
Die übrigen Bestimmungen der Ursprungssatzung bleiben unberührt.
In der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 43, 43a betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 222,37 € (bisher: 261,54 €),
in der Gemeinschaftsunterkunft Friederikenstr. 29 (Container) betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 746,00 € (bisher: 738,95 €) und
in der Gemeinschaftsunterkunft Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck) betragen die Kosten pro Platz und Monat 435,25 € (bisher: 662,32 € bei Einzelbelegung / 2.472,67 € pro Wohneinheit). Aus abrechnungstechnischen Gründen wird ab dem 01.07.2019 auf eine Abrechnung pro Wohneinheit verzichtet.
Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
(Baxmann)