Wohnanlage hinter FTZ
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
a)
Von der
als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der
Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) für Asylbewerber/innen und
Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.
b)
Die
dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „2. Änderung
der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51
(Östlich FTZ) in Burgdorf“ wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Flüchtlingsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ wurde seitens der Finanzabteilung die Kalkulation neu berechnet.
Zur Anpassung der Entgelte ist es notwendig, die Entgeltordnung für die „Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ)“ zu ändern.
Die übrigen Bestimmungen der Ursprungsentgeltordnung bleiben unberührt.
In der Gemeinschaftsunterkunft Vor dem Celler Tor 51 betragen die Kosten pro Platz und Monat nunmehr 137,33 € (bisher: 165,59 €).
Die von der Region Hannover geltend gemachten Baukosten, die ebenfalls über die Entgeltordnung geltend zu machen sind, ergeben umgelegt auf die Nutzungsdauer je Platz und Monat gerundet 383,00 €.
Mithin ergibt sich ein Gesamtentgelt von 520,33 € pro Wohnplatz und Monat.
Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.
(Baxmann)