Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
19956,-€ |
31502 431800 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
a) Der
Zuschuss an die Frauenberatungsstelle Burgdorf, Lehrte, Sehnde, Uetze der AWO
Region Hannover e.V. wird ab dem Jahr 2020 zur Unterstützung der Neuausrichtung
der Förderstruktur für die Frauenberatungsstellen in der Region Hannover
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat über einen
Nachtragshaushalt erhöht oder ggfs. über einen überplanmäßigen
Aufwand bereitgestellt. Der Förderbetrag erhöht sich um 19.956,-€ auf gesamt
24.683,- € und steigt ab dem Jahr 2021 um jährlich 2%.
b) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Förderung über einen gemeinsamen Vertrag mit der Region Hannover sowie der AWO Frauenberatung Burgdorf, Lehrte, Sehnde, Uetze in einem wie bisher unbefristeten Vertragsverhältnis mit angemessener Kündigungsregelung festzuschreiben.
Sachverhalt und Begründung:
1.
Erhöhung
der finanziellen Zuwendungen für die AWO Frauenberatung – Burgdorf, Lehrte,
Sehnde und Uetze
In der Region Hannover sind derzeit die Angebote qualifizierter Frauenfachberatung unterschiedlich verteilt. Frauenfachberatung richtet sich dabei insbesondere auf Beratung…
· in aktuellen Krisensituationen
· bei Gewalterfahrungen (sexueller und häuslicher Gewalt, Mobbing, Stalking)
· bei Trennung und Scheidung
· bei Fragestellungen von alleinerziehenden Frauen
· und Unterstützung im Umgang mit Ämtern (z.B. JobCenter, Jugendamt, Gericht)
· für Frauen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
· für Migrantinnen und geflüchtete Frauen
· nach SGB II § 16a
Im Ostkreis der Region Hannover für die Kommunen Burgdorf,
Lehrte, Sehnde und Uetze steht die Frauenberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt
Region Hannover e.V. (kurz: AWO) mittlerweile seit 15 Jahren zur Verfügung.
Diese Beratungsstelle mit Stammsitz in der Goethestraße in Lehrte erhält für
ihre Tätigkeiten (Beratung, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung)
zurzeit Zuwendungen des Landes Niedersachsen, der Region Hannover sowie der
vier zugeordneten Kommunen.
Der Zuschuss der Stadt Burgdorf beläuft sich aktuell auf rd. 4.728,- €
Ist-Stand der kommunalen institutionellen Förderung im Vergleichsjahr 2017
Burgdorf |
4.727,78 € |
Lehrte |
6.817,08 € |
Sehnde |
3.654,99 € |
Uetze |
3.158,16 € |
Kommunen gesamt |
18.358,01 € |
Region Hannover |
42.462,00 € |
Die Region Hannover hat bereits im Dezember 2017 durch die Regionsversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Förderung von Frauenberatungsstellen in ihrem Gebiet beschlossen. Grundlage ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt = Istanbul-Konvention, welches durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und seit dem 01.02.2018 für das Bundesgebiet in Kraft getreten ist.
Mit dem Grundsatzbeschluss der Regionsversammlung wurde festgelegt, dass für die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit Frauenberatungsstellen
1. ein qualitativer Maßstab zur einheitlichen Versorgung (angemessen und gleichmäßig),
2. ein Finanzierungsanteil von 50% der so ermittelten Basissumme durch die Region Hannover,
3. die Verteilung dieser Förderung nach Einwohner*innen auf die jeweiligen Teilregionen
ermittelt und umgesetzt werden.
Mit dem Gesamtvorhaben verfolgt die Region Hannover das Ziel, Frauen bei der Verhinderung und Überwindung von Gewalterfahrung zu unterstützen, vor weiterer Gewalt zu schützen, Krisen und Notlagen zu überwinden. Frauen sollen in der Durchsetzung ihrer Rechte sowie der Gestaltung der Lebenssituation bestärkt und unterstützt werden. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt und struktureller Ungleichheit (vgl. Beschlussdrucksache 0670 (IV) und Aktualisierung Nr. 1469 (IV)der Region Hannover).
Im Nachgang zu diesem Grundsatzbeschluss wurde auf der Basis des beschlossenen Konzeptes zur flächendeckenden Versorgung mit Frauenberatungsstellen in der Region Hannover im Rahmen eines partizipativen Verfahrens (welches bedeutet: Einbindung der Frauenberatungsstellen in die Erarbeitung inhaltlicher Standards) ein Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen erarbeitet.
Für einen Ausbau der bestehenden Angebote sowie eine auskömmliche Finanzierung der Frauenberatungsstellen ab dem Jahr 2020 wurde durch die Region Hannover eine Modellberechnung für den vollständigen Gesamtbedarf auf der Basis der bundesweiten Empfehlungen für das Hilfesystem Gewalt gegen Frauen erstellt. Unter der in den Empfehlungen genannten Maßgabe für die personelle Ausstattung der Beratung von Frauen (= 1 Vollzeitkraft für 40.000 Einwohner*innen), sowie erforderlicher weiterer personeller Ressourcen (Verwaltungsaufgaben sowie geschäftsführende Aufgaben) und Sachaufwendungen wurde ein regionsweiter Gesamtbedarf ermittelt.
Mit Beschluss der Regionsversammlung im Sommer dieses Jahres wird der Regionsanteil für die angestrebte Neuausrichtung der Förderung der Frauenberatungsstellen in der Region Hannover entsprechend angepasst und die Region Hannover würde somit 50% des Gesamtkostenvolumens tragen, nämlich 930.000 € für 2020 (vgl. hierzu Beschlussdrucksache 2108 (IV) der Region Hannover). Die fehlenden 50% wären gemeinschaftlich durch die regionsangehörigen Kommunen zu finanzieren.
Zusätzlich sieht der Entwurf der Region Hannover eine Dynamisierung vor, eine jährliche Steigerung der Zuwendungen an die Frauenberatungsstellen der Region Hannover um 2 %, um die zu erwartenden Personalkostensteigerungen abfedern zu können.
Für die im Ostkreis befindliche Frauenberatungsstelle der AWO leitet sich daraus eine Erhöhung der Regionsförderung auf insgesamt 95.212 € für das Jahr 2020 ab. Für eine „einheitliche Neuausrichtung der Förderstruktur“ ist jedoch auch eine Erhöhung der beteiligten Städte und Gemeinden im Verhältnis zur jeweiligen Einwohner*innenzahl notwendig.
Dies würde für die Teilregion Ost bedeuten (Stand Feb. 2019):
Quelle:
Region Hannover
Der Zuschuss der Stadt Burgdorf zur Frauenberatungsstelle
AWO würde sich demnach um 19.956.- € auf insgesamt 24.683,- € für 2020 erhöhen (Beträge sind gerundet).
Der Anteil der Region Hannover erhöht sich ab 2020 von 42.500 € auf 95.212 €.
2.
Änderung
der Förderstruktur der Frauenberatungsstelle AWO Burgdorf-Lehrte-Sehnde und
Uetze
Der derzeitige Fördervertrag zwischen den beteiligten
Kommunen, der Region Hannover und der Frauenberatungsstelle der AWO – Ostkreis
Hannover ist unbefristet. Die Planungen der Region Hannover sollen auch
zukünftig unbefristete Vertragsabschlüsse mit entsprechenden
Kündigungsmöglichkeiten berücksichtigen. Die Bürgermeister der vier
OstkreiskommunenBurgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze sind sich einig, dass die
Beibehaltung unbefristeter Verträge wesentlich zur Qualitätserhaltung der
Frauenberatungsstelle im Ostkreis beiträgt, weil die Problematik befristeter
Arbeitsverträge so vermieden werden kann.
Die Vorlage wird gleichlautend in den Gremien der vier Ostkreiskommunen in die politische Beratung eingebracht. Daher plädieren die Ostkreis-Kommunen Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze ausdrücklich für eine Beibehaltung des zurzeit gültigen unbefristeten Vertragsverhältnisses mit einer ordentlichen Kündigungszeit von 6 Monaten bis zum Jahresende.
Die momentane Auslastung und Angebotspalette der AWO Frauenberatungsstelle für
Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze ist dem beiliegenden Sachbericht 2018
(Anlage) zu entnehmen. Hierin wird auch der Bedarf deutlich, der dem Ansatz der
Region Hannover mit 1 Beratungseinheit auf 40.000 Einwohner*innen gut
entspricht.
Im Zuge der bereits stattgefundenen Abstimmungsgespräche wurde festgelegt, dass durch die Ausweitung der Personalstruktur bei entsprechendem Wunsch und entsprechender Sinnhaftigkeit auch verstärkt dezentrale Beratungen in den Kommunen vor Ort angeboten werden können. Dies wäre für die beteiligten Kommunen ein eindeutiger Mehrwert.
Ändern würde sich zukünftig, dass die Förderung der
Frauenberatungsstelle AWO Burgdorf-Lehrte-Sehnde und Uetze auf Grundlage einer
regionseinheitlichen Richtlinie erfolgen würde.
Hier wird den Kommunen angeboten, sich mit ihrer eigenen Förderung in die neu
gestalteten Verträge einzubinden. Die Verträge würden ein außerordentliches
Kündigungsrecht vorsehen und die Fördersumme würde mit Ablauf jeden Jahres
pauschal um 2% erhöht (zur Abfederung der Personalkostensteigerung).
Zeitlicher Ablauf bei der Region Hannover
Die Region Hannover hat zunächst einen Entwurf zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen“ erarbeitet, der Ende Mai in die Beratung geht.
Beratungsablauf „Richtlinie“ bei der Region Hannover:
28.05.2019 Ausschuss
für Gleichstellung
25.06.2019 Regionsausschuss
02.07.2019 Regionsversammlung
Sobald der Beschluss über die Richtlinie vorliegt, erfolgt eine Rückmeldung an die einzelnen Kommunen mit der Bitte, wie sich diese finanziell an der Förderung der Frauenberatungsstelle beteiligen möchte. Dies berücksichtigend wird ein Vertragsentwurf zwischen der Region Hannover, den nach Teilbereichen zugeordneten Kommunen sowie der Frauenberatungsstelle erarbeitet werden. Dieser Vertragsentwurf soll abschließend im Beratungslauf im Herbst dieses Jahres von der Region Hannover erörtert und beschlossen werden:
Beratungsablauf „Vertrags(entwürfe)“auf Basis der
Richtlinie zur Förderung der Frauenberatungsstellen in der Region
26.09.2019 Ausschuss
für Gleichstellung und/oder
19.11.2019 Ausschuss für Gleichstellung
10.12.2019 Regionsausschuss
17.12.2019 Regionsversammlung
2020 Umsetzung durch Auszahlung finanzieller Mittel
(Baxmann)