Betreff
Personelle Ausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Jugendhilfeabteilung
Vorlage
BV 2019 0962
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Eine im Stellenplan für die Abteilung 51.4 (Jugendverwaltungsabteilung) vorgesehene Beschäftigtenstelle der Wertigkeit E 9c TVöD wird der Abteilung 51.2 (Jugendhilfeabteilung) zugeordnet, um die Besetzung mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter (Wertigkeit S 14 TVöD) im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu gewährleisten. Im nächsten Stellenplan wird diese Neuzuordnung nachgezeichnet.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes als zentrale Stelle des Jugendamtes haben ihre vielfältigen Aufgaben in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie am 25.03.2019 umfassend dargestellt. Der Allgemeine Dienst ist derzeit mit 3 Fachkräften in Vollzeit besetzt.

 

Aufgrund permanent hoher Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere aber auch im Bereich des Kinderschutzes ist es erforderlich, möglichst kurzfristig eine weitere Vollzeitstelle im Sozialen Dienst dauerhaft zu besetzen.

 

Im regionsweiten Vergleich liegt die Stellenbemessung im Sozialen Dienst der Jugendhilfeabteilung der Stadt Burgdorf im unteren Bereich (Rate in Burgdorf für 2017: knapp 48 Fälle, Durchschnittsrate in der gesamten Region: knapp 30 Fälle).

 

Die bei der Stadt Burgdorf durch die Einrichtung einer weiteren Stelle entstehenden Kosten unterliegen dem Jugendhilfekostenausgleich, der zu einer Erstattung von rund 80 % führt.

 

Vor dem Hintergrund des aktuellen Diskurses über die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ist die Stadt Burgdorf als Träger gehalten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine fachlich fundierte Aufgabenwahrnehmung in diesem hochsensiblen Bereich sicherstellen. Die fachlich gestalteten Prozessabläufe innerhalb des Sozialen Dienstes stellen dies qualitativ sicher, darüber hinaus ist quantitativ durch entsprechendes Personal sicherzustellen, dass die Aufgaben zu bewältigen sind.

 

Die Arbeitsbelastung im Sozialen Dienst findet erfahrungsgemäß in „Wellenbewegungen“ statt, d.h. es gibt arbeitsintensive Krisenfälle, die akut zu bearbeiten sind und nicht selten über die zuständige Fachkraft weitere Fachkräfte binden, denen Zeiten folgen, in denen der „normale“ Arbeitsbetrieb möglich ist. In der Vergangenheit konnten insbesondere arbeitsintensive Hochzeiten durch die kollegiale Unterstützung im Team aufgefangen werden. Dieses ist aufgrund der Einzelbelastung aller Fachkräfte zunehmend nicht mehr möglich, mit der Folge, dass zu besorgen ist, dass verschiedenen notwendigen Tätigkeiten wie beispielsweise umfangreichen Dokumentationspflichten nicht in dem Maße nachgekommen werden kann, wie es erforderlich ist.

 

Die Stelle in der Jugendverwaltungsabteilung war im Stellenplan 2016 zur Verfügung gestellt worden, um den mit dem Flüchtlingszustrom zu erwartenden erheblichen Mehraufwand im Bereich der Amtsvormundschaften begegnen zu können. Nach Genehmigung durch das Amtsgericht werden die Vormundschaften von Berufsvormunden wahrgenommen, die Stelle in der Jugendverwaltungsabteilung wurde nicht besetzt und ist zwischenzeitlich auch entbehrlich. 

 

(Baxmann)