Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von
freilaufenden Katzen im Gebiet der Stadt Burgdorf (Katzenverordnung) wird in
der sich aus der Anlage der Vorlage Nr. BV 2019 0893 ergebenden (und dem
Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.
Anlage: Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von
freilaufenden Katzen im Gebiet der Stadt Burgdorf (Katzenverordnung)
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Mit Antrag vom 21. November 2018 bat die Fraktion FreieBurgdorfer um Erlass einer Katzenverordnung der Stadt Burgdorf nach Muster der Städte Celle und Barsinghausen.
Die Katzenverordnung wird auf Grundlage des
§ 13 b Tierschutzgesetzes (TierSchG) i.V.m. § 7 Nr. 6 der Verordnung zur
Übertragung von Ermächtigungen aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften
(Subdelegationsverordnung) und der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) erlassen.
Zum einen werden durch die Ausscheidungen
der Katzen Kinderspielplätze und Gärten verunreinigt, zum anderen befinden sich
die Katzen regelmäßig in einem schlechten Gesundheitszustand, sodass viele
Tiere unter anderem an Krankheiten sterben.
Ferner wäre eine Reduzierung der
Fundtierzahlen durch den Erlass der Katzenverordnung und der damit zwingenden
Kastration und Kennzeichnung der Katzen wünschenswert. Durch eine verpflichtende
Kennzeichnung von Katzen könnten diese bei der Abgabe beim Tierheim schneller
ihren Besitzern zugeführt und so eine Kostenreduzierung langfristig
herbeigeführt werden.
Eine Überprüfung von Verstößen gegen die o.g. Katzenverordnung wird ausschließlich anlassbezogen erfolgen.
(Philipps)
Anlage: Verordnung über die Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Stadt Burgdorf
(Katzenverordnung)