Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbstständig nutzbare
Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ für die Ausbauanlage „Höhenweg“
gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Ausbauprogramm vom 06.03.2017 wurde die Erneuerung des Mischwasserkanals im Höhenweg auf ganzer Länge mittels Linerverfahren verfügt (s. Anlage). Die Maßnahme wurde im Winter/Frühling 2017/2018 durchgeführt.
Der Mischwasserkanal dient zu 33 % der Straßenentwässerung, zu 34 % der Schmutzwasserbeseitigung und zu 33 % der Niederschlagswasserbeseitigung der anliegenden Grundstücke. Für den auf die Straßenentwässerung entfallenden Anteil werden Beiträge für die Erneuerung erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird daher vorgeschlagen, für die Abrechnung der Beiträge für die Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung) der Anlage Höhenweg die Aufwandsspaltung zu beschließen, um eine zeitnahe Abrechnung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Der beitragsfähige Gesamtaufwand (Anteil für die Straßenentwässerung) beläuft sich auf rd. 26.500,00 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf rd. 13.250,00 €.
(Baxmann)