Betreff
Änderung Ausbauprogramm "Gewerbegebiet Hülptingsen 5" - Erweiterung südlich der Lohgerberstraße | Bezugsvorlage 2015 0845
Vorlage
BV 2018 0632
Aktenzeichen
66.011.007-2016
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 265.500,00 €

 

Laufende Kosten:

8.300,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung des Ausbaus der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“, Lohgerberstraße – Gehweg Südseite und südliche Stichstraße – erfolgt, wie in der Vorlage Nr. BV 2018 0632 dargestellt.     

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2015 0845 wurde das Ausbauprogramm für die südliche Erweiterung der Lohgerberstraße und die südliche Stichstraße beschlossen.

 

Dort war es vorgesehen, die Beleuchtung im südlichen Gehweg in Grünflächen zwischen den Parkplätzen und im Stichweg in der Verlängerung der vorhandenen Beleuchtung auf der östlichen Gehwegseite herzustellen (siehe Anlage 2).

 

Die Erfahrung hat nun gezeigt, dass die Beleuchtungsmasten in Grünflächen zwischen den Parkbuchten, insbesondere in den Gewerbegebieten, durch rangierende LKW‘s oftmals beschädigt werden. Aus diesem Grund wird die Beleuchtung in den Gehweg an die Grundstücksgrenze gesetzt.

 

Des Weiteren war vorgesehen, Philips-Koffer²-Leuchten mit Leuchtdioden (LED, 3300 Lumen, 34 Watt) zu verwenden. Dieser Leuchtentyp ist seit Sommer 2017 nicht mehr lieferbar. Da in dem gesamten Gewerbegebiet Leuchten mit Natriumdampflampen (NAV, gelbes Licht) verwendet wurden und es sich nur um eine sehr geringe Anzahl von Lichtpunkten handelt, werden hier technische Leuchten mit NAV (50 Watt) eingesetzt, um eine einheitliche Lichtfarbe beizubehalten.

 

Auf den Straßenseiten ohne Bäume entfallen dadurch die Grünflächen zwischen den Bäumen auf der südlichen Straßenseite. Die Parkstreifen werden dort durchgepflastert und nur durch die Zufahrten unterbrochen (siehe Anlage1).

 

Der Bebauungsplan Nr. 8-08 legt fest, dass der Flächenanteil des Straßenbegleitgrüns in der Stichstraße mindestens 20% (ca. 131 m²) beträgt. Damit die Festsetzung des Bebauungsplanes eingehalten werden kann, wird der Parkstreifen auf der östlichen Seite weiterhin durch Grünflächen unterbrochen (siehe Anlage1).

 

Der Straßenendausbau soll 2019 erfolgen. Haushaltsmittel sind dafür angemeldet worden und sobald der Haushalt genehmigt worden ist, sollen die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben werden.

 

(Baxmann)