Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die Prüfungsmitteilung über den vergleichenden Bericht über die Finanzstatusprüfungen bei 38 selbständigen Gemeinden zur Kenntnis.
Sachverhalt und Begründung:
In dem Zeitraum von Februar 2015
bis Januar 2017 hat der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) eine überörtliche
Finanzstatusprüfung gemäß §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die
überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) bei 38
selbständigen Gemeinden
durchgeführt. Die Prüfung beinhaltete insbesondere die
formale Prüfung anhand der Rechtsvorschriften zum
Haushalts- und Kassenwesen und bezog sich auf die Frage, ob das Haushalts- und
Kassenwesen ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird. Daneben soll sie eine
Aussage zur Leistungsfähigkeit der Kommunen anhand ausgewählter Kennzahlen
treffen und mit Hilfe dieser Kennzahlen einen interkommunalen Vergleich
ermöglichen.
Die
Prüfungsmitteilung zu der Finanzstatusprüfung vom 08.06.2017 – welche dem Rat
mit der Vorlage Nr. 2017 0283 zur Kenntnis gegeben wurde - umfasste die
Bereiche
·
Analyse
der Finanzkennzahlen und Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit,
·
Haushaltsaufstellungsverfahren,
·
Rechnungslegungs-
und Entlastungsverfahren,
·
Umsetzung
des NKR sowie
· das Kassenwesen.
Der LRH hat jetzt die Ergebnisse der Prüfungen in den einzelnen Kommunen
zusammengefasst und die
Ergebnisse aus dieser vergleichenden überörtlichen Kommunalprüfung allen in den
Vergleichsring einbezogenen 38 Kommunen in dem vergleichenden Prüfbericht vom 23.04.2018 zur Kenntnis gegeben.
Nach § 5 Abs. 1 des
NKPG ist dem Rat die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des
Schlussberichtes unverzüglich bekannt zu geben.
Die vollständige
Prüfungsmitteilung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Gem. § 5 Abs. 2 NKPG
ist nach Bekanntgabe an den Rat die Prüfungsmitteilung an 7 Werktagen
öffentlich auszulegen.