Betreff
Vergleichender Bericht - Finanzstatusprüfungen bei 38 selbständigen Gemeinden
Vorlage
BV 2018 0590
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die Prüfungsmitteilung über den vergleichenden Bericht über die Finanzstatusprüfungen bei 38 selbständigen Gemeinden zur Kenntnis.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In dem Zeitraum von Februar 2015 bis Januar 2017 hat der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) eine überörtliche Finanzstatusprüfung gemäß §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) bei 38 selbständigen Gemeinden durchgeführt. Die Prüfung beinhaltete insbesondere die formale Prüfung anhand der Rechtsvorschriften zum Haushalts- und Kassenwesen und bezog sich auf die Frage, ob das Haushalts- und Kassenwesen ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird.  Daneben soll sie eine Aussage zur Leistungsfähigkeit der Kommunen anhand ausgewählter Kennzahlen treffen und mit Hilfe dieser Kennzahlen einen interkommunalen Vergleich ermöglichen.

 

Die Prüfungsmitteilung zu der Finanzstatusprüfung vom 08.06.2017 – welche dem Rat mit der Vorlage Nr. 2017 0283 zur Kenntnis gegeben wurde - umfasste die Bereiche

 

·         Analyse der Finanzkennzahlen und Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit,

·         Haushaltsaufstellungsverfahren,

·         Rechnungslegungs- und Entlastungsverfahren,

·         Umsetzung des NKR sowie

·         das Kassenwesen.

 

 

Der LRH hat jetzt die Ergebnisse der Prüfungen in den einzelnen Kommunen zusammengefasst und die Ergebnisse aus dieser vergleichenden überörtlichen Kommunalprüfung allen in den Vergleichsring einbezogenen 38 Kommunen in dem vergleichenden Prüfbericht vom 23.04.2018 zur Kenntnis gegeben.

 

 

Nach § 5 Abs. 1 des NKPG ist dem Rat die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes unverzüglich bekannt zu geben.

 

Die vollständige Prüfungsmitteilung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Gem. § 5 Abs. 2 NKPG ist nach Bekanntgabe an den Rat die Prüfungsmitteilung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.