Finanz. Auswirkungen in Euro

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Einmalige Kosten:

Querungshilfe: 145.000 €

Gehwege:300.000 €

Mischwasserkanal: 273.000 €

Bushaltestellen:

91.000 €

54100.

54100.

53810.

54700.

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umbau der Ortsdurchfahrt wird wie in der Vorlage 2016 1194 dargestellt ausgeführt.

Dem Rat wird empfohlen Haushaltsmittel in Höhe von 145.000,00 € für den Bau der Querungshilfe, 300.000,00 € für den Ausbau der Gehwege, 273.000,00 € für die Erneuerung des Mischwasserkanals und 91.000,00 € für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1          Allgemeines

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), Geschäftsbereich Hannover, beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Stadt Burgdorf die Ortsdurchfahrt in Sorgensen (Hauptstraße) zwischen Riethornweg und Stegefeldbusch umzubauen.

 

Im Zuge des Umbaus wird der Mischwasserkanal erneuert und vergrößert, die Gehwege verbessert sowie die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut.

 

Am östlichen Ortsausgang (Richtung Dachtmissen) soll darüber hinaus eine Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger entstehen, am westlichen Ortsausgang (Richtung Burgdorf) eine Abbiegehilfe für Radfahrer.

In der Ortschaft soll außerdem ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der nördlichen Seite der Hauptstraße markiert werden, um einen richtungstreuen Radverkehr zu ermöglichen. Zukünftig wird es dann nicht mehr zulässig sein, den südlichen Gehweg entgegen der Fahrtrichtung mit dem Fahrrad zu befahren.

 

Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen wurde bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) ein Sammelantrag zur Förderung der Maßnahmen eingereicht.

 

Im Vorfeld der politischen Beratungen wurden die Vorentwürfe mit den Trägern öffentlicher Belange diskutiert und weiterentwickelt. Dazu fand am 18.08.2016 ein Erörterungstermin statt. Darüber hinaus hatten die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen schriftlich mitzuteilen. Das Protokoll des Erörterungstermins sowie die Stellungnahmen und die Erwiderungen der Stadt Burgdorf und der NLSTBV sind im Anhang 6 und 7 zu finden. Die Leitungsträger haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert.

 

Am 17.10.2016 findet eine Anliegerversammlung statt, auf der die Planungen vorgestellt werden. Über die Ergebnisse der Versammlung werde ich in der Sitzung berichten.

 

Für den Umbau der Ortsdurchfahrt wird im Anschluss an die politischen Beratungen bei  der Region Hannover ein Planverzicht beantragt.

 

Da es sich bei Ortsdurchfahrt Sorgensen um eine Landesstraße (L311) handelt, ist mit der NLSTBV eine Vereinbarung bezüglich der Umbaumaßnahmen zu schließen. Der Abschluss der Vereinbarung wird zu gegebener Zeit erfolgen. Hier werden im Wesentlichen Fragen der Unterhaltung, Bauausführung und Straßenbaulastträgerschaft geregelt.

 

2          Mischwasserkanal und Versorgungsleitungen

 

Der vorhandene Mischwasserkanal  (DN 250, Betonrohr) liegt auf der südlichen Gehwegseite.

 

Die Betonrohre sind durch biogene Schwefelsäure korrodiert, deshalb wird der vorhandene Mischwasserkanal vor dem Straßenausbau gegen Steinzeugrohre DN 300 ausgetauscht. Die Hausanschlussleitungen wurden vorab untersucht. Defekte Hausanschlussleitungen werden erneuert.

 

Die Stadtwerke planen im Zuge des Ausbaus eine Verstärkung des Gasnetzes im Bereich zwischen „Plantagenweg“ und „Am Dorfe“ und vom „Tweegden“ bis zum Grundstück Hauptstraße 3.

Des Weiteren hat sich durch zusätzlich benötigte Anschlussleitungen im Bereich Sorgensen die Notwendigkeit ergeben, Teile des Niederspannungsnetzes zu sanieren. Dies ist für die Häuser „Hauptstraße 10 – 15“ und „Am Dorfe 1 und 2“ erforderlich.

 

Kabel Deutschland plant im Zuge des Ausbaus die Verlegung von Leerrohren.

 

 

3          Haltestellen

 

Alle Haltestellen werden gemäß Standard der Region Hannover barrierefrei hergestellt. Dabei werden an allen vier Haltestellen Buskapsteine mit 16 cm Ansicht eingebaut, die einen nahezu ebenerdigen, behindertengerechten Einstieg ermöglichen.

 

Für die Führung von blinden und sehbehinderten Menschen zum vorderen Buseinstieg sind in 30 cm Abstand zur Vorderkante des Buskapsteins und 60 cm nördlich vom Haltestellenmast ein 120 * 90 cm großes Einstiegsfeld und ein 60 cm breiter Auffindungsstreifen aus Betonrillenplatten vorgesehen. Zusätzlich zu dem Einstiegsfeld und dem Auffindungsstreifen zum vorderen Buseinstieg  ist ein Leitstreifen über die gesamte Haltestellenlänge parallel zur Bordanlage vorgesehen.

 

Der Aufbau der Pflasterfläche erfolgt an allen Bushaltestellen, nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 12); Tafel 6, Zeile 2:

 

8 cm Betonpflaster, rot

4 cm Bettung aus Kies-Sandgemisch

 18 cm Schottertragschicht

 30 cm Schichtaufbau

 

3.1      Haltestelle Plantagenweg (Richtung Burgdorf) (Anlage 8)

 

Die Bushaltestelle wird mit einer Tiefe von ca. 3,00 m und einer Länge von 18,00 m hergestellt.

 

Aus diesem Grund müssen drei vorhandene Bäume entfernt werden. Diese Bäume sind schon bei der Eingriffsbilanzierung der gesamten Baumaßnahme enthalten.

 

Die alte Wartehalle aus Beton wird entfernt. Dafür wird eine neue Wartehalle nach dem Standard der Region Hannover aus Aluminium und Glas aufgestellt. Die Wartehalle wird so aufgestellt, dass sie den Bewegungsfreiraum von 2,50 m Tiefe im Aufstellbereich vor der 2. Bustür nicht einschränkt.

 

Zur Förderung des Radverkehrs wird die Bushaltestelle, nach Abstimmung mit dem ADFC, mit zwei Fahrradanlehnbügeln ausgestattet.

 

3.2      Haltestelle Plantagenweg (Richtung Dachtmissen) (Anlage 8)

 

Die Haltestelle „Plantagenweg“ wird ca. 200 m weiter Richtung Burgdorf verlegt, so dass sie genau gegenüber der Haltestelle Richtung Burgdorf liegt. Sie wird auf einer Länge von 18,00 m  und einer Tiefe von ca. 2,50 m hergestellt.

 

Eine Wartehalle ist hier nicht erforderlich, da an dieser Haltestelle hauptsächlich ausgestiegen wird.

 

3.3      Haltestelle Siedlerweg (Richtung Burgdorf) (Anlage 9)

 

Die Bushaltestelle wird mit einer Tiefe von ca. 4,00 m und einer Länge von 18,00 m hergestellt. Dadurch wird die Bushaltestelle und der vorhandene Gehweg auf der Nordseite bis zur vorhandenen Zufahrt von Haus Hauptstraße Nr. 14 verlängert.

 

Die Wartehalle aus Beton wird entfernt und gegen eine neue Wartehalle nach dem Standard der Region Hannover aus Aluminium und Glas aufgestellt.

 

Die alte vorhandene Wartehalle liegt auf dem Grundstück der Kita. Durch die Vergrößerung der Bushaltestelle, kann die neue Wartehalle im Gehwegbereich aufgestellt werden. Sie wird so aufgestellt, dass der Bewegungsfreiraum von 2,50 m Tiefe im Aufstellbereich vor der 2. Bustür nicht eingeschränkt wird.

 

Nach Abriss der alten Wartehalle wird der Staketenzaun am Grundstück der Kita geschlossen.

 

Die vorhandene Streukiste wird nicht mehr benötigt und ersatzlos entfernt.

 

Zur Förderung des Radverkehrs wird die Bushaltestelle, nach Abstimmung mit dem ADFC, mit zwei Fahrradanlehnbügeln ausgestattet.

 

3.4      Haltestelle Siedlerweg (Richtung Dachtmissen)(Anlage 9)

 

Hier werden auf einer Länge von 18,00 m Buskapsteine  und taktile Elemente eingebaut.

 

Eine Wartehalle ist hier nicht erforderlich, da an dieser Haltestelle hauptsächlich ausgestiegen wird.

 

4          Ausbau der Gehwege

 

Zurzeit ist der Aufbau des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen. Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

 

Nach der RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 wurde folgender Aufbau gewählt:

 

Gehwege

 

Betonsteinpflaster, rot                                                         0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch                                           0,04 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                 0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 0,15 m auf 0,18 m erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 0,30 m erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Der Gehweg auf der Südseite wird weiterhin für Radfahrer freigegeben. Es wird dort rotes Betonrechteckpflaster ohne Fase eingebaut. Der Gehweg hat zukünftig in der gesamten Ortsdurchfahrt eine Breite von mindestens 2,50 m. Ab dem Grundstück von Haus Hauptstraße Nr. 6 bis zum Ausbauende wird der vorhandene Grünstreifen auf der Südseite zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze befestigt. Dadurch ist der Gehweg in dem Bereich teilweise über 3,00 m breit.

 

An den Zufahrten und den querenden Nebenstraßen werden Einfahrtsschwellensteine eingebaut, so dass der Gehweg durchgehend niveaugleich ausgebaut wird.

 

Auf der Nordseite wird der vorhandene, mit grauen Betonplatten befestigte Gehweg zwischen der Straße „An der Schule“ und der Bushaltestelle „Siedlerweg“ verbessert. Der Grünstreifen mit den vorhandenen Bäumen bleibt bestehen. Grünstreifen ohne Bepflanzung werden mit Betonrechteckpflaster befestigt.

 

Der Gehweg wird auf einer Breite von ca. 2,00 m ausgebaut. Im Bereich der Bäume ist es allerdings erforderlich, dass die Grünfläche verbreitert wird. An diesen Stellen hat der Gehweg nur eine Breite von ca. 1,50 m. Dies ist für Rollstuhlfahrer und Rollatoren ausreichend und bei Gegenverkehr kann ausgewichen werden. Zum Schutz der Bäume wird anstelle des Betonrechteckpflasters im Bereich der vier Bäume je eine 2,00 m breite Wurzelbrücke aus rotem Stahlbeton eingebaut.

 

5          Straßenbeleuchtung

 

Die Leuchtenaufsätze wurden im Rahmen des Beleuchtungserneuerungskonzeptes im Jahr 2010 verbessert. Für diese Maßnahme wurden bereits Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Im Bereich zwischen „Plantagenweg“ bis Ortsausgang Dachtmissen befinden sich einige Beleuchtungsmasten im Grünstreifen zwischen den Grundstücken und dem Gehweg. Da der Grünstreifen entfällt und befestigt wird, werden im Rahmen der Baumaßnahme diese Masten an die Grundstücksgrenzen versetzt.

 

Damit die Querungshilfe Richtung Burgdorf besser ausgeleuchtet ist, wird im Abstand von ca. 35 m eine weitere Leuchte am Gehweg aufgestellt. Dafür muss auch das Beleuchtungskabel verlängert werden.

 

Die Mittelinsel Richtung Dachtmissen wird mit einer Straßenleuchte ausgestattet. So ist die Mittelinsel auch im Dunkeln, gerade für den aus Dachtmissen kommenden Verkehr, gut sichtbar.

 

 

6          Maßnahmen für den Radverkehr

 

6.1      Allgemeines

 

Zurzeit kann der vorhandene Gehweg auf der Südseite der Hauptstraße von Fahrradfahrern in beiden Fahrtrichtungen befahren werden. Der vorhandene und geplante Gehweg ist in weiten Teilen 2,50 m breit.

 

Gegenläufiger Radverkehr ist nach der Straßenverkehrsordnung wegen der besonderen Gefahren innerorts nur in Ausnahmefällen möglich. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungstreuen Führung der Radfahrer zu treffen.

 

Darüber hinaus ist die Breite der Gehwege nicht ausreichend groß, um dort Radverkehr gegenläufig zu führen. Vorgeschrieben sind mindestens 3,00 m Breite.

 

Bei einer Verkehrsstärke von 6.400 Kfz/24 Stunden wird nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) eine Führungsform auf der Fahrbahn empfohlen, gegebenenfalls in Kombination mit der Freigabe der Gehwege für Radfahrer.

 

Beidseitige Schutzstreifen können aufgrund der geringen Straßenbreite nicht markiert werden. Deshalb wird für Radfahrer in Richtung Dachtmissen das Angebot aufrechterhalten, den vorhandenen Gehweg auf der Südseite weiterhin zu befahren. Eine Benutzungspflicht besteht nicht, so dass die Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren können. In Richtung Burgdorf wird für Radfahrer ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.

 

Anzumerken ist, dass nach der Straßenverkehrsordnung Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen und Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren dürfen.

 

Im Folgenden stelle ich Ihnen die Planungen zur Führung der Radfahrer in der Ortsdurchfahrt von Sorgensen (L 311) vor.

 

 

6.2      Schutzsteifen

 

Beginnend am östlichen Ortseingang wird ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der nördlichen Fahrbahn markiert. Es verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m, die Begegnungsverkehr von Pkw ermöglicht. Der Schutzstreifen wird im Bereich der Bushaltestellen mit einer Zick-Zack-Markierung unterbrochen. Er endet am westlichen Ortsausgang kurz vor der dortigen Linksabbiegehilfe für Fahrradfahrer.

 

 

6.3      Westlicher Ortseingang/-ausgang

 

Fahrradfahrer können über eine zwei Meter breite Linksabbiegehilfe den auf der Südseite liegenden benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-/Radweg Richtung Burgdorf erreichen. Die Radfahrer stellen sich im Schutz zweier mit Hochborden eingefassten Linksabbiegehilfe auf, um links auf den Radweg abzubiegen.

Fahrradfahrer aus Richtung Burgdorf, die am Ortseingang auf die Fahrbahn wechseln wollen, können über eine 1,50 m breite Einfädelungsspur im Seitenraum auf die Fahrbahn wechseln.

 

 

6.4      Östlicher Ortseingang/-ausgang

 

Radfahrer und Fußgänger aus Richtung Dachtmissen können über eine 3,25 m breite Mittelinsel westlich der Straße Stegefeldbusch auf die andere Straßenseite wechseln. Fahrradfahrer erreichen so die richtige Fahrbahnseite mit dem Schutzstreifen und Fußgänger den Gehweg in Richtung Sportplatz/Kindergarten und dem Wohngebiet Stegefeldbusch. Ab der Querungshilfe darf der südseitige Gehweg nicht mehr gegenläufig mit dem Fahrrad befahren werden. Radfahrer in Richtung Burgdorf müssen an der Querungshilfe die Fahrbahnseite wechseln.

Für Radfahrer, die auf der Fahrbahn in Richtung Dachtmissen fahren, wird eine Auffahrmöglichkeit auf den vorhandenen Gehweg mit Hilfe einer Bordabsenkung am östlichen Ortsausgang geschaffen, so dass die Fahrradfahrer den abgesetzten Weg Richtung Dachtmissen sicher erreichen können.

 

 

7          Kompensationsmaßnahmen

 

Durch den Umbau der Ortsdurchfahrt werden knapp 200 m² Rasenfläche zusätzlich versiegelt und 8 Bäume gefällt. Vor Ort ist der Ausgleich des Eingriffs nicht möglich. Der Eingriff wird auf der Kompensationsfläche 3990/003 in der Gemarkung Sorgensen, Flur 1, Flurstück 3/2 ausgeglichen. Es wird ein Flächenanteil von rd. 730 m² für den Ausgleich angerechnet. Die Kompensationsfläche ist zum Teil als Ruderalfläche bereits entwickelt worden. Die Fläche steht im Ökokonto zur Verfügung.

 

 

8          Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Anliegerversammlung

 

Von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhoben. Anregungen und Bedenken wurden in den Planungen weitgehend berücksichtigt, siehe Anlage 10 und 11. Lediglich die vom Sozialverband Deutschland und dem Seniorenrat vorgetragenen Anregungen konnten nicht berücksichtigt werden. Beide Verbände fordern eine Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle Plantagenweg. Dem konnte in der Ausbauplanung nicht entsprochen werden. Aufgrund der geringen querenden Fußgänger, der vorhandenen Verkehrsstärke und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lässt sich keine Überquerungsanlage nach den Richtlinien ableiten.

       

Über die Ergebnisse der Anliegerversammlung am 17.10.2016 werde ich in der Sitzung berichten.

 

 

9          Vereinbarung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehr

 

Da es sich bei der Ortsdurchfahrt Sorgensen um eine Landesstraße(L 311) handelt, ist mit der NLStBV eine Vereinbarung bezüglich der Umbaumaßnahmen zu schließen. Die Vereinbarung regelt die Kostenaufteilung, die Bauabwicklung sowie Unterhaltung der Baumaßnahme. Die Vereinbarung wird von der NLStBV zurzeit vorbereitet.

 

 

10       Planungsrechtliche Absicherung

 

Es wird ein Planverzicht angestrebt. Für den Umbau der Ortsdurchfahrt wird im Anschluss an die politischen Beratungen bei der Region Hannover ein Planverzicht beantragt. Dafür werden die Planunterlagen mit allen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange der Region Hannover zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

11        Kosten und Finanzierung

 

Anliegerbeiträge:

 

Für die Verbesserung der Gehwege sowie die Oberflächenentwässerung der Gehwege werden Straßenausbaubeiträge nach §6 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf erhoben. Da es sich bei der Hauptstraße um eine Straße handelt, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, beträgt der Anteil der Anlieger 50 % für die Gehwege und 40 % für die Oberflächenentwässerung.

 

Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit dem Eingang der letzten Schlussrechnung. Mit Beginn der Baumaßnahmen werden Vorausleistungen auf den zu erwartenden Straßenausbaubeitrags erhoben.

 

Bushaltestellen:

 

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich vom ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Grunderneuerungen von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung mit 75 % gefördert.

 

Die Region Hannover fördert die Maßnahme mit weiteren 50 % der restlichen 25 %, sodass für die Stadt Burgdorf nach Abzug der Förderungen noch ein  Anteil von ca. 11.375,00 € bleibt.

 

Querungshilfe:

 

Die Querungshilfe am östlichen Ortsausgang wird durch die Region Hannover mit 15.000,00 € gefördert. Es wird mit Baukosten von rd. 100.000,00 € zuzüglich ca. 25.000,00 € für Vermessungs- und externe Ingenieurkosten gerechnet. Darüber hinaus wird von Ablösekosten von rd. 20.000,00 € ausgegangen, sodass mit Gesamtkosten von ca. 145.000,00 € gerechnet wird. Der Anteil für die Stadt Burgdorf beläuft sich abzüglich der Förderung durch die Region Hannover auf rd. 130.000,00 €.

 

Ablösung der Mehrunterhaltung:

Die Stadt trägt gemäß §35 (3) NStrG auch sämtliche Mehrkosten für die Unterhaltung an den Straßenbestandteilen.

 

Die Stadt wird die Mehrkosten für die Unterhaltung durch Zahlung einer Ablösesumme an die Straßenbauverwaltung erstatten.

 

Die Berechnung der Ablösesummen wird entsprechend der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz  (Ablösungsbeträge – Berechnungsverordnung – ABBV-) von der Stadt mit Hilfe eines Planungsbüros aufgestellt und von der Straßenbauverwaltung geprüft.

 

Die Ablöseberechnung wird nach der erfolgten Abnahme auf der Grundlage eines gemeinsamen Aufmaßes und der tatsächlichen Baukosten unverzüglich erstellt und ist der Straßenbauverwaltung spätestens sechs Monate nach der verkehrsbereiten Fertigstellung der baulichen Anlage prüfbar darzulegen.

 

Der Ablösebetrag ist von der Stadt spätestens sechs Monate nach Zugang der Berechnung zu begleichen.

 

12        Schlussbemerkung

 

Die Straßenbauverwaltung will die Arbeiten im Winterhalbjahr 2016/2017 ausschreiben und voraussichtlich im Sommer/Herbst 2017 die Baumaßnahme umsetzen. Es wird von einer Bauzeit von rd. 3 bis 5 Monaten unter Vollsperrung der Ortsdurchfahrt ausgegangen. Mit der Regiobus werden bereits Gespräche geführt, wie der Busverkehr während der Bauzeit sichergestellt werden kann. Voraussichtlich wird auch die Fahrbahndecke bis Dachtmissen und in der Ortsdurchfahrt Dachtmissen erneuert.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen 1-5:  Entwurfspläne Ortsdurchfahrt Sorgensen

Anlagen 6-7:  Ausbauquerschnitte

Anlage 8:       Detailplan der Bushaltestellen Plantagenweg

Anlage 9:       Detailplan der Bushaltestellen Siedlerweg

Anlage 10:     Protokoll Erörterungstermin am 18.08.2016

Anlage 11:     Stellungnahmen und Erwiderung Träger öffentlicher Belange