Betreff
Übertragung von Zuständigkeiten auf den Bürgermeister
hier: Auftragsvergaben im Rahmen der Baumaßnahmen Abriss C-Trakt und Neubau Gudrun-Pausewang-Grundschule
Vorlage
2015 0838
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für das Projekt „Abriss C-Trakt und Neubau Gudrun-Pausewang-Grundschule“ wird die Zuständigkeit für Auftragsvergaben über 150.000 € netto vom Verwaltungsausschuss auf den Bürgermeister gemäß § 76 Abs. 5 NKomVG übertragen. Die Delegation bezieht sich allein auf das vorgenannte Projekt und ist zeitlich nicht befristet.

Sachverhalt und Begründung:

 

Für Auftragsvergaben von Lieferungen und Leistungen (einschl. Bauleistungen) mit einem Auftragswert über 150.000 € netto ist der Verwaltungsausschuss zuständig.

 

Im Rahmen des Projektes Abriss C-Trakt und Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule sind in der nächsten Zeit verschiedene Vergaben notwendig, die regelmäßig die Wertgrenze übersteigen und damit der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses bedürfen.

 

Aufgrund des engen Zeitplans für die Durchführung dieser Baumaßnahmen sind oftmals kurzfristige Vergaben notwendig. Die im Sitzungskalender terminierten Sitzungen des Verwaltungsausschusses ermöglichen aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen den Sitzungen keine zeitnahen Beauftragungen. Von daher wird eine projektbezogene Delegation der Auftragsvergaben auf den Bürgermeister vorgeschlagen.

 

Gemäß § 76 Abs. 5 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Verwaltungsausschuss seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten auf den Bürgermeister übertragen. Die Übertragung kann durch Beschluss rückgängig gemacht werden.

 

Über die Vergaben wird der Verwaltungsausschuss regelmäßig unterrichtet.