Betreff
Radverkehrsplanung Ortsdurchfahrt Schillerslage und Uetzer Straße/Vor den Höfen
Vorlage
2014 0686
Aktenzeichen
66-Vol
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

71.700,00 €

110.000,00 €

54100.787237

54100.787240

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt Schillerslage und im Zuge der Straßen Uetzer Straße und Vor den Höfen sind wie in der Vorlage 2014 0686 dargestellt baulich umzusetzen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Nachdem in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der Benutzungspflicht auf kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs – insbe-sondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als geeignete Radverkehrsführung bewertet wird. Gehwege dürfen nur dort für den Radverkehr freigegeben werden, wo ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.

 

Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht ist weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse sind Ihnen in den Vorlagen 2013 0536 und 2013 0536/1 bereits zur Kenntnis gegeben worden.

Im Folgenden stelle ich Ihnen die Planungen zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in den Straßen Uetzer Straße und Vor den Höfen sowie die Planungen zur Radverkehrsführung in der Sprengelstraße in Schillerslage vor.

 

Die Planungen wurden mit den zuständigen Straßenbaulastträgern, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Region Hannover, soweit diese betroffen waren, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC abgestimmt.

 

 

2     Radverkehrsplanungen Uetzer Straße/Vor den Höfen

 

Für die Straßen Uetzer Straße und Vor den Höfen ist die Benutzungspflicht für die gemeinsamen Geh-/Radwege aufzuheben. Zur Zeit müssen die Radfahrer von der Fahrbahn auf den Gehweg wechseln, in Richtung Hülptingsen auf Höhe des kirchlichen Friedhofs und auf Höhe des Lidl-Marktes. In Richtung Burgdorf müssen die Radfahrer im Bereich Vor den Höfen auf Höhe der dortigen Bushaltestelle kurz vor dem Kreuzungsbereich Uetzer Str./Ostlandring auf den Gehweg auffahren.

Für die Verbindung von und nach Hülptingsen ist eine einheitliche Führungsform für die Radfahrer erforderlich. Die vorhandenen Radfahrstreifen sollen vervollständigt und in den Kreuzungsbereich Ostlandring, Osttangente, Uetzer Straße, Vor den Höfen verlängert werden.

Im Knotenpunkt Vor den Höfen/Leineweber Straße soll die Erkennbarkeit der Vorfahrt-Regelung für Radfahrer und Kfz-Verkehr verbessert werden und eine sichere Führung der Radfahrer erfolgen.

 

Uetzer Straße zwischen kirchlichen Friedhof und Einkaufsmarkt Uetzer Straße 65:

In diesem Bereich wird der Radfahrstreifen vervollständigt, so dass die Radfahrer zukünftig nicht mehr auf den Gehweg wechseln müssen, siehe Anlage 1.

Zur Zeit befindet sich dort ein Parkstreifen mit 19 Parkständen. Diese Parkplätze werden überwiegend bei großen Beerdigungen und zum Pferdemarkt genutzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich ein Parkplatz mit rd. 38 Parkplätzen. Im Frühjahr dieses Jahres wurden dort Fichten gerodet, so dass wieder alle Stellplätze nutzbar sind. Darüber hinaus befinden sich in den Seitenstraßen (Peiner Weg und Duderstädter Weg) Parkmöglichkeiten.

 

Im Jahr 2011 wurde mit Vertretern der St. Pankratius-Kirchengemeinde ein Gespräch hinsichtlich des Wegfalls der Parkplätze entlang des Friedhofes, geführt. Es wurde damals der Bedarf für die Parkplätze bei großen Beerdigungen betont. Aufgrund dessen wurden andere Alternativen zusammen mit der Polizei geprüft, jedoch ohne Erfolg. An dieser Stelle ist die Verlängerung des Radfahrstreifens, die einzige Möglichkeit, die Radfahrer sicher auf der Fahrbahn zu führen. In einem weiteren Gespräch im August dieses Jahres wurden die Ergebnisse der Prüfung von Alternativen sowie die jetzt vorgestellten Planungen erneut Vertretern der Kirchengemeinde vor Ort erläutert. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass die Parkplätze zugunsten des Radverkehrs entfallen müssen. Der Kirchenvorstand ist von mir über die Planungen schriftlich informiert worden.

 

Kreuzungsbereich Ostlandring, Osttangente, Uetzer Straße, Vor den Höfen:

 

Am signalisierten Knotenpunkt werden die Radfahrstreifen durchmarkiert (siehe Anlage 2). Wegen der gleichbleibenden Breite zwischen den Borden müssen deshalb die gesonderten Linksabbiegestreifen entfallen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit (Schutz von Linksabbiegern) sollen die Signalphasen so geändert werden, dass Kraftfahrzeuge aus der Uetzer Straße und von Vor den Höfen jeweils eigene Signalphasen bekommen, so dass Geradeaus- und Linksabbiegerverkehr einer Fahrtrichtung gleichzeitig abfließen können.

 

Für Radfahrer, die zum weiterhin benutzungspflichtigen Radweg auf der Westseite der Osttangente fahren wollen, werden in Folge der Führung auf den Radfahrstreifen neue Angebote erforderlich. Für Radfahrer stadtauswärts auf der Uetzer Straße wird ein Linksabbiegestreifen angeboten, der durch eine kleine Insel geschützt wird. Sie fahren dann ein Stück auf dem freigegebenen Gehweg der linken Seite, um dann ohne Kontakt mit dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt den Radweg zu erreichen.

 

Radfahrer, die von Vor den Höfen kommen, fahren zuerst auf der Radverkehrsfurt stadteinwärts und biegen erst dann auf den Radweg ab, was durch Furtmarkierungen verdeutlicht wird. So bleiben sie gegenüber rechtsabbiegenden Kfz als Geradeausverkehr bevorrechtigt, die Fahrlinien der Radfahrer werden mit den Markierungen verdeutlicht.

Radfahrer aus dem Ostlandring können, wie bisher, signalgesichert über die Fußgänger- und Radfahrerfurt über die Straße Vor den Höfen und die Osttangente fahren. Wenn sie in der Rotphase ankommen, haben sie zusätzlich die Möglichkeit, sich auf einem aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den wartenden Kfz aufzustellen. Sie können dann als Linksabbieger zur Uetzer Straße oder zum Radweg der Osttangente abbiegen, müssen aber entsprechend den gewohnten Verkehrsregeln den Gegenverkehr passieren lassen.

Da südlich des Knotenpunktes im Ostlandring die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird, wird Radfahrern, die dort auf der Fahrbahn fahren wollen am Knotenpunktarm Osttangente ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen angeboten, auf dem sie, während der Rotphase ankommend, sich vor den Kfz aufstellen können. Dieser kann auch von linksabbiegenden Radfahrern in Richtung Vor den Höfen genutzt werden.

Indirektes Linksabbiegen über die Fußgänger- und Radverkehrsfurten wird weiterhin möglich sein.

 

                            Vor den Höfen zwischen Kreuzung und Grafhornweg:

Die Radfahrstreifen werden bis zum Beginn der Tempo-30 Zone am Ortseingang Hülptingsen weitergeführt und laufen dann dort etwa 10 m vor der Einmündung Grafhornweg aus.

 

Kreuzungsbereich Vor den Höfen und Leineweberstraße:

In der Vergangenheit wurde bemängelt, dass die Vorfahrtsregelung im Kreuzungspunkt für Radfahrer und Kfz-Fahrer nicht eindeutig erkennbar sei. Aufgrund der besonderen Situation, dass ein Ast der Kreuzung nur von Radfahrern genutzt werden kann, ist es für alle Verkehrsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar, wer Vorfahrt hat.

 

Die folgende Abbildung verdeutlicht, wie zukünftig eindeutig die Vorfahrt geregelt werden soll.

 

Abb. 1: Kreuzung Vor den Höfen und Leineweberstraße

 

Die Radwegebenutzungspflicht für den Gehweg Vor den Höfen wurde bereits aufgehoben. Die Radfahrer fahren auf der Straße und bekommen zukünftig eindeutig Vorfahrt im Knotenpunkt. Das wird durch die Beschilderung verdeutlicht und durch die Markierung der Radwegefurt in der Leineweberstraße zusätzlich hervorgehoben. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Stück Radweg gepflastert, um die Fahrbeziehung für Radfahrer komfortabler zu gestalten.

 

Durch die Maßnahme werden insgesamt 47 m² Rasenfläche versiegelt und 188 m² Fläche entsiegelt und mit Rasen angesät. Die Maßnahme ist damit gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ausgeglichen, weitere Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

 

3     Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt von Schillerslage

 

In der Ortsdurchfahrt Schillerslage ist die Benutzungspflicht für Radfahrer für die Gehwege bereits aufgehoben worden. Es besteht jetzt schon die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren. Die Gehwege sind für den Radverkehr freigegeben, zum Teil auch gegenläufig. Die Planungen haben zum Ziel, Fußgänger und Radfahrer zu trennen und die Radfahrer auf der Straße richtungstreu zu führen.

 

Der vorliegende Entwurf umfasst die Radverkehrsplanung durch die Ortsdurchfahrt Schillerslage, beginnend bei dem planfreien Knotenpunkt B  3/L 383/K 120 Engenser Straße im Westen bis zur Anbindung an den Radweg außerorts nach Burgdorf im Osten.

 

Im Bereich der Engenser Straße (K120) am Ortseingang von Schillerslage wird eine Fahrradschleuse für Radfahrer auf der Fahrbahn markiert. Radfahrer, die Richtung Schillerslage auf dem benutzungspflichtigen Radweg über die Brücke über die B 3 fahren, werden mit Hilfe der Markierungen auf die Fahrbahn geleitet und fahren im Bereich der Engenser Straße im Mischverkehr, siehe Anlage 1 und folgende Abbildung.

 

nach Engensen

 

Schillerslage

 

Abb. 1: Fahrradschleuse an der K 120, Engenser Straße

 

Weitere Möglichkeiten zur Führung der Radfahrer zwischen Ortseingang und Zollstraße bestehen nicht. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite können keine Schutzstreifen markiert werden, auch kein einseitiger Schutzstreifen. Weitere Angebote für Radfahrer erfordern einen vollständigen Umbau des Straßenraumes zu Lasten der straßenbegleitenden Bäume.

 

Ab dem Knotenpunkt Engenser Straße/Zollstraße/Sprengelstraße ist für die Ortsdurchfahrt beidseitig eine Abmarkierung von Schutzstreifen für Radfahrer vorgesehen, siehe Anlagen 2 bis 7.

Auf Höhe der Einmündung „Am Bergfeld“ befindet sich eine ca. 45 m lange bauliche Mittelinsel. Die jeweiligen Richtungsfahrbahnen weisen keine ausreichende Breite für eine mögliche Anordnung eines Schutzstreifens auf. Die Markierung setzt daher in diesem Bereich aus, siehe Anlage 3.

 

Zwischen der Einmündung Im Dorfe und Rapsfeld liegt eine Fahrbahneinengung im Bereich der Bushaltestelle vor, so dass hier nur noch die Möglichkeit für die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens gegeben ist. Es entfällt hier die Markierung für den nördlichen Schutzstreifen. Im Bereich der Bushaltestelle Rapsfeld ersetzt die Markierung für Bushaltestellen in Form einer Zick-Zack-Linie (unterbrochen) den Schutzstreifen, siehe Anlagen 4 und 5.

 

Auf Höhe der Einmündung Heutrift beginnt eine weitere Fahrbahneinengung, welche bis zum Ortsausgang verläuft. Auch hier ist nur noch die Anlage eines Schutzstreifens möglich. In diesem Fall entfällt die Markierung für den südlichen Schutzstreifen, siehe Anlage 6.

 

Am Ortsausgang ist die bauliche Einrichtung einer Querungshilfe vorgesehen, siehe Anlage 7. Sie verbindet den auf der Südseite von Burgdorf kommenden Radweg mit dem auf der Nordseite beginnenden Schutzstreifen. Zusätzlich wird für Fußgänger eine 2,0 m breite Anbindung an den nördlichen Gehweg geschaffen.

Der im Zuge der Querungshilfe geplante Fahrbahnteiler erhält eine Breite von 3,50 m. Die Breite der angrenzenden Fahrspuren beträgt jeweils 3,50 m. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Anpassung von Eckausrundungen der angrenzenden Wegeeinmündungen erfolgt unter Einhaltung des Bestandes. Gegebenenfalls werden Fahrversuche mit ortsansässigen Landwirten bei Bedarf durchgeführt.

Die bisher ausgeschilderte Freigabe der Gehwege für Radfahrer wird mit der Anlage der Schutzstreifen aufgehoben.

Lediglich für den Abschnitt Einmündung „Heutrift“ bis Ortsausgang (Anschluss an den außerörtlichen Radweg) bleibt diese Option auf dem südlichen Gehweg in östlicher Fahrtrichtung erhalten.

 

Aus Richtung Burgdorf kommend muss der Radfahrer an der Querungshilfe die Fahrbahnseite wechseln und auf den Schutzstreifen Richtung Ortsmitte fahren. Das Ende des Zweirichtungsradweges verdeutlicht ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) an der Einmündung Am Lahkamp. Die Straße Am Lahkamp kann von Radfahrern noch über den südlichen Radweg erreicht werden.

 

 

 

Für den Bau der Querunghilfe werden 238 m² Rasenfläche versiegelt und eine Linde mit einem Kronendurchmesser von 11 m gefällt. Vor Ort ist der Ausgleich des Eingriffs nicht möglich. Der Eingriff wird auf der Kompensationsfläche 3988/004 in der Gemarkung Otze, Flur 10, Flurstück 191/1 ausgeglichen. Es wird ein Flächenanteil von 309 m² für den Ausgleich angerechnet.

 

 

4     Weiteres Vorgehen

 

Die Planungen wurden den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeschickt. Über vorgetragene Anregungen und Bedenken werde ich in der Sitzung berichten. Nach der politischen Beschlussfassung werde ich für die Querungshilfe in Schillerslage bei der Region Hannover den Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren bzw. auf eine Plangenehmigung beantragen. Die Arbeiten sollen im Winter 2014/2015 ausgeschrieben und im Frühjahr 2015 begonnen werden.

 

 

5     Kosten

 

Die Kosten für die Maßnahmen im Zuge der Straßen Uetzer Straße und Vor den Höfen betragen rd. 60.000,00 € zuzüglich Planungs- und Vermessungskosten in Höhe von 11.700,00 €. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 71.700,00 €. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Es wird mit einer Förderung in Höhe von rd. 24.000,00 € gerechnet. Die Kosten für Vermessung und Planung sind nicht förderfähig. Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 54100.787237 zur Verfügung.

 

 

Die Kosten für die Maßnahmen in Schillerslage werden auf rd. 75.000,00 € geschätzt. Die externen Planungskosten betragen voraussichtlich rd. 35.000,00 €. Es wird daher mit Gesamtkosten von ca. 110.000,00 € gerechnet. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Es wird mit einer Förderung in Höhe von rd. 11.000,00 € gerechnet. Die Querungshilfe und die Kosten für Vermessung und Planung sind nicht förderfähig.

Die Haushaltsmittel sind unter dem Sachkonto 54100.787240 in Form einer Verpflichtungsermächtigung vorhanden. Die Haushaltsmittel wurden für 2015 angemeldet.

 

 

 

 

Anlagen:

Radverkehrsplanungen Uetzer Straße/Vor den Höfen

Anlage 1: Lageplan Uetzer Straße

Anlage 2: Lageplan Knoten Uetzer Straße

Anlage 3: Lageplan Vor den Höfen

Anlage 4: Querschnitte Uetzer Straße/Vor den Höfen

 

Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt von Schillerslage

Anlage 1: Lageplan Engenser Straße

Anlagen 2-7: Lageplan OD Schillerslage

Anlage 8: Querschnitte OD Schillerslage