Betreff
Ausbauprogramm Baugebiet "Nördlich Zilleweg"
Vorlage
2014 0649
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

670.000,00 €

54100.787249

55100.787227

Laufende Kosten:

17.500,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

Haushaltsmittel sind für 2016 beantragt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der Straßen und der Grünflächen im Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ erfolgt wie im Ausbauprogramm in der Vorlage 2014 0649 dargestellt.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1          Allgemeines

 

Für das Neubaugebiet "Nördlich Zilleweg" im Stadtgebiet Burgdorf besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt". Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in zwei Abschnitten, da derzeit noch nicht alle Flächen verfügbar sind. Der Geltungsbereich des 1. Abschnitts umfasst ca. 3,80 ha. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.

 

Das Plangebiet des voraussichtlich zweiten Abschnittes liegt nordwestlich und hat eine Größe von ca. 0,96 ha.

 

An die Gestaltung von Verkehrs- und Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch Umweltschutzaspekte sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen sollen möglichst naturnah gestaltet werden.

 

Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.

 

2          Verkehrliche Erschließung

 

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr über die „Sylter Straße“, die westlich von der „Mönkeburgstraße“ abgeht (Anlage 1, Lageplan). Die Breite der Straßenverkehrsfläche ist so zu bemessen, dass eine für den Busverkehr ausreichend breite Fahrbahn hergestellt werden kann und beidseitig der Fahrbahn Gehwege angelegt werden können. Des Weiteren ist einseitig die Anlage eines Grünstreifens mit Parkstreifen geplant.

 

Von der „Sylter Straße“ geht in südlicher Richtung der „Amrumweg“ ab. Dieser wird als Ringstraße wieder zur „Sylter Straße“ geführt.

 

Die Breite des „Amrumweges“ ist auf die Herstellung einer Mischverkehrsfläche ausgerichtet, in der auch einzelne Parkplätze angeordnet werden. Im Bereich des Versatzes im „Amrumweg“ wurde eine zentrale Parkfläche für ca. 5 Kfz angeordnet.

 

Eine größere Anzahl von Parkplätzen ist an der Stichstraße, von der „Sylter Straße“ in nördlich abgehender Richtung, vorgesehen. Damit kann dem zu erwartenden größeren Bedarf im Bereich der Geschosswohnungsbauten, begegnet werden.

 

Hinweis zur Abfallbeseitigung

Das Wenden öffentlicher Abfallentsorgungsfahrzeuge wird in der Stichstraße (Planstraße S1) nicht möglich sein, so dass die Bereitstellung des Hausmülls an der „Sylter Straße“ erfolgen muss.

 

Zur Kfz-unabhängigen Anbindung des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs an die „Mönkeburgstraße“ und an den „Ahrbergenweg“ werden die Straßenverkehrsflächen durch Fußwege und Wege in den Grünflächen ergänzt. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ist vorgesehen, den Geh- und Radweg zu trennen. Zum einen gibt es den vorhandenen, 1,90 m breiten, gepflasterten Weg entlang der Bebauung nördlich vom „Zilleweg“ zwischen dem „Ahrbergenweg“ und der „Mönkeburgstraße“, zum anderen wird parallel dazu in der Grünfläche ein 2,50 m breiter Weg mit einer Pflasterdecke hergestellt.

 

Im gesamten Baugebiet ist Tempo 30 vorgesehen.

 

 

3          Umweltschutz/Entwässerung

   

3.1      Kanalisation

 

3.1.1   Niederschlagswasser

 

Das im öffentlichen Straßenraum anfallende Niederschlagswasser wird über Straßenabläufe sowie die Regenwasserkanalisation (DN 300 – DN 600) in ein zentrales Versickerungsbecken am nordöstlichen Plangebietsrand geleitet. Der Kanal mündet mit DN 600 in ein Versickerungsbecken. Als Einlauf zum Versickerungsbecken wird ein Böschungsrohr DN 600 mit Schutzgitter dienen. Neben diesem Versickerungsbecken wird östlich davon noch ein weiteres Versickerungsbecken hergestellt. Über einen Graben kann das Niederschlagswasser bei Bedarf in das östliche Becken laufen. Als Notüberlauf dient eine Rohrleitung DN 200, die an den Regenwasserkanal in der „Mönkeburgstraße“ angeschlossen ist.

 

Die Lage der Fläche für die Versickerung ergibt sich vor allem aufgrund der dort für eine Versickerung geeigneten Bodenverhältnisse. Zudem kann mit der Gestaltung der Versickerungsbecken der nördlich des Plangebiets bereits vorhandene Grünzug erweitert und aufgewertet werden. Die Becken werden mit einer Landschaftsrasenmischung angesät und das Umfeld locker bepflanzt.

 

Die Größe der festgesetzten Fläche für die Abwasserbeseitigung ist so bemessen, dass die Straßenverkehrsflächen des gesamten Entwicklungsbereichs – also auch des kleinen nordwestlich anschließenden zweiten Abschnittes – angeschlossen werden können. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Ausbauplanung der Straßen gestellt.

 

Die Anlieger müssen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes das auf den Wohnbaugrundstücken anfallende Dachflächenwasser sowie das Wasser von den Hof- und Wegeflächen auf den Grundstücken versickern. Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers von den geplanten Wohnbaugrundstücken ist nicht vorgesehen.

 

3.1.1   Schmutzwasser

 

Das Schmutzwasser wird über eine Steinzeugleitung DN 200 über den Kanal „Mönkeburgstraße“ zur Kläranlage der Stadt Burgdorf abgeleitet.

 

 

4          Querprofile der Straßen und Wege

 

Bei der Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Lageplan und den als Anlage 2 – 4 beigefügten Querschnitten zu entnehmen.

 

Die genauen Breiten richten sich nach dem Pflastermaß und können deshalb leicht variieren.

 

Die Fahrgassen werden in folgenden Breiten einschließlich Tiefborde und Gossen erstellt:

 

„Sylter Straße                                                                                                5,50 m

„Sylter Straße – Stichstraße“                                                                             6,00 m

„Amrumweg“                                                                                                  4,75 m

 

 

4.1      „Sylter Straße“

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist aus dem beigefügten Querschnitt A - A (Anlage 2) zu entnehmen. Die Straße hat eine Gesamtausbaubreite von 13,00 m.

 

 

Es ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils einer Breite von ca. 2,125 m vorgesehen.

 

Die befestigten Verkehrsflächen werden mit einem Dachprofil von 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über eine 30,5 cm breite Trecona-Rinne und Straßeneinläufe, die an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Einfassung erfolgt aus Rundbordsteinen mit 3 cm Ansicht.

 

Von der „Mönkeburgstraße“ bis zum „Amrumweg“ wird auf der Nordseite ein 3,25 m breiter Grünstreifen mit Parkplätzen in Längsaufstellung angelegt. Die Beleuchtung wird dort an dem Gehweg auf der Südseite angeordnet. Im weiteren Verlauf wechselt der Grünstreifen auf die Südseite und die Beleuchtung auf die Nordseite.

 

Die Parkflächen werden trapezförmig in einer Breite von 2,00 m hergestellt.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und der Leuchten kann erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken ermittelt werden.

 

 

4.2   Amrumweg“ 

    

Der „Amrumweg“ (Anlage 3, Querschnitt B – B) wird mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt.

 

Die Entwässerung erfolgt auch dort über Straßeneinläufe, die in einer Trecona-Rinne liegen. Die Einfassung erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und auf der anderen Seite mit einem Tiefbord.

 

Die in den Straßen vorgesehenen Parkplätze werden 2,00 m breit hergestellt, davon werden die auf der Nord- und Ostseite der Straße gelegenen Parkplätze 0,50 m in die Fahrbahn gebaut, so dass in diesen Bereichen die Fahrbahnbreite auf 4,25 m reduziert wird. Die auf der Süd- und Westseite befindlichen Parkplätze ragen 1,00 m in die Fahrbahn, so dass die Fahrbahn in diesen Bereichen auf 3,75 m reduziert wird.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.

 

4.3      Stichstraßen

 

4.3.I.              Sylter Straße - Stichstraße

 

Die Fahrbahn der Stichstraße (Anlage 4, Querschnitt S-S) wird in einer Breite von 6,00 m befestigt und mit einem einseitigen Gefälle von 2,5 % hergestellt. Eine Straßenbreite von 6,00 m ist bei beidseitigen Parkflächen in senkrechter Aufstellung erforderlich. Die Entwässerung erfolgt auch dort über Straßeneinläufe, die in einer Trecona-Rinne liegen. Die Einfassung erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und auf der anderen Seite geplant mit einem Tiefbord. Beidseitig ist die Anlage von Parkplätzen vorgesehen. Es ist angedacht, eine Leuchte am Endpunkt der Straße aufzustellen.

 

4.3.II.            Amrumweg – Wege in die Grünanlagen

 

Als Nord-Süd Verbindung werden zwei Geh- und Radwegverbindungen (Anlage 8, Querschnitt X-X) mit einem umgedrehten Dachprofil von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über einen Straßeneinlauf in einer Mittelgosse, der an den Regenwasserkanal angeschlossen ist. Die Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.

 

Des Weiteren gibt es eine Geh- und Radwegverbindung östlich vom „Amrumweg“ abgehend. Dieser wird mit einem einseitigen Quergefälle von 2,5 % hergestellt und entwässert über eine Entwässerungsrinne in die angrenzende Grünfläche.

 

Eine Beleuchtung in der Grünanlage ist nicht vorgesehen.

 

 

5.        Befestigungsarten der Straßen

 

Der Fahrbahnaufbau der Haupterschließungsstraße wird gemäß RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), in Belastungsklasse 1,8, Tafel 1, Zeile 3 hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 12, Belastungsklasse 1,0, Tafel 3, Zeile 1.

 

Im Zuge des Kanalbaus wurde ein Teil des Oberbaus als Baustraße hergestellt.

 

Auf die vorhandene Baustraße wird beim Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in einer Dicke von bis zu 15 cm eingebaut.

 

In den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten) ist ca. 0,30 m bis 0,65 m tief auszukoffern. Dies richtet sich danach, ob der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist. Üblicherweise erfolgt der Einbau einer 0,20 m dicken Schottertragschicht auf einer ca. 0,35 m dicken Frostschutzschicht.

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

Fahrbahn „Sylter Straße“

 

Belastungsklasse 1,8

Asphaltdeckschicht 0/11                                                       0,04 m

Asphalttragschicht 0/32                                                        0,12 m

Schottertragschicht 0/32                                                      0,15 m

Frostschutzschicht                                                               0,34 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                 0,65 m

 

Zufahrten

 

Fugenpflaster anthrazit sonst wie Fahrbahnaufbau Belastungsklasse 1,0 mit Pflaster

 

Parkplätze

 

Fugenpflaster grau sonst wie Fahrbahnaufbau Belastungsklasse 1,0 mit Pflaster

 

Gehwege

 

Betonsteinpflaster, heidebraun                                              0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch                                           0,04 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                 0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 0,15 m auf 0,18 m erhöht, damit frostsicherer Aufbau von 0,30 m erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Fahrbahn „Amrumweg“

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinrechteckpflaster, heidebraun                                 0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                    0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                    0,20 m

Frostschutzschicht                                                             0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                0,65 m

 

Parkplätze

 

Betonfugenpflaster, anthrazit                                              0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                    0,04 m

Schottertragschicht                                                           0,20 m

Frostschutzschicht                                                             0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                0,65 m

 

Grundstückszufahrten

 

Betonfugenpflaster, grau                                                    0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                    0,04 m

Schottertragschicht                                                           0,20 m

Frostschutzschicht                                                             0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                0,65 m

 

 

Fahrbahn „Sylter Straße“ Stichstraße

 

Betonsteinpflaster, heidebraun                               sonst wie Fahrbahnaufbau „Amrumweg“

 

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze, der Grundstückszufahrten und der Geh-/Radwege erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.

 

Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm eingebaut.

 

 

6          Ausleuchtung

 

Die Beleuchtungsanlagen für die Verkehrsflächen im Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ werden wie folgt hergestellt:

 

„Sylter Straße“

 

Die einseitige Leuchtenanordnung wechselt vom Osten her kommend von der Süd- auf die Nordseite.

 

Leuchtentyp:

Philips – Koffer² 70 LED (Leuchtdioden) mit 1800 Lumen (LLM)

26 W (in den Nachtstunden wird die Leistung stufenweise auf 75 %, 50 %, 25 % abgesenkt)

Lichtpunkthöhe: 6 m

 

„Sylter Straße“ Stichstraße

 

Eine Leuchte am nördlichen Ende der Stichstraße

 

Leuchtentyp:

Philips – Koffer² 70 LED (Leuchtdioden) mit 1100 Lumen (LLM)

13 W (in den Nachtstunden wird die Leistung stufenweise auf 75 %, 50 %, 25 % abgesenkt)

Lichtpunkthöhe: 4 m

 

„Amrumweg“

 

Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen auf der Nord- bzw. Ostseite der Straße:

 

Leuchtentyp:

Philips – Koffer² 70 LED (Leuchtdioden) mit 1100 Lumen (LLM)

13 W (in den Nachtstunden wird die Leistung stufenweise auf 75 %, 50 %, 25 % abgesenkt)

Lichtpunkthöhe: 4 m

 

 

7          Straßenbegleitgrün im öffentlichen Straßenraum

 

7.1      Rasenflächen

 

Beidseitig der Erschließungsstraßen und des Rad-/Fußweges werden die Flächen als Rasenstreifen hergestellt.

 

Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:

 

Auskofferung nach Bedarf

Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von 0,10 m – 0,30 m

Ansaat mit einer Landschaftsrasenmischung

 

Die Grünstreifen werden im „Amrumweg“ entlang des mit Tiefborden eingefassten Fahrbahnrandes in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.

 

Falls erforderlich, sind die Rasenstreifen mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.

 

Die Rasenflächen werden ca. alle 8 Wochen gemäht. Ein Ausmähen um die Poller und Beleuchtungsmasten herum erfolgt einmal jährlich zum Abschluss der Mähsaison.

 

 

7.2      Baumpflanzungen im Straßenraum

 

Alle für den Straßenraum ausgewählten Bäume sind für die Verwendung als Straßenbaum geeignet. Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt. Insgesamt werden im Straßenraum 15 Hochstämme gepflanzt. Sie erhalten einen Dreibock zur Befestigung während der Anwuchsphase. Zur Standortverbesserung werden die Baumgruben mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum.

Darüber hinaus erhalten die Bäume in der „Sylter Straße“ sowie im „Amrumweg“ eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz von Versorgungsleitungen sind gegebenenfalls Wurzelschutzfolien einzubauen. Die Bäume werden mit einem weißen Verdunstungsschutz eingestrichen, der sich nach ca. 3-5 Jahren auflöst.

 

Folgende Straßenbaumarten werden gepflanzt, siehe auch Anlage 6:

 

„Sylter Straße”:

 

Im Bereich der Versickerungsbecken sollen Traubenkirschen der Sorte „Schloss Tiefurt“ (Prunus padus „Schloss Tiefurt“) gepflanzt werden. Im weiteren Straßenverlauf sollen straßenbegleitend Einblättrige Eschen (Fraxinus excelsior „Diversifolia“) gepflanzt werden. Die Parkplätze am Stichweg werden mit einer Sorte der Scharlachkirsche (Prunus sargentii „Rancho“), einer Zierkirschenart, eingefasst werden.

 

„Amrumweg“:

 

Im „Amrumweg“ werden nur im Bereich der Verschwenkung zwei Zierkirschenhochstämme der gleichen Art und Sorte wie im Stichweg der „Sylter Straße“ gepflanzt.

 

8          Öffentliche Grünflächen

 

8.1      Allgemeines

 

Im Bebauungsplan Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg“ sind rd. 0,34 ha Grünflächen ausgewiesen.

 

Im südlichen Rand des Plangebiets ist eine ca. 10 m breite Grünfläche festgesetzt. Innerhalb dieser Grünfläche soll ein 2,50 m breiter Radweg als Teil der Hauptradwegverbindung Heeßel – Innenstadt hergestellt werden. Dieser wird mit einem einseitigen Quergefälle von 2,5 % hergestellt und entwässert in die angrenzende Grünfläche. Die Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.

 

Der Weg erhält folgenden Aufbau:

 

Betonsteinpflaster, ungefärbt                                                0,08 m

Pflasterbett, Sand- Splitt-Gemisch                                          0,04 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                 0,30 m

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Der Grünzug dient auch der wohnungsnahen Erholungsnutzung. Über mehrere Fußwege ist er mit den Wohn- und Erschließungsstraßen im Plangebiet verbunden.

 

Der Grünstreifen am westlichen Plangebietsrand dient der Einbindung der Siedlungsfläche in den Landschaftsraum. Zu diesem Zweck soll dort eine Strauchpflanzung angelegt werden.

 

Eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes setzt der Bebauungsplan nicht fest, da in den nördlich und südlich angrenzenden Baugebieten gelegene Spielplätze gut zu erreichen sind.

 

8.2      Gestaltung der Grünflächen

 

Grünzug mit Radweg

 

Der Grünzug wird als extensive Wiese angelegt, die durch einzelne Solitärsträucher wie Zieräpfel, Kornelkirsche und Felsenbirne strukturiert wird. Die Ansaat mit einer kräuterreichen Wiesenmischung und eine extensive Mahd maximal zweimal im Jahr soll vielfältige Blühaspekte schaffen. Ein je ca. 1 m breiter Streifen entlang der Wegeränder wird ca. alle 8 Wochen gemäht, um Behinderungen durch in den Weg kippende Gräser und Kräuter alle 8 Wochen gemäht, um Behinderungen durch in den Weg kippende Gräser und Kräuter zu verhindern. Wegekreuzungen und –aufmündungen werden durch Sandsteinblöcke markiert.

 


Grünstreifen am Ahrbergenweg

Der Grünstreifen entlang des Ahrbergenwegs erhält eine zweireihige Strauchpflanzung aus heimischen Arten der nachfolgenden Auflistung.

Cornus mas

Kornelkirsche

Corunus sanguinea

Hartriegel

Corylus avellana

Hasel

Ligustrum vulgare

Liguster

Lonicera xylosteum

Heckenkirsche

Rosa corymbifera

Heckenrose

Salix aurita

Öhrchen Weide

Salix caprea

Sal-Weide

Salix viminalis

Korbweide

Viburnum opulus

Gewöhnlicher Schneeball

 

Grünfläche mit Versickerungsbecken

 

Um die Fläche optisch in den nördlich gelegenen Grünzug zu integrieren, erhält sie abschnittsweise Strauchpflanzungen und drei Erlen (Alnus glutinosa) als Einzelbäume. Gehwegbegleitend werden vier Traubenkirschen gepflanzt, die unter Pkt. 7.2 als Baumpflanzung im Straßenraum der „Sylter Straße“ aufgeführt sind. Die Strauchpflanzungen setzen sich aus den oben aufgeführten Gehölzarten zusammen.

 

9          Grunderwerb

 

Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes "Nördlich Zilleweg" befinden sich im Eigentum der Stadt. Das Widmungsverfahren für die öffentlichen Verkehrsflächen wird voraussichtlich im Winter 2014/2015 eingeleitet.

 

 

10       Kosten/Finanzierung

 

Die Kosten für die Herstellung der Grünflächen belaufen sich incl. Wegebau und externer Planungskosten auf rd. 110.000,00 €.

 

Die Kosten für den Ausbau der Straßen, der Wege sowie das Straßenbegleitgrün belaufen sich auf rd. 560.000,00 €.

 

Für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns sowie der Grünflächen ist mit jährlichen Unterhaltungskosten von insgesamt rd. 4.500,00 € zu rechnen.

 

Für die Unterhaltung der befestigten Flächen sind 11.000,00 € pro Jahr für die Zukunft einzuplanen.

 

Für den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen fallen rd. 2.000,00 €/Jahr an.

 

11       SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 4.000 m² befestigte Straßen- und Parkplatzflächen und rd. 1.800 m² befestigte Gehwegfläche und Zufahrten zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, welche unterhalten werden müssen. Die Zahl der Straßenbeleuchtungsanlagen erhöht sich um 20 Lichtpunkte.

 

Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 1.500 m² Straßenbegleitgrün und ca. 6.000 m² Wiesen und Gehölzflächen. Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen (siehe Kapitel 10).

 

Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich voraussichtlich im Frühjahr 2016 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten 2016 begonnen werden kann.

 

Die Bepflanzung soll erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan "Straßenendbausbau und Grünflächen"

Anlage 2: Schnitt A-A

Anlage 3: Schnitt B – B

Anlage 4: Schnitt S - S

Anlage 5: Schnitt X - X

Anlage 6: Straßenbäume