Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
670.000,00 € |
54100.787249 55100.787227 |
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Laufende Kosten: |
17.500,00 € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
Haushaltsmittel sind für 2016 beantragt |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau der Straßen und der Grünflächen im Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ erfolgt wie im Ausbauprogramm in der Vorlage 2014 0649 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Für das Neubaugebiet "Nördlich
Zilleweg" im Stadtgebiet Burgdorf besteht der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt". Die
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in zwei Abschnitten, da derzeit noch
nicht alle Flächen verfügbar sind. Der Geltungsbereich des 1. Abschnitts umfasst
ca. 3,80 ha. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.
Das Plangebiet des voraussichtlich zweiten
Abschnittes liegt nordwestlich und hat eine Größe von ca. 0,96 ha.
An die Gestaltung von Verkehrs- und
Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das
Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch Umweltschutzaspekte
sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen
Grünflächen sollen möglichst naturnah gestaltet werden.
Ebenfalls ist es wichtig, dass
Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr
sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige
Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die
Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.
2 Verkehrliche
Erschließung
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt für
den Kfz-Verkehr über die „Sylter Straße“, die westlich von der
„Mönkeburgstraße“ abgeht (Anlage 1, Lageplan). Die Breite der Straßenverkehrsfläche
ist so zu bemessen, dass eine für den Busverkehr ausreichend breite Fahrbahn
hergestellt werden kann und beidseitig der Fahrbahn Gehwege angelegt werden können.
Des Weiteren ist einseitig die Anlage eines Grünstreifens mit Parkstreifen geplant.
Von der „Sylter Straße“ geht in südlicher
Richtung der „Amrumweg“ ab. Dieser wird als Ringstraße wieder zur „Sylter
Straße“ geführt.
Die Breite des „Amrumweges“ ist auf die
Herstellung einer Mischverkehrsfläche ausgerichtet, in der auch einzelne
Parkplätze angeordnet werden. Im Bereich des Versatzes im „Amrumweg“ wurde eine
zentrale Parkfläche für ca. 5 Kfz angeordnet.
Eine größere Anzahl von Parkplätzen ist an
der Stichstraße, von der „Sylter Straße“ in nördlich abgehender Richtung, vorgesehen.
Damit kann dem zu erwartenden größeren Bedarf im Bereich der
Geschosswohnungsbauten, begegnet werden.
Hinweis zur
Abfallbeseitigung
Das Wenden
öffentlicher Abfallentsorgungsfahrzeuge wird in der Stichstraße (Planstraße S1)
nicht möglich sein, so dass die Bereitstellung des Hausmülls an der „Sylter
Straße“ erfolgen muss.
Zur Kfz-unabhängigen Anbindung des
Fußgänger- und Radfahrerverkehrs an die „Mönkeburgstraße“ und an den
„Ahrbergenweg“ werden die Straßenverkehrsflächen durch Fußwege und Wege in den
Grünflächen ergänzt. In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde ist
vorgesehen, den Geh- und Radweg zu trennen. Zum einen gibt es den vorhandenen,
1,90 m breiten, gepflasterten Weg entlang der Bebauung nördlich vom „Zilleweg“
zwischen dem „Ahrbergenweg“ und der „Mönkeburgstraße“, zum anderen wird
parallel dazu in der Grünfläche ein 2,50 m breiter Weg mit einer Pflasterdecke hergestellt.
Im gesamten
Baugebiet ist Tempo 30 vorgesehen.
3 Umweltschutz/Entwässerung
3.1 Kanalisation
3.1.1 Niederschlagswasser
Das im öffentlichen Straßenraum anfallende Niederschlagswasser wird über Straßenabläufe sowie die Regenwasserkanalisation (DN 300 – DN 600) in ein zentrales Versickerungsbecken am nordöstlichen Plangebietsrand geleitet. Der Kanal mündet mit DN 600 in ein Versickerungsbecken. Als Einlauf zum Versickerungsbecken wird ein Böschungsrohr DN 600 mit Schutzgitter dienen. Neben diesem Versickerungsbecken wird östlich davon noch ein weiteres Versickerungsbecken hergestellt. Über einen Graben kann das Niederschlagswasser bei Bedarf in das östliche Becken laufen. Als Notüberlauf dient eine Rohrleitung DN 200, die an den Regenwasserkanal in der „Mönkeburgstraße“ angeschlossen ist.
Die Lage der
Fläche für die Versickerung ergibt sich vor allem aufgrund der dort für eine
Versickerung geeigneten Bodenverhältnisse. Zudem kann mit der Gestaltung der
Versickerungsbecken der nördlich des Plangebiets bereits vorhandene Grünzug erweitert
und aufgewertet werden. Die Becken werden mit einer Landschaftsrasenmischung angesät
und das Umfeld locker bepflanzt.
Die Größe der
festgesetzten Fläche für die Abwasserbeseitigung ist so bemessen, dass die
Straßenverkehrsflächen des gesamten Entwicklungsbereichs – also auch des
kleinen nordwestlich anschließenden zweiten Abschnittes – angeschlossen werden
können. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der
Ausbauplanung der Straßen gestellt.
Die Anlieger
müssen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes das auf den Wohnbaugrundstücken
anfallende Dachflächenwasser sowie das Wasser von den Hof- und Wegeflächen auf
den Grundstücken versickern. Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation zur
Ableitung des Niederschlagswassers von den geplanten Wohnbaugrundstücken ist
nicht vorgesehen.
3.1.1 Schmutzwasser
Das
Schmutzwasser wird über eine Steinzeugleitung DN 200 über den Kanal „Mönkeburgstraße“
zur Kläranlage der Stadt Burgdorf abgeleitet.
4 Querprofile der Straßen und Wege
Bei der
Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der
örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist im Lageplan und den als Anlage 2 – 4 beigefügten
Querschnitten zu entnehmen.
Die genauen Breiten richten sich nach dem
Pflastermaß und können deshalb leicht variieren.
Die Fahrgassen werden in folgenden Breiten einschließlich
Tiefborde und Gossen erstellt:
„Sylter Straße “ 5,50
m
„Sylter Straße – Stichstraße“ 6,00
m
„Amrumweg“ 4,75
m
4.1 „Sylter
Straße“
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist aus dem beigefügten Querschnitt A - A (Anlage 2) zu
entnehmen. Die Straße hat eine Gesamtausbaubreite von 13,00 m.
Es ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils
einer Breite von ca. 2,125 m vorgesehen.
Die befestigten Verkehrsflächen werden mit
einem Dachprofil von 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt
über eine 30,5 cm breite Trecona-Rinne und Straßeneinläufe, die an den
Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Einfassung erfolgt aus
Rundbordsteinen mit 3 cm Ansicht.
Von der „Mönkeburgstraße“ bis zum „Amrumweg“
wird auf der Nordseite ein 3,25 m breiter Grünstreifen mit Parkplätzen in
Längsaufstellung angelegt. Die Beleuchtung wird dort an dem Gehweg auf der
Südseite angeordnet. Im weiteren Verlauf wechselt der Grünstreifen auf die
Südseite und die Beleuchtung auf die Nordseite.
Die Parkflächen werden trapezförmig in einer
Breite von 2,00 m hergestellt.
Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze,
Bäume und der Leuchten kann erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der
Zufahrten zu den privaten Grundstücken ermittelt werden.
4.2 „Amrumweg“
Der „Amrumweg“ (Anlage 3, Querschnitt B – B) wird mit einer einseitigen Querneigung von
2,5 % hergestellt.
Die Entwässerung
erfolgt auch dort über Straßeneinläufe, die in einer Trecona-Rinne liegen. Die
Einfassung erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und
auf der anderen Seite mit einem Tiefbord.
Die in den Straßen vorgesehenen Parkplätze
werden 2,00 m breit hergestellt, davon werden die auf der Nord- und Ostseite
der Straße gelegenen Parkplätze 0,50 m in die Fahrbahn gebaut, so dass in
diesen Bereichen die Fahrbahnbreite auf 4,25 m reduziert wird. Die auf der Süd-
und Westseite befindlichen Parkplätze ragen 1,00 m in die Fahrbahn, so dass die
Fahrbahn in diesen Bereichen auf 3,75 m reduziert wird.
Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze,
Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der
Zufahrten zu den privaten Grundstücken.
4.3 Stichstraßen
4.3.I. Sylter
Straße - Stichstraße
Die Fahrbahn der Stichstraße (Anlage 4,
Querschnitt S-S) wird in einer Breite von 6,00 m befestigt und mit einem
einseitigen Gefälle von 2,5 % hergestellt. Eine Straßenbreite von 6,00 m ist
bei beidseitigen Parkflächen in senkrechter Aufstellung erforderlich. Die Entwässerung erfolgt auch dort über
Straßeneinläufe, die in einer Trecona-Rinne liegen. Die Einfassung erfolgt auf
der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und auf der anderen Seite geplant
mit einem Tiefbord. Beidseitig ist die Anlage von Parkplätzen
vorgesehen. Es ist angedacht, eine Leuchte am Endpunkt der Straße aufzustellen.
4.3.II. Amrumweg
– Wege in die Grünanlagen
Als Nord-Süd Verbindung werden zwei Geh- und
Radwegverbindungen (Anlage 8, Querschnitt X-X) mit einem umgedrehten Dachprofil
von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über einen Straßeneinlauf in einer
Mittelgosse, der an den Regenwasserkanal angeschlossen ist. Die Einfassung
erfolgt beidseitig mit Tiefborden.
Des Weiteren gibt es eine Geh- und
Radwegverbindung östlich vom „Amrumweg“ abgehend. Dieser wird mit einem
einseitigen Quergefälle von 2,5 % hergestellt und entwässert über eine
Entwässerungsrinne in die angrenzende Grünfläche.
Eine Beleuchtung in der Grünanlage ist nicht
vorgesehen.
5. Befestigungsarten
der Straßen
Der Fahrbahnaufbau der
Haupterschließungsstraße wird gemäß RStO 12 (Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), in Belastungsklasse 1,8,
Tafel 1, Zeile 3 hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen,
der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 12,
Belastungsklasse 1,0, Tafel 3, Zeile 1.
Im Zuge des Kanalbaus wurde ein Teil des
Oberbaus als Baustraße hergestellt.
Auf die vorhandene Baustraße wird beim Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in einer Dicke von bis zu 15 cm eingebaut.
In den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten) ist ca. 0,30 m bis 0,65 m tief auszukoffern. Dies richtet sich danach, ob der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist. Üblicherweise erfolgt der Einbau einer 0,20 m dicken Schottertragschicht auf einer ca. 0,35 m dicken Frostschutzschicht.
Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:
Fahrbahn
„Sylter Straße“
Belastungsklasse 1,8
Asphaltdeckschicht 0/11 0,04 m
Asphalttragschicht 0/32 0,12 m
Schottertragschicht 0/32 0,15 m
Frostschutzschicht 0,34
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,65 m
Zufahrten
Fugenpflaster anthrazit sonst wie Fahrbahnaufbau Belastungsklasse 1,0 mit Pflaster
Parkplätze
Fugenpflaster grau sonst wie Fahrbahnaufbau Belastungsklasse 1,0 mit Pflaster
Gehwege
Betonsteinpflaster, heidebraun 0,08 m
Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht
0/32 mm 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,30 m
Die Schottertragschicht wird von 0,15 m auf 0,18 m erhöht, damit frostsicherer Aufbau von 0,30 m erreicht wird.
Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
Fahrbahn „Amrumweg“
Belastungsklasse 1,0
Betonsteinrechteckpflaster, heidebraun 0,10 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht
0/32 0,20
m
Frostschutzschicht 0,31
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,65 m
Parkplätze
Betonfugenpflaster, anthrazit 0,10 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,31
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,65 m
Grundstückszufahrten
Betonfugenpflaster, grau 0,10 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,31
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,65 m
Fahrbahn
„Sylter Straße“ Stichstraße
Betonsteinpflaster, heidebraun sonst wie Fahrbahnaufbau „Amrumweg“
Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze, der Grundstückszufahrten und der Geh-/Radwege erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.
Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm eingebaut.
6 Ausleuchtung
Die Beleuchtungsanlagen für die Verkehrsflächen
im Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ werden wie folgt hergestellt:
„Sylter
Straße“
Die einseitige Leuchtenanordnung wechselt vom
Osten her kommend von der Süd- auf die Nordseite.
Leuchtentyp:
Philips – Koffer² 70 LED (Leuchtdioden) mit
1800 Lumen (LLM)
26 W (in den Nachtstunden wird die Leistung
stufenweise auf 75 %, 50 %, 25 % abgesenkt)
Lichtpunkthöhe: 6 m
„Sylter
Straße“ Stichstraße
Eine Leuchte am nördlichen Ende der
Stichstraße
Leuchtentyp:
Philips – Koffer² 70 LED (Leuchtdioden) mit
1100 Lumen (LLM)
13 W (in den Nachtstunden wird die Leistung
stufenweise auf 75 %, 50 %, 25 % abgesenkt)
Lichtpunkthöhe: 4 m
„Amrumweg“
Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen
auf der Nord- bzw. Ostseite der Straße:
Leuchtentyp:
Philips – Koffer² 70 LED (Leuchtdioden) mit
1100 Lumen (LLM)
13 W (in den Nachtstunden wird die Leistung
stufenweise auf 75 %, 50 %, 25 % abgesenkt)
Lichtpunkthöhe: 4 m
7 Straßenbegleitgrün
im öffentlichen Straßenraum
7.1 Rasenflächen
Beidseitig der Erschließungsstraßen und des Rad-/Fußweges werden die Flächen als Rasenstreifen hergestellt.
Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:
Auskofferung nach Bedarf
Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von 0,10 m – 0,30 m
Ansaat mit einer Landschaftsrasenmischung
Die Grünstreifen werden im „Amrumweg“ entlang des mit Tiefborden eingefassten Fahrbahnrandes in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.
Falls erforderlich, sind die Rasenstreifen mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.
Die Rasenflächen werden ca. alle 8 Wochen gemäht. Ein Ausmähen um die Poller und Beleuchtungsmasten herum erfolgt einmal jährlich zum Abschluss der Mähsaison.
7.2 Baumpflanzungen im Straßenraum
Alle für den Straßenraum ausgewählten Bäume sind für die Verwendung als Straßenbaum geeignet. Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt. Insgesamt werden im Straßenraum 15 Hochstämme gepflanzt. Sie erhalten einen Dreibock zur Befestigung während der Anwuchsphase. Zur Standortverbesserung werden die Baumgruben mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum.
Darüber hinaus erhalten die Bäume in der „Sylter Straße“ sowie im „Amrumweg“ eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz von Versorgungsleitungen sind gegebenenfalls Wurzelschutzfolien einzubauen. Die Bäume werden mit einem weißen Verdunstungsschutz eingestrichen, der sich nach ca. 3-5 Jahren auflöst.
Folgende Straßenbaumarten werden gepflanzt, siehe auch Anlage 6:
„Sylter Straße”:
Im Bereich der Versickerungsbecken sollen Traubenkirschen der Sorte „Schloss Tiefurt“ (Prunus padus „Schloss Tiefurt“) gepflanzt werden. Im weiteren Straßenverlauf sollen straßenbegleitend Einblättrige Eschen (Fraxinus excelsior „Diversifolia“) gepflanzt werden. Die Parkplätze am Stichweg werden mit einer Sorte der Scharlachkirsche (Prunus sargentii „Rancho“), einer Zierkirschenart, eingefasst werden.
„Amrumweg“:
Im „Amrumweg“ werden nur im Bereich der
Verschwenkung zwei Zierkirschenhochstämme der gleichen Art und Sorte wie im
Stichweg der „Sylter Straße“ gepflanzt.
8 Öffentliche Grünflächen
8.1 Allgemeines
Im Bebauungsplan
Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg“ sind rd. 0,34 ha Grünflächen ausgewiesen.
Im südlichen
Rand des Plangebiets ist eine ca. 10 m breite Grünfläche festgesetzt. Innerhalb
dieser Grünfläche soll ein 2,50 m breiter Radweg als Teil der
Hauptradwegverbindung Heeßel – Innenstadt hergestellt werden. Dieser wird mit einem einseitigen Quergefälle
von 2,5 % hergestellt und entwässert in die angrenzende Grünfläche. Die
Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.
Der Weg erhält folgenden Aufbau:
Betonsteinpflaster, ungefärbt 0,08 m
Pflasterbett, Sand- Splitt-Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht
0/32 mm 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,30 m
Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
Der Grünzug
dient auch der wohnungsnahen Erholungsnutzung. Über mehrere Fußwege ist er mit
den Wohn- und Erschließungsstraßen im Plangebiet verbunden.
Der Grünstreifen am
westlichen Plangebietsrand dient der Einbindung der Siedlungsfläche in den
Landschaftsraum. Zu diesem Zweck soll dort eine Strauchpflanzung angelegt
werden.
Eine Fläche für die
Errichtung eines Spielplatzes setzt der Bebauungsplan nicht fest, da in den
nördlich und südlich angrenzenden Baugebieten gelegene Spielplätze gut zu
erreichen sind.
8.2 Gestaltung
der Grünflächen
Grünzug mit Radweg
Der Grünzug
wird als extensive Wiese angelegt, die durch einzelne Solitärsträucher wie
Zieräpfel, Kornelkirsche und Felsenbirne strukturiert wird. Die Ansaat mit
einer kräuterreichen Wiesenmischung und eine extensive Mahd maximal zweimal im
Jahr soll vielfältige Blühaspekte schaffen. Ein je ca. 1 m breiter Streifen
entlang der Wegeränder wird ca. alle 8 Wochen gemäht, um Behinderungen durch in
den Weg kippende Gräser und Kräuter alle 8 Wochen gemäht, um Behinderungen
durch in den Weg kippende Gräser und Kräuter zu verhindern. Wegekreuzungen und
–aufmündungen werden durch Sandsteinblöcke markiert.
Grünstreifen
am Ahrbergenweg
Der Grünstreifen entlang des Ahrbergenwegs
erhält eine zweireihige Strauchpflanzung aus heimischen Arten der nachfolgenden
Auflistung.
Cornus mas |
Kornelkirsche |
Corunus sanguinea |
Hartriegel |
Corylus avellana |
Hasel |
Ligustrum vulgare |
Liguster |
Lonicera xylosteum |
Heckenkirsche |
Rosa corymbifera |
Heckenrose |
Salix aurita |
Öhrchen Weide |
Salix caprea |
Sal-Weide |
Salix viminalis |
Korbweide |
Viburnum opulus |
Gewöhnlicher Schneeball |
Grünfläche
mit Versickerungsbecken
Um die Fläche optisch in den nördlich
gelegenen Grünzug zu integrieren, erhält sie abschnittsweise Strauchpflanzungen
und drei Erlen (Alnus glutinosa) als Einzelbäume. Gehwegbegleitend werden vier
Traubenkirschen gepflanzt, die unter Pkt. 7.2 als Baumpflanzung im Straßenraum
der „Sylter Straße“ aufgeführt sind. Die Strauchpflanzungen setzen sich aus den
oben aufgeführten Gehölzarten zusammen.
9 Grunderwerb
Die öffentlichen Flächen im Bereich des
B-Planes "Nördlich Zilleweg" befinden sich im Eigentum der Stadt. Das
Widmungsverfahren für die öffentlichen Verkehrsflächen wird voraussichtlich im
Winter 2014/2015 eingeleitet.
10 Kosten/Finanzierung
Die Kosten für die Herstellung der
Grünflächen belaufen sich incl. Wegebau und externer Planungskosten auf rd. 110.000,00
€.
Die Kosten für den Ausbau der Straßen, der
Wege sowie das Straßenbegleitgrün belaufen sich auf rd. 560.000,00 €.
Für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns
sowie der Grünflächen ist mit jährlichen Unterhaltungskosten von insgesamt rd. 4.500,00
€ zu rechnen.
Für die Unterhaltung der befestigten Flächen
sind 11.000,00 € pro Jahr für die Zukunft einzuplanen.
Für den Betrieb und die Unterhaltung der
Straßenbeleuchtungsanlagen fallen rd. 2.000,00 €/Jahr an.
11 SCHLUSSBEMERKUNGEN
Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 4.000 m² befestigte Straßen- und Parkplatzflächen und rd. 1.800 m² befestigte Gehwegfläche und Zufahrten zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, welche unterhalten werden müssen. Die Zahl der Straßenbeleuchtungsanlagen erhöht sich um 20 Lichtpunkte.
Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 1.500 m² Straßenbegleitgrün und ca. 6.000 m² Wiesen und Gehölzflächen. Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen (siehe Kapitel 10).
Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich
voraussichtlich im Frühjahr 2016 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten 2016
begonnen werden kann.
Die Bepflanzung soll erfolgen, wenn der
Straßenbau abgeschlossen ist.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan "Straßenendbausbau
und Grünflächen"
Anlage 2: Schnitt A-A
Anlage 3: Schnitt B – B
Anlage 4: Schnitt S - S
Anlage 5: Schnitt X - X
Anlage 6: Straßenbäume