Betreff
Haushaltssicherungskonzept - Einsparungen im Bereich Straßenbeleuchtung
Vorlage
2012 0156
Aktenzeichen
66.1-Pi
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung aus der Vorlage 2012 0156 zur Kenntnis.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt

 

a)        die komplette Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Zeitraum von täglich 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr

 

oder

 

b)        die komplette Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Zeitraum von sonntags bis donnerstags von 0:00 bis 4:00 Uhr

 

oder

 

c)        die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für das „Beleuchtungserneuerungskonzept LED“ anstelle der bisherigen Planungen zur Nachtabschaltung fortzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2013 zu beantragen.

 

I. Sachverhalt und Begründung:

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 wurde über die Vorlagen 2011 0076 und 2011 0076/1 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde u.a. geprüft, inwiefern im Bereich der Straßenbeleuchtung Einsparungen erfolgen können.

 

Von der Fachabteilung wurde vorgeschlagen, an jedem Wochentag in der Zeit von 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr bzw. von 0:00 bis 5:00 Uhr die Straßenbeleuchtung komplett auszuschalten. Lediglich bei einer kompletten Nachtabschaltung könnten rd. 30.000,00 € bzw. 50.000,00 € p.a. eingespart werden. Durch den Einbau von Zeitschaltuhren in den Schaltschränken fallen für die Umstellung einmalig Kosten in Höhe ca. 40.000,00 €, die über den Haushaltsplan 2012 bereitgestellt wurden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am 23.01.2012 wurde die Reduzierung der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung um bis zu 30.000,00 € durch eine Nachtabschaltung z.B. in unkritischen Bereichen und / oder Nebenstraßen im Zeitraum von 1:00 bis 4:00 Uhr, o. ä. empfohlen und in der Ratssitzung am 26.01.2012 entsprechend beschlossen. Weiterhin sollte am Wochenende keine Nachtabschaltung erfolgen.

 

Gemeinsam mit dem Betriebsführer der Straßenbeleuchtung (BS|Energy) wurde geprüft, wie die politischen Vorgaben realisierbar sind. Die Stellungnahme der BS|Energy vom 23.03.2012 ist in der Anlage beigefügt.

 

Eine „intelligente Nachtabschaltung“ in reinen Wohngebieten bei gleichzeitigem Betrieb von Haupt- und Sammelstraßen, Kreuzungen und Fußgängerüberwegen ist danach aus technischen Gründen nicht realisierbar. Viele Schaltkreise beleuchten neben den Anliegerstraßen in Wohngebieten auch Haupt- und Sammelstraßen. Dies wird am Beispiel der Schaltstellen „Zilleweg“ und „Goerdeler Straße“ verdeutlicht. Die Schaltstelle im Wohngebiet „Zilleweg“ kann komplett abgeschaltet werden; von der Schaltstelle „Goerdeler Straße“ werden die Mönkeburgstraße und die Lippoldstraße als Sammelstraßen sowie die Kreuzung „Mönkeburgstraße / Dorfstraße / An der Mösch“ versorgt.

 

Hinzu kommt, dass die Beleuchtungsanlage im Zilleweg nur aus sehr energiesparenden Leuchten mit 2x18 W besteht, von denen im Zeitraum von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr nur 1x18 W betrieben werden. Bei einer dreistündigen Nachtabschaltung an den Nächten Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag (5 Nächte) liegt das Einsparvolumen für die ca. 50 Leuchten hier bei lediglich rd. 140,00 € pro Jahr (50 Leuchten x 3 Stunden x 260 Tage (ohne Wochenende) x 18 Watt : 1000 = 702 kWh x ca 0,20 € Stromkosten = 140,40 €).

 

Die gleiche Situation findet man auch in vielen anderen Bereichen; z.B. die Neubaugebiete „Südlich Beerbuschweg“ und „Östlich Beerbuschweg“ können abgeschaltet werden, die Straßen Grafhorn- und Beerbuschweg, Rotdornstraße jedoch nicht. Auch hier ist der Einspareffekt in den Neubaugebieten sehr gering, da hier energiesparende Leuchten eingesetzt werden.

 

Ein höheres Einsparvolumen könnte z.B. im Bereich der Schaltstellen „Allerstraße“, „Norderneystraße“ und „De-Steeg-Weg“ erreicht werden, da hier NAV-Leuchten (gelbes Licht) mit einer Leistung von 50 bzw. 70 Watt vorhanden und keine Haupt- und Sammelstraßen betroffen sind. In den Nachbargebieten dieser Schaltstellen kann eine „intelligente Nachtabschaltung“ wiederum nicht realisiert werden, da von diesen nicht nur Nebenstraßen versorgt werden.

 

 

Die vorgegeben Kriterien einer „intelligenten Nachtabschaltung“ sind in der angedachten Form somit nicht realisierbar bzw. sie führen zu sehr starken Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Wohngebieten.

 

Die im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Einsparungen in Höhe von ca. 30.000,00 € können daher nur durch eine komplette tägliche Nachtabschaltung in allen Straßen im Zeitraum von z. B. 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr (alternativ Sonntag bis Donnerstag von 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr) verwirklicht werden.

 

Alternativ wurde die BS|Energy gebeten zu prüfen, ob durch den Einsatz von Dimmsystemen und einer Absenkung des Beleuchtungsniveaus auf z.B. 50 % in den Nachtstunden eine Reduzierung des Stromverbrauchs erzielt werden kann. Durch den Einsatz von energiesparenden elektronischen Vorschaltgeräten ist diese Möglichkeit aus physikalischen Gründen ebenfalls nicht bzw. nur in Teilbereichen durchführbar.

 

Aus Sicht der BS|Energy besteht für die bereits sehr energieeffiziente Straßenbeleuchtungsanlage (durchschnittlicher Verbrauch von ca. 63 W je Lichtpunkt / vergleichbare Städte durchschnittlich 86 W je Lichtpunkt) lediglich durch einen Austausch der noch vorhandenen rund 490 mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (80 W) bestückten Leuchten ein Einsparpotential. Bei einem Austausch dieser Leuchten in LED-Leuchten mit einer Leistung von 20 W könnten rd. 100.000 kWh/a (rd. 20.000,00 €) eingespart werden. Gleichzeitig könnten die CO2-Emissionen für diese Leuchten um rund 75 % gesenkt werden.

 

Laut Kostenschätzung der BS|Energy würden für einen Austausch dieser Leuchten durch LED-Leuchten Gesamtkosten in Höhe von rd. 275.000,00 € entstehen, die für den Haushaltsplan 2013 anzumelden sind.

 

 

II. Finanzierung:

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in den vergangenen Jahren die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen durch LED-Leuchten mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, wenn eine Minderung der CO2-Emissionen um mindestens 60 % gegenüber dem Ist-Zustand erzielt wird.

Laut Auskunft der Servicestelle ‚Kommunaler Klimaschutz‘ ist damit zu rechnen, dass dieses Programm auch noch (evtl. letztmalig?) in 2013 fortgeführt wird. Weitere Informationen stehen Ende Oktober/Anfang November 2012 zur Verfügung.

 

Die Erneuerung / Verbesserung von Straßenbeleuchtungsanlagen ist beitragsfähig nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG). Die Leuchten befinden sich überwiegend in Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr. Der Anteil für die Anlieger liegt hier bei 50 % der beitragsfähigen Kosten. Die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge löst einen entsprechenden Zeitaufwand aus. Aus dem Austausch von rund 490 Leuchten ergeben sich ca. 60 Beitragsabrechnungen (einschließlich Vormitteilungen), für die ein Zeitaufwand von insgesamt ca. 50 Wochen gerechnet werden muss. Da sich die auszutauschenden Leuchten überwiegend in den Ortsteilen befinden, sind die Beitragsabrechnungen in der Bearbeitung aufwändiger als in der Kernstadt (Beurteilung von Außenbereichsflächen, keine Bebauungspläne usw.). Eine Vollzeitstelle wäre mit der Abrechnung somit mehr als ein Jahr beschäftigt. Sofern die Abrechnungen neben der laufenden Arbeit verrichtet werden müssen, ist es nicht realistisch, dass die Arbeiten ohne zusätzliches Personal zeitnah erledigt werden können, so dass hier mit einer Abwicklung über einen Zeitraum von ca. 6 Jahren zu rechnen wäre.

 

Eine Stelle in der Fachabteilung ist im Stellenplan 2012 mit einem „k.w.-Vermerk“ zum 31.07.2012 versehen. Zum 01.08.2012 wechselt der Beschäftige innerhalb der Abteilung als Vertretung auf eine feste Stelle, da die Stelleninhaberin bis voraussichtlich Ende Juni 2013 den Angestelltenlehrgang II besucht. Eine zeitnahe Abrechnung der Beleuchtungsanlagen (einschließlich Vormitteilungen) ist nur dann möglich, wenn die bis zum 31.07.2012 vorhandene befristet besetzte Stelle für ein weiteres Jahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014 eingerichtet wird. Die Personalkosten für eine auf ein Jahr befristete Stelle belaufen sich auf rd. 45.600,00 €.

 

Durch die Energieeinsparung könnten die jährlichen Kosten bei einem Strompreis von rd. 0,20 €/kWh um ca. 20.000,00 € gesenkt werden. Nach Abzug der Anliegerbeiträge und bei unterstellter Förderung durch den Bund hätten sich die auf die Stadt entfallenden Aufwendungen (einschließlich der Personalkosten für die Beitragsabrechnung) in Höhe von rund 115.000,00 € somit nach spätestens 6 Jahren amortisiert.

 

 

III. Schlußbemerkung:

 

Die Fachabteilung kann nach der Stellungnahme der BS|Energy und den daraus resultierenden Problemen die durch das Haushaltssicherungskonzept favorisierte Form der Nachtabschaltung nicht befürworten.

 

Alternativ wird im Sinne einer dauerhaften und nachhaltigen Reduzierung von Energieverbrauch und Stromkosten die Erneuerung der restlichen HQL-Leuchten empfohlen.

 

Eine Bemusterung der einzusetzenden LED-Leuchten kann im Herbst 2012 erfolgen.

 

 

Anlage: Stellungnahme BS|Energy vom 23.03.2012