Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 20 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen folgenden

 

Beschluss:

 

Die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Stadt Burgdorf (Katzenverordnung) wird in der sich aus der Anlage der Vorlage Nr. BV 2019 0893/1 (und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügten) Fassung erlassen.

 


Herr Nijenhof bemerkte, dass der Antrag zur kommunalen Katzenverordnung schon letztes Jahr gestellt worden sei. Man müsse das Leid der Tiere und die Überlastung der Tierheime verhindern, indem man eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einführe. Der bemängelte hohe Verwaltungsaufwand sei aber nicht gegeben.

 

Herr Plaß teilte mit, dass er keine Notwendigkeit für eine entsprechende Verordnung sehe. Seiner Auffassung nach gebe es nicht sehr viele streunende Katzen in Burgdorf. Für die Stadt entstünde vielmehr ein großer Verwaltungsaufwand durch die Verordnung.

 

Frau Wichmann machte deutlich, dass eine solche Verordnung das mangelnde Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringe. Hiermit wird den Katzenbesitzern ein nicht verantwortungsbewusstes Handeln unterstellt.

 

Herr Fleischmann sprach sich gegen eine Verpflichtung der Katzenbesitzer, ihre Tiere chippen zu lassen, aus. Eine Verpflichtung halte er besonders für sozialschwache Familien und Alleinstehende für nicht zumutbar. Gerade die in der Katzenverordnung verankerten Bußgelder fielen seiner Meinung nach zu Lasten einiger Bevölkerungsgruppen.

 

Herr Kirstein appellierte der Beschlussvorlage zuzustimmen, um ein unkontrolliertes Ausbreiten der Katzenpopulation zu vermeiden.

 

Herr J. Braun erklärte, dass er keine Notwendigkeit für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht sehe. Darüber hinaus kritisierte er die anfallenden Bußgelder, wenn ein Besitzer dieser Pflicht nicht nachkommen würde.

 

Herr Nijenhof zitierte eine in der Sitzung des Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten vom 11. Februar 2019 getätigte Äußerung eines Tierpflegers aus dem Tierheim Burgdorf. Demnach entstünde dem Tierheim derzeit ohne die Verordnung ein enormer Mehraufwand, da es Aufgaben übernehme, die eigentlich die Besitzer zu leisten hätten.