Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Köneke merkt an, dass die Kosten für den Wildschutzzaun mit ca. 6.000 € seines Erachtens sehr hoch angesetzt sind. Frau Vollmert erläutert, dass hier eine Heckenpflanzung erfolgen soll. Damit ausreichend Platz zum Mähen ist, kann diese nicht direkt an die Privatgärten gepflanzt werden. Somit muss der Wildschutzzaun doppelt gesetzt werden, was die Maßnahme entsprechend teurer macht.