Der Ortsvorsteher von Sorgensen, Herr Schwerdtfeger, weist in Bezug auf die Radwegebenutzungspflicht darauf hin, dass nicht auf der ganzen Strecke zwischen Sorgensen und Dachtmissen eine Beschränkung auf Tempo 70 vorhanden ist. Ab dem Friedhof darf schneller gefahren werden.