Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 117 Abs. 1 NKomVG eine außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 37.000 € bei dem Produktkonto 55200.421201 / 55200.721201 (Renaturierung Möschgraben).

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt (der aufschiebenden Bedingung), dass das NLWKN eine verbindliche Förderzusage abgibt und – sollte der städt. Anteil von max. 7.000  € und der Förderbetrag des NLWKN zur Finanzierung der Maßnahme nicht ausreichen – der NABU und/oder Dritte verbindlich erklären, die Restkosten zu erstatten.

 

- einstimmiger Beschluss -


Herr Frerichs erläutert kurz den aktuellen Sachstand. Die außerplanmäßige Ausgabe muss zunächst beschlossen werden, damit die Maßnahme haushaltsrechtlich abgesichert ist, u.a. kann dann ein Produktkonto eingerichtet werden. Herr Frerichs weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Projekt erst begonnen wird, wenn eine verbindliche Förderzusage vorliegt.

 

Herr von Oettingen stellt die Frage, ob der NABU die Maßnahme nicht in Eigenleistung durchführen kann. Herr Kleinschmidt verneint dies.

 

Da es keine weiteren Anmerkungen gibt, lässt der Ausschussvorsitzende, Herr Peters, wie folgt über die Vorlage Nr. 2014 0619 abstimmen: