Beschlussvorschlag:

 

Die Planung wird wie vorgestellt beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bei der N-Bank einzureichen.

 

- einstimmiger Beschluss -


Herr Ackermann (Büro Ackermann, Garten- und Landschaftsarchitektur) stellt den Entwurf zur barrierefreien Umgestaltung des Vorplatzes der Auebrücke „Alter Jagdsteg“ vor. Nach der Umgestaltung soll eine durchgängige Steigung von ca. 4 % erreicht werden, die damit als barrierefrei gilt. Eine Untersuchung hat ergeben, dass der bisherige Belag teerhaltig ist. Daher fällt die Kostenschätzung entsprechend höher aus. Die Umgestaltung soll über EFRE-Mittel gefördert werden.

 

Von Herrn Kuyucu wird hier ebenfalls Handlungsbedarf gesehen. Allerdings stellt er sich die Frage, wie sicher es ist, dass die Maßnahme gefördert wird. Herr Herbst antwortet, dass eine Förderung zu 99% sicher in Aussicht gestellt werden kann. Von Herrn Ackermann wird ergänzt, dass der bisherige Auftrag zunächst nur bis zur Stellung des Förderantrages erteilt ist.

 

Frau Leykum lobt die gelungene Gestaltung und begrüßt eine schnelle Umsetzung, da auch sie die Notwendigkeit der Umgestaltung sieht.

 

Seitens Herrn Bublitz werden die attraktiv gestalteten Beete angesprochen. Da anderenorts die Gestaltung pflegeleicht umgestaltet werden soll, interessiert ihn der Pflegeaufwand.

Herr Ackermann berichtet, dass in den Kosten der Pflegeaufwand für die ersten zwei Jahre eingeplant ist. Danach sollte eine flächendeckende Bewachsung vorhanden sein, die lediglich zwei Mal pro Jahr gepflegt werden muss. Zudem werden die Sträucher und dauerhaften Stauden nicht höher als ca. 50 cm, so dass die Flächen nicht aufwendig zurückgeschnitten werden müssen.

 

Herr Suszka bittet darum, dass bei den Arbeiten der bestehende Wurzelbereich berücksichtigt wird und keinen Schaden nimmt. Dies wird von Herrn Ackermann zugesagt.

 

Die Ausschussmitglieder befürworten die vorgestellte Planung. Zunächst ist aber die Förderzusage abzuwarten. Daher lässt der Ausschussvorsitzende, Herr Peters, wie folgt über die Vorlage Nr. 2014 0581 abstimmen: