Nachtrag: 09.01.2014
Sitzung: 12.12.2013 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 2013 0426/1
Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Die dem Original-Protokoll als Anlage J beigefügte Neufassung
des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen.
Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad
von 60 % festgelegt.
Herr Pilgrim war während der Abstimmung nicht anwesend.