Nachtrag: 09.01.2014

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Die dem Original-Protokoll als Anlage J beigefügte Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt.


Herr Pilgrim war während der Abstimmung nicht anwesend.