Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1

Mit 30 Neinstimmen und 1 Enthaltung fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag von Herrn Fleischmann wird abgelehnt.


Herr Fleischmann erläuterte seinen Antrag.

 

Während der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nahm Herr Fleischmann im Zuhörerraum Platz, an der Abstimmung wirkte er nicht mit.

 

Herr Weinel erklärte, dass die formalen Voraussetzungen u.a. des § 61 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gewahrt seien.

 

Herr Weinel führte aus, dass Herr Fleischmann in der Sitzung am 24.10.2013 etwa drei Stunden nach Sitzungsbeginn das Wort zu Tagesordnungspunkt 7 erhalten habe. Es sei zu dieser Zeit kurz vor 22.00 Uhr gewesen und der Rat habe bereits eine sehr ausführliche Diskussion zum Thema IGS hinter sich gebracht. Weitere umfangreiche Tagesordnungspunkte seien noch zu behandeln gewesen. Herr Weinel erklärte, dass die Ratsmitglieder im Ehrenamt handeln würden, was der wesentliche Unterschied zu Berufspolitikern sei. Sie hätten alle bereits einen langen Arbeitstag hinter sich gehabt. Er führte aus, dass Herr Fleischmann argumentiere, dass es für ihn als Ratsherr in der Opposition überspitzter Wortbeiträge bedürfe, um in der Öffentlichkeit und bei der Ratsmehrheit Gehör zu finden. Im Verständnis von Herrn Weinel habe Herr Fleischmann mit den Äußerungen in dieser Ratssitzung aber sein Ansinnen deutlich überzogen. In seinem Redebeitrag habe Herr Fleischmann zunächst zur Sache gesprochen und die Vorlage der Verwaltung zur Rekommunalisierung der Friedhofspflege positiv und als sinnvoll bewertet. Als er jedoch in seinen Äußerungen auf die Stadtwerke Bezug genommen habe, sei Unruhe im Sitzungssaal aufgekommen. Zunächst habe es nur Gelächter gegeben. Diese Stimmung sei aber sofort mit seiner Äußerung: (sinngemäßes Zitat) „...das man EON in die Wüste schicken soll, samt dieses unfähigen Geschäftsführers...“, so wie sie im Protokoll stehe, gekippt. Viele Abgeordnete und auch der Bürgermeister hätten Herrn Fleischmann lautstark zur Rücknahme dieser Worte aufgefordert. Mit erhobener Stimme habe Herr Fleischmann dagegen angeredet. Als es Herrn Weinel dann gelungen sei, die Ruhe im Sitzungsraum wieder herzustellen, habe er Herrn Fleischmann gebeten, seine getätigte Aussage über den Geschäftsführer der Stadtwerke zurück zu nehmen. Dies habe Herr Fleischmann strikt mit den Worten: „Ne, das ist für mich ein unfähiger Mensch“ zurückgewiesen. Er habe diese Diffamierung sogar noch verstärkt. Herr Weinel habe Herrn Fleischmann von der weiteren Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen und dieses auf Nachfrage von Herrn Fleischmann nochmals wiederholt. Herr Fleischmann habe daraufhin den Saal verlassen und sei ordnungsgemäß zu Tagesordnungspunkt 8 wieder herein gerufen worden. Auch aufgrund des bei vielen Ratsmitgliedern erkennbaren Unmuts habe Herr Weinel die Äußerungen des Herrn Fleischmann als unangemessenes und nicht hinnehmbares Verhalten aufgefasst. Herr Fleischmann habe den Geschäftsführer der Stadtwerke in nicht zumutbarer Weise öffentlich herabgewürdigt. In diesem Zusammenhang erinnerte Herr Weinel an die Geschäftsordnung des Rates (GO). Nach § 12 Abs. 1 GO seien persönliche Angriffe und Beleidigungen vom Ratsvorsitzenden sofort zu rügen. Das NKomVG und die Geschäftsordnung sähen bei ungebührlichem Verhalten den Ausschluss von der Sitzung vor. Die von seiner Seite gewählte Ordnungsmaßnahme, nämlich der Ausschluss allein zu dem Tagesordnungspunkt 7, sei insofern ein wesentlich milderes Mittel und damit auch verhältnismäßig gewesen. Herr Weinel erklärte, dass er persönlich den Antrag von Herrn Fleischmann ablehnen werde.