Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Mit 31 Jastimmen und 1 Enthaltung fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Zur Gewährleistung der Unterbringung der Burgdorf zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge wird das Gebäude Friederikenstraße 43 saniert.

 

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 375.000 € werden über den Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt, ebenso die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtung.


Frau Weilert-Penk führte aus, dass die Stadt Burgdorf verpflichtet sei, Asylbewerber aufzunehmen. Zum 30.09.2014 seien dies für die Stadt Burgdorf mindestens 64 Personen. Schon in der Vergangenheit habe sich Burgdorf um die gute Unterbringung vor Ort bemüht. Es sei wichtig gewesen, dass die Menschen nicht in Container kamen, sondern Wohneinheiten zur Verfügung gestellt wurden. Auch habe die Stadt Wohnungen angemietet, soweit das möglich war, um auch Familien mit Kindern gut unterbringen zu können. Frau Weilert-Penk erklärte, dass die SPD-Fraktion die Vorlage begrüße und den Verwaltungsvorschlag, die Mittel zur Herrichtung des Wohnhauses an der Friederikenstraße zur Verfügung zu stellen, unterstütze.

 

Herr Knauer ergänzte die Ausführungen von Frau Weilert-Penk. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüße außerordentlich, dass eine nicht geringe Summe Geld bereitgestellt werde, um für die Menschen, die als Flüchtlinge nach Burgdorf kommen, menschenwürdigen Wohnraum vorzuhalten. Er äußerte sich skeptisch, dass für den Betrag von 375.000 € das Gebäude so hergerichtet werden könne, dass es den neuen energetischen Standards entspreche. Er vertraue diesbezüglich aber auf die Verwaltung. Herr Knauer betonte, dass man die betroffenen Menschen hier in Burgdorf willkommen heiße. Er wies auf die Integrationsbeauftragten hin und hoffte, dass sich diese Ehrenamtlichen darum kümmern, dass die Menschen nicht nur untergebracht würden, sondern sich in dieser Stadt auch wohl fühlten. Herr Knauer äußerte die Bitte an die Verwaltung, wenn denn mehr Flüchtlinge kommen sollten, diese auch in Wohnungen außerhalb der Asylantenheime in der Friederikenstraße unterzubringen.

 

Herr Hunze kritisierte, dass der Ausschuss für Soziales und Integration und nicht der Bauausschuss für die Beurteilung des baulichen Zustandes zuständig gewesen sei. Er unterstellte, dass die Zuständigkeit des Bauausschusses bewusst ausgehebelt worden sei. Ferner lasse die notwendige Investition von 375.000 € auf mangelnde Wartung und Unterhaltung des Gebäudes schließen.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass der Rat in der Vergangenheit Haushaltsmittel für die Unterhaltung nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt habe. Auf kurze Sicht sei nicht absehbar gewesen, dass die Gebäude wieder benötigt würden. Es sei aber alles Notwendige für den Erhalt der Gebäude getan worden. Herr Baxmann erklärte zudem, dass eine Zuständigkeit des Bauausschusses nicht gegeben sei, da es sich bei der baulichen Unterhaltung um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handele.

 

Herr Schrader merkte an, dass Burgdorf schon immer große Anstrengung bei der Unterbringung von Asylbewerbern gezeigt habe. Er äußerte, dass die Vorlage keine statistischen Daten über die jetzige sowie die künftig erwartete Anzahl von Asylbewerbern ausweise. Aktuelle Zahlen ließen sich nur bedingt aus der Vorlage herleiten. Herr Schrader mutmaßte, dass für die anderen zwei Gebäude in der Zukunft ebenfalls Investitionen (750.000 €) für die Herrichtung auf die Stadt zukämen. Ferner mangele es in der Vorlage an Angaben zum zeitlichen Mehraufwand der Mitarbeiter/innen des Sozialamtes.

 

Herr Baxmann erläuterte, dass die Investition getätigt werden müsse. Der Investitionshaushalt der Stadt werde dadurch zusätzlich belastet. Er wies darauf hin, dass die Region und nicht die Stadt für Asylbewerber zuständig sei und die Leistungen daher von dieser nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Stadt zurückerstattet würden.